Mein Bruder aus Frankreich als Taufpate?

Hallo,

ich hätte ein Frage:
Im September wollen wir unsere Kind taufen lassen (Katholisch), ich bin Franzose und meine Frau ist Deutsch.
Wir wollten wiessen ob es möglich ist das mein Bruder aus Frankreich Taufpate sein kann?
Er zahlt kein Kirchensteuer in Deutschland, wohnt in Deutschland, aber ist in Frankreich getauft worden.

Zweite Frage wenn ich meine Tante aus Frankreich (Sie wohnt in Frankreich) ist getauft worden, kann sie die Taufpatin von unsere Kind werden?

Vielen dank
Davy

Lieber Davy,

nach ihrem Selbstverständnis ist die Kirche international, der Glaube ist nicht an eine bestimmte Herkunft gebunden.
In der evangelischen Kirche kann jeder Christ Pate werden, der die Voraussetzungen zum Patenamt erfüllt. Ich denke, das ist in der katholischen Kirche ebenso.

Die Paten sollten von ihrem Pfarrer - rechtzeitig! - eine Bescheinigung erbitten, daß sie der Kirche angehören und das Patenamt übernehmen dürfen. Diese Bescheinigung legt Ihr dann Eurem Pfarrer vor.

Mit der Kirchensteuer hat das nichts zu zun.

Gruß - Rolf

Hallo Rolf,

vielen dank für deine Antwort.
Es heisst, er braucht nur eine Bescheinigung (Taufzeugniss) das er in Frankreich getauft wurde und wir sollten mit unsere Pfarrer sich zusammen setzen und fragen ob er so nemmt oder nicht?

Gruß und nochmal danke
Davy
(sorry für meine Deutsch und Schreibfehler)

Hall Davy,

für Dein Deutsch brauchst Du Dich nicht zu entschuldigen; es ist allemal besser als mein Französisch.
Ich habe Dir mal den Canon 874 herausgesucht, der regelt, wer zum Patenamt zugelassen ist:

Can. 874 — § 1. Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich:

1° er muß vom Täufling selbst bzw. von dessen Eltern oder dem, der deren Stelle vertritt, oder, wenn diese fehlen, vom Pfarrer oder von dem Spender der Taufe dazu bestimmt sein; er muß zudem geeignet und bereit sein, diesen Dienst zu leisten;

2° er muß das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, außer vom Diözesanbischof ist eine andere Altersgrenze festgesetzt oder dem Pfarrer oder dem Spender der Taufe scheint aus gerechtem Grund eine Ausnahme zulässig;

3° er muß katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben; auch muß er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht;

4° er darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe behaftet sein;

5° er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.

Es reicht also nicht, daß Dein Bruder getauft ist, er muß auch noch gefirmt sein. Und sein Pfarrer soll nicht bestätigen, daß er getauft ist, sondern daß er zum Patenamt zugelassen ist, also alle kirchenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Gruß - Rolf

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Hallo Davy,

meine Tante wohnt in der Schweiz, ist aber Deutsche.

Es gab keine Probleme, sie als Taufpatin zu benennen. Wir haben bei der Anmeldung zur Taufe ihren Namen angegeben, ihre Adresse und daß sie katholisch sei.
Ohne irgendwelche Nachweise. Aus Termingründen konnte sie sogar nicht bei der Taufe anwesend sein und auch das war kein Problem.

Gandalf

Hallo Rolf,

vielen vielen dank für dein ausführliche Antwort, jetzt habe ich alles was ich brauche.

Danke viel mals das du auch noch das alles gesucht hat, allein hätte ich nie diese Infos gefunden.

Gruß
Davy