Hallo
Ich hätte mal eine Frage: Wir haben ein Auto mit dem mein Mann zur Arbeit fährt .Vorher bringt er mich zu meiner Arbeitsstelle. So die Frage ist, ist es zulässig das wir beide Strecken bei der Steuer angeben?DANKE
Das ist eine Fahrgemeinschaft, die kann bei jedem Mitfahrer mit der Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Allerdings jeweils nur mit der kürzesten Straßenverbindung, Umwege deines Mannes wegen deiner Arbeitsstelle zählen nicht mit. Für dich als Mitfahrerin ist die Entfernungspauschale auf 4.500 € pro Jahr begrenzt, für deinen Mann nicht.