Mein ehemaliger Arbeitgeber meldet mich ungefragt bei ELSTAM mit Lohnsteuerklasse I

Hallo!
Mein ehemaliger Arbeitgeber meldet mich ungefragt bei ELSTAM mit Lohnsteuerklasse I, weil ich 200 € Lohn aus 2014 vor dem Arbeitsgericht erstritten habe.

Jetzt bekomme ich in meinem ersten Arbeitsverhältnis plötzlich Lohnsteuerklasse VI.

Mit dem ehemaligen reden geht nicht, klagen ist auch Mist, weil das Arbeitsgericht 150 km entfernt ist.

Kann ich irgendwo der Meldung der Lohnsteuerklassen widersprechen? (Obwohl ich da ja gar nichts sehe, ich habe das heute nur mündlich von meinem neuen Arbeitgeber mitgeteilt bekommen!)

Danke

Servus,

das hast Du aber bös durcheinandergeschmissen!

Der Arbeitgeber meldet nicht bei ELStAM, sondern er saugt sich von dort die Abzugsmerkmale, nach denen er abrechnet. Die Lohnsteuerklasse I wird an den übermittelt, der zuerst saugt.

Du brauchst da nichts zu klagen, das bleibt eh erfolglos - offenbar hat Dein Anwalt nicht aufgepasst und nicht dran gedacht, für die Nachzahlung die Abrechnung Klasse VI zu verlangen.

Dein neuer Arbeitgeber rechnet genau einen Monat mit Klasse VI ab, nachher ist wieder alles im Lot; er kann das übrigens auch überbrücken, wenn Du ihm im Einzelnen belegst, woher die Klasse VI kommt, dass der andere die Klasse I anwendet und dass es beim anderen um einen so winzigen Betrag geht.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,
eines vorab: die Lohnsteuermerkmale erhalten die Arbeitgeber maschinell von den Rechenzentren der Oberfinanzdirektionen. Manuell dürfen die Arbeitgeber nur noch sehr begrenzt eingreifen.
Der ehemalige Arbeitgeber hätte die Nachzahlung der 200€ als Nebenbeschäftigung melden müssen, dann wäre die Steuerklasse 6 korrekt und beim aktuellen Arbeitgeber hätte sich nichts geändert.
Wenn man mit dem ehemaligen Arbeitgeber nicht reden möchte, hilft nur der Gang zum Finanzamt.
Gruß
ET

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Danke erstmal, aber

Punkt ist der, dass dieser ehemalige Arbeitgeber mir im September was nachgezahlt hat. Jetzt sagt mir mein neuer Arbeitgeber, er müsse mir den September rückwirkend auf Klasse VI korrigieren, weil da schon der andere die Klasse I benutzt hat und im Oktober bekäme ich auch Klasse VI. Ich habe keine Benachrichtigung, mein Anwalt hat da auch nichts gemacht, sondern der ehemalige Arbeitgeber hat seine Berufung zurückgezogen und den in der ersten Instanz eingeklagten Betrag gezahlt.

Mein Vermieter will Miete, meine Bank will die Kreditkartenabrechnung abbuchen und mein Edeka um die Ecke will bei Bezug von Lebensmitteln CashKralle.

Was tun?

Hallo, was heißt nicht möchten? Nicht können, der ist ein notorischer Prozesshansel, der streitet sich mit jedem zweiten Mitarbeiter, weil er grundsätzlich den letzten Lohn nicht zahlt. Manche lassen sich das sogar gefallen.

Aber Gang zum Finanzamt: wie macht man das?

(Zitat entfernt)

Was mir bei der ganzen Sache nicht einleuchtet:

Dass das Geld derart knapp sein soll zwischen Lohnsteuerabzug und Einkommensteuerfestsetzung, dass sich deswegen eine arbeitsgerichtliche Überlegung lohnt - auch vor dem Hintergrund, dass die Prozesskosten einen etwaig ausbleibenden Zinsverlust bei weitem übersteigen dürften.

Das Ganze würde doch nur dann sinnvoll sein, wenn eine Steuererklärungspflicht nicht bestünde UND darüber hinaus bei einer freiwilligen Einkommensteuererklärung keine Erstattung herauskäme. Da aber bei Vorliegen der Lohnsteuerklasse 6 eine Erklärungspflicht besteht, kann diese Überlegung doch dahinstehen.

Servus,

wie gesagt, der neue Arbeitgeber kann die übermittelte Lohnsteuerklasse überbrücken. Es gibt keine Vorschrift, die das in diesem Fall deckt, aber er ist über jeden Verdacht erhaben, wenn er auch in fünf Jahren noch leicht belegen kann, warum er das gemacht hat. D.h. er braucht von Dir Belege dafür, dass

  • die Nachzahlung mit September abgerechnet worden ist und Oktober nicht betroffen ist
  • der nachgezahlte Betrag sich in der Größenordnung „Hintergrundrauschen“ bewegt und keinen sichtbaren Einfluss auf den Lohnsteuereinbehalt aus Deinem regelmäßigen Lohn hat
  • für die Nachzahlung Lohnsteuerklasse I übermittelt und angewendet worden ist

Das Problem ist den Finanzbehörden als eines der beiden schwerwiegendsten des ELStAM-Verfahrens bekannt und in diesem Zusammenhang werden Verstöße nicht aufgegriffen. Wenn diese Handhabung dem neuen AG zu heikel ist, lässt sich beim Wohnsitzfinanzamt eine befristete Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug für zurückliegende Monate gem. § 39 Abs 1 S 2 EStG beantragen; Begründung dafür wäre hier, dass der frühere Arbeitgeber irrtümlich nicht mitgeteilt hat, dass es sich bei seiner nachträglichen Abrechnung um ein „weiteres Arbeitsverhältnis“ handelt, weil das ja früher, als es noch bestand, auch nicht der Fall war.

