Hallo!
Die Demokratie, auf die wir uns ja immer so schön berufen, ist
ja wohl im näheren Sinne als „Mehrheitsherrschaft“ zu
bezeichnen
Die Demokratie als „Mehrheitsherrschaft“ zu bezeichnen, ist eine sehr vereinfachte Betrachtungsweise, die nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz richtig ist. Das beginnt schon bei der Frage, was denn nun eigentlich die „Mehrheit des Volkes“ ist. Betrachtet man die Vereinigten Staaten von Amerika, stellt man fest: Lange Zeit bedeutete „die Mehrheit des Volkes“ dort „die Mehrheit der weißen Männer“ - nichtsdestotrotz war das politische System dort demokratisch und nicht monarchistisch oder diktatorisch. Auch in unserer modernen Zeit ist die „Mehrheit des Volkes“ in den meisten Staaten eingeschränkt - zum Beispiel durch die Vorschrift, sich erst ab dem 18. oder 21. Geburtstag an Wahlen beteiligen zu dürfen. Ganz zu schweigen von den Staatsbürgergesetzen, in denen festgelegt wird, wer überhaupt Bürger dieses Staates ist. Hier gibt es in verschiedenen Demokratien ganz unterschiedliche Ansätze.
Die Mehrheitsentscheidung ist auch nur EIN Wesenszug moderner Demokratien - andere sind die Gewaltenteilung und das Rechtstaatsprinzip. Das bedeutet zum Beispiel, das weder die Mehrheit noch deren Vertreter die richterliche Unabhängigkeit antasten können. In vielen Verfassungen - auch dem Grundsgesetz - gibt es Paragraphen, die auch durch eine Mehrheitsentscheidung nicht abgeschafft werden können: Dazu gehören die Freiheitsrechte der Bürger und die Menschenrechte. Und nicht zuletzt ist verankert, daß die Demokratie sich nicht selbst abschaffen kann, auch nicht per Mehrheitsbreschluß.
Eine „Demokratie“ ist also, ungeachtet ihres Namens, keine absolutistische Herrschaft der Mehrheit. In einer Demokratie ist die absolute Macht immer beschränkt, damit der Einzelne vor Machtmissbrauch geschützt ist. Das gilt auch für die Macht der Mehrheit.
Gruß,
Max