Hallo Experten,
folgende Konstellation:
A GmbH
B GmbH
C GmbH
D GmbH
Alle GmbHs haben den selben Geschäftsführer Herrn ABCD. Er ist ebenfalls 100 %iger Gesellschafter.
Nun ist Herr Fleißig bei der A GmbH versicherungspflichtig beschäftigt. Bei der B GmbH ist als Minijobber tätig (selbe Arbeit ((im Büro)). Nun sind bei der A GmbH sehr viele Überstunden angefallen. Jetzt hat Herr ABCD den „grandiosen“ Einfall, Herrn Fleißig bei der C GmbH als kurzfristig Beschäftigten einzustellen, wo dann die Überstunden ausgezahlt werden, natürlich ohne SV-Beiträge (ist ja das Schöne bei den Kurzfristigen).
Ich habe schon bei A und B so meine Probleme. Wie sieht es denn jatzt aus, wenn man C noch mit dazunimmt? Ich hoffe, das funktioniert nicht.
Wenn ihr hierzu auch entsprechende Paragraphen benennen könnt, wäre das natürlich noch viel schöner.
Vielen Dank und viele Grüße
Gesine