Mehrfachbestrafung möglich beim Anwohnerparken?

Mir ist in einer fremden Stadt das Missgeschick passiert das ich beim Einfahren in eine Anwohnerparkzone das entsprechende Schild übersehen hatte.
Danach hatte ich die Mitteilung eines Knöllchens unterm Wischer, soweit ok.
Aber, dummerweise stand mein Auto mehrere Tage widerrechtlich dort.
Daher die Frage mit welchem Bußgeld hier zu rechnen ist?
Lt. Bußgeldkatalog sind es max. 30€, oder kann die Stadt jeden Tag ein neues Bußgeld verhängen?

LG, Gerd

Nein.
Es handelt sich ja um einen Tatbestandsvorwurf. Wärest Du zwischenzeitlich weggefahren und hättest den Wagen erneut dort abgestellt dann wären das 2 Vorwürfe.
Man muss aber damit rechnen, ein dort lange widerrechtlich stehender Wagen wird kostenpflichtig abgeschleppt/umgesetzt. Das wird dann teurer.

MfG
duck313

Meiner Meinung nach nicht. Sonst stehen die Autos eine Woche dort.

Und Deine Meinung macht das Ganze dann rechtssicher oder wie soll man das sonst verstehen?

So, so, woher weißte das denn, dass der Frager da stand und dafür sein Knöllchen kassierte? ramses90

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Theoretisch darf man für einen Fehler nicht 2x bestraft werden. Da du ja 1x dort parkst, nur 2x kontrolliert wurde, während das Auto zwischenzeitlich nicht bewegt wurde dürftest du nur 1x Strafe zahlen.

Bei deinem Widerspruch solltest du deine Worte aber genau wählen, evtl. noch mal Korrektur lesen lassen. Ich hatte einen ähnlichen Fall, und habe widersprochen. Die haben mein Schreiben dann aber so verstanden, das ich nicht gefahren bin und das Auto nicht dort abstellte, habe dann für die vergebliche Suche nach dem Fahrer noch mal 30€ zahlen müssen

Vielleicht solltest du dich wenigstens in Grundzügen informieren, bevor du irgendwas meinst. https://www.startpage.com/do/asearch ist nicht wirklich schwer zu bedienen.

Für den Anfang:


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Steht doch ganz genau auf dem Knöllchen drauf. Mehr kommt auch nicht. Wenn du rechtzeitig bezahlst (auch das steht drauf).

Praktisch auch nicht. Was sich schon aus dem Grundgesetz ergibt (Art.103). Und im OWiG steht das gleiche (§84).