Diese befristete Bescheinigung wirkt nur für zurückliegende Monate, d.h. sie müsste Anfang November beantragt werden, damit sie für September und Oktober wirkt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
Das ganze kostet mich 500 Euros. Wenn ich jetzt noch eine Steuererklärung machen muss muss ich den Steuermann bezahlen, das habe ich schon mal gemacht, kostet auch noch mal 400 Euronen oder mehr. Wenn du sagst, du verstehst das nicht, dass das Geld dann knapp wird, dann wirst du mir vielleicht die Kohle vorschießen?

Aber kannst du mir vielleicht helfen? Wie ändere ich diese Elstam-Sache?

Servus,

das ist (zusammen mit der falschen Klasse VI bei Schwierigkeiten mit der Meldung des Wohnsitzes) einer der beiden wichtigsten Bugs im ELStAM-Verfahren: Zu dem Zeitpunkt, als es noch bestand, war das ja kein weiteres Arbeitsverhältnis, sondern das erste - weil durch die nachträgliche Abrechnung kein neues Arbeitsverhältnis begründet worden ist, brauchte der frühere Arbeitgeber kein „weiteres Arbeitsverhältnis“ zu melden.

Wenn der neue Arbeitgeber sich in diesem Zusammenhang nicht aus dem Fenster lehnen will (es würde ihm dabei nichts weiter passieren), hilft bloß die befristete Bescheinigung für zurückliegende Monate.

Schöne Grüße

MM

Danke! Das hilft mir!

Hallo Enno,

bei einem Arbeitnehmer, der nach Haustarif BASF oder Deutsche Telekom AG oder nach Metalltarif oder sowas bezahlt wird, fände ich das auch verwunderlich.

Wenn man sich anschaut, was Arbeitnehmer in D durchschnittlich verdienen, sieht man, dass ein größerer Teil von ihnen von der Hand in den Mund leben, als man auf den ersten Blick glauben würde. Es genügt, wenn dann noch eine waghalsige oder ungeschickte Finanzierung im Spiel ist (vgl. das von Anonym genannte Stichwort „Kreditkartenabrechnung“), dass z.B. 350 €, die wegen LSt-Klasse VI wie hier zwei Monate lang fehlen, einen Dominoeffekt auslösen können, der den Arbeitnehmer im dümmsten Fall in die Insolvenz rauschen lässt.

Schöne Grüße

MM

Naja, schauen wir mal:

Fragesteller schreibt

Das heißt also 500 Euro Zinsverlust, weil er das Geld zwischen Oktober 2015 und na, sagen wir, April 2016 nicht dem Finanzamt überlassen möchte. Denn die Neuberechnung September erfolgt ja wohl erst jetzt. Macht 500 Euro Zinsen für ein halbes Jahr, also 1.000 Euro pro Jahr.

Sagen wir, er muss das Geld finanzieren, ein Dispokredit kostet vielleicht 12,5% Zinsen (rechnet sich leichter). Macht 8.000 Euro Lohnsteuer, die ein halbes Jahr unrechtmäßig und unverzinst beim Finanzamt schlummern.

Wir reden hier von einem Monat oder zwei Monaten Arbeitslohn und nur von der Lohnsteuerdifferenz, nicht mal von der Lohnsteuer selber - also soooo gering kann das Einkommen nicht sein.

Weiter schreibt er:

Das ist in doppelter Hinsicht nicht einsichtig. Wegen der Lohnsteuerklasse 6 muss die Steuererklärung ohnehin angefertigt werden und mit 400 Euro kommt man bei dem Einkommen nicht hin. Außerdem dürfte bei dem Einkommen der Steuerberater ohnehin zum Notwendigen gehören.

Wenn da die angeführten 900 Euro zu einem Engpass führen, stimmt was auf der Ausgabenseite nicht.

Du bist oftmals rührend naiv. Genauso wenig wie ein Promotionsstudium eine Erstausbildung darstellt rechnet der normale Steuerpflichtige den Zinsverlust als Verlust. Der meint doch wohl, dass ihm durch die zwei Lohnabrechnungen 500 € zwischen brutto und netto fehlen. Und zwar jetzt. Nicht als „Zinsverlust“, denn ich wette, einen Dispo hat der gar nicht, sonst würde er wahrscheinlich nicht so rumjammern.

Wenn du dermaßen formal und realitätsfern denkst, schaffst du vielleicht dein Fachwirtexamen, aber man kann dich nie selbständig auf einen Mandanten loslassen…

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Servus,

wenn Du das rückgängig machen möchtest, musst Du Enno zu einschlägigen Straftaten verleiten oder zur Trunksucht oder sonstiger Unzuverlässigkeit verführen.

Schöne Grüße

MM

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Davon kann man die Vergangenheit auch nicht ändern. Passiert ist passiert.

Fachwirt habe ich übrigens ausgelassen. Sowas hält nur auf.

Ich fürchte, da würde ich durchfallen. Gut, dass ich da nicht mehr ran muss.

Im Übrigen trägt prüfungsrelevantes Wissen nicht eben zur Realitätsnähe bei.