Mehrfamilienhaus - Laufzeit einer Heizung

Liebe ExpertInnen,

gestern kam bei der Eigentümerversammlung einer WEG die Behauptung auf den Tisch, die Heizungsanlage müsse nach 30 Jahren Laufzeit erneuert werden. Gehe ich richtig in der Annahme, dass es sich da um Stammtischgeschwätz handelt? Wer weiß was?

Dank & Gruß
Ralf

Jain.
Nach 30 jahren müssen Öl- und Gasheizungen, die KEINE Brennwerttechnik oder Niedertemperaturtechnik verwenden, ausgetauscht werden.

Seit etwa 30 Jahren ist die Brennwerttechnik aber Standard. Daher ist es gut möglich, dass eine jetzt 30-Jährige Heizung durchaus weiter laufen darf, während die 40-jährigen sicher alle raus müssen.

Hat die Heizung nen Außentemperaturfühler und richtet ihre Vorlauftemperatur danach? Oder ist das Abgasrohr aus Plastik, und es muss permanent Kondenswasser abgeführt werden? Dann kann die Heizung bleiben.

Auch müssen Heizungen >400kW nicht ausgetauscht werden, aber das wäre schon eine sehr große WEG…

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Danke, den Rest kläre ich mit dem Heizungsbauer unseres Vertrauens. Wie die Heizung im Detail aussieht, weiß ich gar nicht.

Gruß
Ralf

Mit Verlaub, eine Nachfrage: Ist das in der ENEV geregelt? Meine Miteigentümer brauchen einen Haken, an dem sie beim nächsten Stammtisch den Hut aufhängen können ;-))

Gruß
Ralf

Nein. Das war mal in §10, der aber durch §72 GEG ersetzt wurde:

Ah jo, wer seit 2002 im eigenen Haus wohnt, das höchstens eine weitere Wohnung hat, ist nach §73 auch nicht betroffen.

Na dann, zum Wohl beim Stammtisch!

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