Hallo,
es ist sicher teil der satzung einer partei, ob sie es ihren mitgliedern gestattet, auch in einer anderen partei mitglied zu sein. gibt es tatsächlich parteien, die es zulassen, dass jemand in einer weiteren partei mitglied ist?
(Hervorhebungen von mir)
klar, dies müssten dann beide parteien gestatten. beispiel: kann es jemanden geben, der gleichzeitig sowohl den piraten (piratenpartei) als auch, sagen wir mal, den grünen angehört?
Ja. Es allerdings, wie schon beschrieben, bestimmte Parteien/Organisationen etc., die eben mit der Mitgliedschaft in einer bestimmten Partei nicht vereinbar sind.
Für Beamte mit Leitungsambitionen war es jedenfalls in der Vergangenheit nicht unüblich und unwichtig zumindest die Parteibücher der beiden großen Parteien zu haben, da man ja nie wissen konnte, wer bei der nächsten Beförderungsrunde gerade an der Spitze ist und dann Eignung und Befähigung auch am richtigen Parteibuch festgemacht werden. In BaWü hätte nun nicht mal das gereicht.
wie lautet ausserdem der korrekte(re) begriff: parteiangehörigkeit oder parteizugehörigkeit?
Ich gebe ein Voting für Parteimitgliedschaft ab, obwohl dieser Begriff möglicherweise nicht vollständig der PC entspricht.
Grüße