Hallo Profis,
wie wird eigentlich ein Jongleur (der nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt) bzgl. Umsatzsteuer besteuert? Mit 7%, 19% oder gar nicht?
Danke, Alex
Hallo Profis,
wie wird eigentlich ein Jongleur (der nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt) bzgl. Umsatzsteuer besteuert? Mit 7%, 19% oder gar nicht?
Danke, Alex
Servus,
die Umsatzsteuersätze von 19 und 7 Prozent und die USt-Befreiungen beziehen sich nicht auf bestimmte Unternehmer, sondern immer auf bestimmte Leistungen.
Der Grundsatz dabei ist: Leistungen, die ein Unternehmer ausführt, werden mit 19% USt besteuert, wenn es keine Befreiungsvorschrift gibt und wenn sie nicht ausdrücklich ermäßigt besteuert werden.
Welche Leistungen von der USt befreit sind, steht in § 4 UStG. Welche ermäßigt besteuert werden, steht in § 12 Abs 2 UStG.
Weil entgeltliche Darbietungen eines Jongleurs weder in § 4 noch in § 12 Abs 2 UStG vorkommen, werden sie zum Regelsatz von 19% besteuert.
Schöne Grüße
MM