Mein Angebot wurde durch ebay gelöscht. Mit

… was muss ich nun rechnen?

Hallo!

Ich hatte auf Ebay ein Angebot eingestellt, bei dem ich unwissentlich ein Kürzel eingestellt habe, welches auf der Verpackung steht, welches ebenfalls der Firmenname einer anderen Firma ist.
Dazu habe ich aber auch geschrieben, wie es in Langform auf der Verpackung steht. In der Langform sind die Anfangsbuchstaben fett geschrieben.

Nun hat Ebay das Angebot gelöscht und ich bekam eine Mail in der stand, dass man mein Angebot wegen einer Markenrechtsverletzung gelöscht hat. Außerdem der Hinweis auf die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit der Rechtsinhaberin.

Meine Frage:
Mit was muss ich rechnen? Kommt eine Abmahnung? Oder war es das? Sollte ich den Kontakt aufnehmen, oder doch erst warten, ob was kommt?

Bin auf jede Antwort gespannt.

MfG Sth6281

Hallo,

… was muss ich nun rechnen?

da ich den Umfang der Verletzung nicht beurteilen kann, ist nur eine grobe Einschätzung möglich:

Ich denke, da musst Du mit gar nichts rechnen. Die Auktion wurde gelöscht (Ebay ist da z.T. etwas voreilig) und das wars.

Gruß

S.J.

Das wäre mir das Liebste.

Allerdings findet mal bei Google ja so etliche Personen, denen das selbe passiert ist und die dann Post vom Anwalt bekommen haben. Denn so wie ich das verstanden habe, ist mein Angebot gelöscht worden, weil der Rechtsinhaber der Firma sich an Ebay gewendet hat (VeRI). Und dann Ebay meine Daten wohl an diese Firma weitergibt. Deswegen nun die Bedenken, dass noch was kommt.

Gruss

Hallo, guten Morgen…

also wenn das ein einmaliger „Verstoß“ gegen die eBay-Regeln war, dann sollte mit der Löschung Deines Angebotes auf eBay alles erledigt sein. Beim nächsten Mal einfach aufpassen :wink:

Inwieweit jetzt jedoch der Markenrechts-Inahber noch was unternimmt … mmhh, da musst Du einfach abwarten, oder aber die Möglichkeit nutzen, mit denen Kontakt aufzunehmen.

Mehr kann man da leider nicht machen.

Viel Glück Dir wünsche,

LG Pia

Hallo zurück,
nein das war es jetzt, zumindest von Ebayseite. Du kannst den Artikel wieder einstellen (natürlich ohne Kürzel).
SOLLTE von der eigentlichen Firma noch was kommen, kannst Du denen genau das sagen / schreiben, was Du mir auch geschrieben hast.
Also, mach Dir keinen Stress und geniesse Deinen Tag :smile:

Liebe Grüße!

Hallo sth…
Es fehlen zu viele Angaben um überhaupt etwas sagen zu können.

beste Grüsse

Hallo Sth6281,

aus meiner Sicht und Erfahrung kann ich Dir nur für weitere ebay-Verkäufe, in die der Firmenname integriert wird, empfehlen, folgenden Satz unterhalb der Artikelbeschreibung einzufügen :
Der Markenname wurde in der Artikelbeschreibung nur verwendet, da er Bestandteil der Auktion ist und den Artikel sowie die Qualität beschreibt.

Wenn ich in diese Situation kommen würde, dann könnte ich nicht ruhig abwarten auf das, was da eventuell noch alles kommen mag.
Schnellstens würde ich den Weg zur Kontaktaufnahme der Rechtsinhaberin wählen und ihr freundlich mitteilen, dass dies z.B. auf Unwissenheit basierte und es nicht wieder vorkommen wird. Und sie um Entschuldigung bittest.
Wenn Du schnell handelst und somit der Rechtsinhaberin zuvor kommst, könntest Du Dir bestimmt einigen Ärger ersparen, es könnte dann auch sein, daß die Rechtsinhaberin den Fall als erledigt ansieht.

