Mein Arbeitgeber hat mein Lohn nicht gezahlt und sich aus dem Staub gemacht. Ich habe keine rechtsschutzvers. und muß alles selber zahlen -

Nun gehe ich wegen der höhe des Streitwertes leer aus. Ich mache nun eine Anzeige wegen betruges und habe Flier gedruckt mit dem Foto vom ehem. Arbeitgeber habe andere die Arbeit suchen davor gewarnt sich bei diesen Menschen anstellen zu lassen fals er sich unter anderen Namen wieder selbstständig macht . Sein Foto habe ich von Facebook was öffendlich war und sein Name habe ich nicht genannt .Morgen will ich die Flier verteilen .Mache ich mich Strafbar mit meinem Vorhaben ?

Auf jeden Fall wenn das Foto garnicht von ihm ist sondern von irgendjemand anderem. ramses90

Es ist sein Foto denn ich weiss doch wer mein ehemaqliger Chef war und wie er aussah.

Hallo,
lasse deine Flyer aber vorher nochmal auf Rechtschreibung prüfen.

Gruß
Bernd

hi,

nun könnte es natürlich um das Foto selbst gehen, nicht um die abgebildete Person.

grüße
lipi

Hallo,

ja, Du begehst strafwürdige Handlungen.

Du verwendest ein Bild einer Person, die dieser Verwendung nicht zugestimmt hat. Damit liegen mögliche Verfehlungen im Bereich des Urheberrechts und eventuell dem Recht am Abbild der eigenen Person. (Nein, Du kannst die Bilder nicht frei verwenden, nur weil die Person sie freiwillig bei Facebook eingestellt hat.

Der ehemalige Arbeitgeber könnte die Geschichte ganz anders darstellen. Unter diesem Umständen könnte Deine „Warnung“ an andere potentielle Arbeitnehmer eine Verleumdung und üble Nachrede darstellen.

Grüße

Ja (sehr wahrscheinlich, denn so sauer wie Du auf ihn bist, so wird der Text ausfallen)
und lächerlich auch noch !

sagte ich doch, Bienchen ist sauer, schreib böse Dinge rein und wundert sich später wenn sie belangt wird !
Und das beste ist, sie kriegt ihr ausstehendes Geld so auch nicht .

Ich habe nicht einmal seinen Namen erwähnt und ich habe an alle arbeitslosen Kraftfahrer apeliert bei diesen Arbeitgeber sich nicht zu bewerben . Und vor allen kann ich es alles schriftlich belegen das habe ich im übrigen meinen Rechtsanwalt alles vorgelegt und der sagte das diese beweise ausreichen .
Ja ich bin sehr ärgerlich aber habe mich beim schreiben immer angestrengt sachlich zu bleiben und keine falschen Unterstellungen zu schreiben wo er mich dann umgekehrt wegen Verläumnung verklagen kann.