NS. Bitte nur über den Postweg schreiben als E-Bf mit Rsch.

Nun kann ich Dir nur noch Glück wünschen und hoffen.
Bitte teile doch kurz das Resultat mit, Danke.

M.f.G.

Schuckel

Hallo!

Ich kann auch nicht gut abwarten.

Kontakt kann ich nur per Mail aufnehmen, da ich nur die Mail Adresse von Ebay mitgeteilt bekommen habe, jedoch keine Post-Adresse.

Problem ist wohl, dass dieses Produkt irgendwie als Plagiat gehandelt wird. Ich das jedoch nicht wusste. FÜr mich war es ein Produkt der Firma Kaiserbach, die unteranderem eben das Kürzel AMC mit einer anderen ausgeschriebenen Version als die Firma AMC hat.

Ich werde so schnell gar nichts mehr bei Ebay verkaufen. Das Set kriegt meine Ma wieder. Soll sie es selber verkaufen.

Gruß Steffi

Es tut mir leid, aber so einen Fall hatte ich noch nicht.

Ich hoffe, du findest jemanden, der dir da weiterhelfen kann.

So, bis jetzt ist noch nichts gekommen. Ich habe einfach mal abgewartet. Ich hoffe, es bleibt dabei und es kommt nichts mehr nach.

Gruß Steffi

Keine Ahnung, es ist mir noch nie passiert.
Ich würde noch einmal mit Ebay Kontakt aufnehmen.
Haben mir immer weiter geholfen.
MfG Paulacarlotta

So, heute kam die Post vom Anwalt.
Ich soll eine Unterlassungserklärungen unterschreiben und 316,18 Euro überweisen. Montag habe ich einen Termin beim Anwalt der Verbraucherschutzzentrale. Mal gucken was der sagt. Vielleicht kann man das noch runter handeln.

Ich verkaufe so schnell auf jeden Fall nichts mehr bei Ebay.

Gruß Steffi

Hallo Steffi,

tja, das meinte ich leider, dass da evt. noch was von einem Rechte-Inhaber kommen könnte.

Allerdings, dies kann Dir auch auf anderen Verkaufsplattformen im Netz passieren, dies hat nicht unbedingt was mit eBay zu tun.

Na denne, viel Erfolg Dir beim Anwalt!

LG Pia

Hallo Sth6281,

wahrscheinlich kommt nichts, da es wohl ein Einzelfall war. Da wäe der Aufwand für eine Rechtsverfolgung zu hoch.

Kontak würde ich erst mal nicht aufnehmen. Der wurde dir evtl. zum Aushandeln von Lizenzgebühren gegeben.

Das schlimmste was dir passieren kann ist, dass du eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben sollst. In diesem Fall solltest du dann zu einem Rechtsanwalt gehen. Dürfte aber unwahrscheinlich sein.

Peter

Leider kam doch was! Etwa 8 Tage nach der Löschung durch Ebay kam Dienstag ein Einschreiben mit Rückschein! Unterlassungserklärung und 316,18 Euro Strafe. Habe für Montag einen Termin beim Anwalt. Denn die Frist für die Erklärung liegt beim 18.07. Bis wann das Geld überwiesen sein soll, weiß ich nicht. Denn in dem Schreiben stand: Den Betrag überweisen Sie bis zum XXX auf das im Briefkopf genannte Datum. Das ist definitiv ein Standartschreiben. Nun mal sehen, was der Anwalt sagt.

Der Anwalt der Firma wirft mir einen Markenrechtsverstoss, Wettbewerbswidrigkeit und einen Verstoss gegen die Ebay Grundsätze vor. Wobei ich denke, dass er für letzteres wohl kaum zuständig ist. Das ist ja wohl Ebay Sache.

Abwarten und hoffen, dass der Anwalt die Kosten senken kann. Denn das wäre eine Menge Lehrgeld für einen Erstverstoss, der sicher bei mir nicht wieder vorkommt, und so auch nicht beabsichtigt war.

Gruß Steffi

Hi,

erst mal abwarten.

der Pulsar