Guten Tag,
mein Freund wohnt in Indien Bangalore. Nun suchen wir einen Weg, dass er nach Deutschland reisen kann, ohne dass wir gleich heiraten müssen. Er spricht hervorragendes Englisch und hat immer wieder in Indien Umweltschutz-Naturschutzprojekte und Umwelterziehung für Kinder gemacht.
Gibt es irgendeine Möglichkeit für einen Job in Deutschland in diesem Bereich (englischsprachig.
Wie ist es möglich ein Arbeitsvisum zu bekommen?
Ein Besuchervisum wurde ihm schon zwei mal abgelehnt, obwohl er von SWAT-Seeschilkkröten Org. nach Berlin eingeladen war und einen Vortrag halten sollte. Grund- keine regelmäßigen Geldeingänge am Konto. In diesem Bereich bieten die Arbeitgeber immer nur Kost und Logis und ein Taschengeld.
Deshalb keine Regelmäßigkeit.
Hat jemand irgendeinen Tipp für uns?
Gibt es in München eine indische Gruppierung von der man vielleicht Infos bekommt.
Ich danke schon mal im Voraus.
Eva
Servus,
wenn Du eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgibst und Deine eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweist, kannst Du selbst bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde die Einladung für ein Besuchervisum aussprechen. Problemchen dabei: Die Stellungnahme der Ausländerbehörde wird in einem Umschlag herausgegeben, der ungeöffnet bei der Deutschen Botschaft in New Delhi vorgelegt werden muss. D.h. man muss mit dem Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde ein bissel feilschen, damit er Anhaltspunkte dafür verrät, für welchen Zeitraum die nachgewiesenen Mittel ausreichen.
Wenn z.B. die nachgewiesenen Mittel für zwei Wochen ausreichend beurteilt werden, aber Einladung und Antrag für vier Wochen ausgestellt sind, wird der Antrag abgelehnt - aber erst von der Botschaft vor Ort. Da muss man ein bissi Diplomatie einfließen lassen, auch wenn das je nach Ort bei den Ausländerbehörden nicht immer leicht fällt.
Schöne Grüße
MM
Ein Inder in Bayern
Guten Tag,
mein Freund wohnt in Indien Bangalore. Nun suchen wir einen
Weg, dass er nach Deutschland reisen kann, ohne dass wir
gleich heiraten müssen.
Wieso, will er das nicht?
Er spricht hervorragendes Englisch und
hat immer wieder in Indien Umweltschutz-Naturschutzprojekte
und Umwelterziehung für Kinder gemacht.
Gibt es irgendeine Möglichkeit für einen Job in Deutschland in
diesem Bereich (englischsprachig.
Da muss er/du die Jobangebote durchforsten. Ist nichts passendes da, dann gibt es keine Möglichkeit.
Wie ist es möglich ein Arbeitsvisum zu bekommen?
Wenn er eine Jobzusage hat.
Ein Besuchervisum wurde ihm schon zwei mal abgelehnt,
Sieh an. Das wird wohl seine Gründe haben.
obwohl er von SWAT-Seeschilkkröten Org. nach Berlin eingeladen war
und einen Vortrag halten sollte. Grund- keine regelmäßigen
Geldeingänge am Konto.
Könnte auch ein Vorwand gewesen sein. Ist er in Indien irgendwie islamistisch/extrem aufgetreten/registriert?
In diesem Bereich bieten die Arbeitgeber immer nur Kost und Logis und ein :Taschengeld. Deshalb keine Regelmäßigkeit.
Wenn das so ist, schein es üblich zu sein.
Hat jemand irgendeinen Tipp für uns?
Zieh du doch nach Indien, wenn ihr zusammen sein wollt.
Servus,
Wie ist es möglich ein Arbeitsvisum zu bekommen?
Wenn er eine Jobzusage hat.
Das reicht bei weitem nicht. Arbeitserlaubnis wird ausschließlich dann erteilt, wenn ein konkret in Aussicht stehender freier Arbeitsplatz nicht mit einem Arbeitnehmer aus dem Schengen-Raum besetzt werden kann. Dieser Nachweis muss geführt werden (dauert eine Zeit lang, geht aber relativ leicht, wenn das Profil des ausgeschriebenen Arbeitsplatzes zum Fall passt).
Ein Besuchervisum wurde ihm schon zwei mal abgelehnt,
Sieh an. Das wird wohl seine Gründe haben.
Weder Näsleinrümpfen, noch Augenbrauenhochziehen, noch der erhobene Zeigefinger ist hier angebracht. Dass die Ablehnung von Anträgen auf Besuchervisa vor allem oder ausschließlich Personen betrifft, die eine politisch oder sonstwie unzuverlässig eingeschätzt werden, ist eine Legende. Der Grund für die Ablehnung wurde bereits im UP benannt, und damit hat sichs:
Grund- keine regelmäßigen Geldeingänge am Konto.
Könnte auch ein Vorwand gewesen sein.
Nein. Sondern der häufigste Grund, einen Antrag auf ein Besuchervisum abzulehnen. Wenn der Grund eine negative Stellungnahme der Schlapphüte ist, kann man das relativ leicht rauskriegen, man darf bloß keinen schriftlichen Bescheid darüber erwarten. Nettester Fall, den ich dazu auf dem Tisch hatte, war eine Libyerin, brave Gattin eines braven Ingenieurs - die Schlapphüte haben den vollen Namen ihres Vaters, den sie als Mittelnamen trägt, mit dem ähnlich klingenden eines unerwünschten Libyers verwechselt; die Leute, die vor Ort damit zu tun haben, wunderten sich ein wenig, dass sich ein böser Mann für das Passbild so mühelos als Frau verkleiden kann…
Wenn das so ist, scheint es üblich zu sein.
Um dem Scheinen zum Sein zu verhelfen - Art. 5 Abs 1 c) Verordnung (EG) 562/2006 v. 15.03.2006
Zieh du doch nach Indien, wenn ihr zusammen sein wollt.
Jo. Das haben viele Deutschen in Böhmen, in Schlesien, in der Batschka, in Bessarabien, in Siebenbürgen usw. gehört, als sie ins Sammellager geprügelt wurden. Erfreulicherweise simmer inzwischen ein bissel rechtsstaatlicher organisiert, so dass man gut auch sagen könnte:
„Lad ihn doch ein, wenn Du ihn gerne empfangen möchtest - die Schengenländer beißen zum Glück niemanden“
Schöne Grüße
MM
Hallo.
Für Menschen aus Entwicklungs-, Schwellen oder sonstwie für unser Auswärtiges Amt „nicht sichere oder vertrauenswürdige“ Staaten (weiß nicht, ob Indien dazu zählt) gibt es keine Besucher- (=Touristen) Visa dafür aber ein sogenanntes „Fiancee“ (=Verlobten) Visum. Dieses kann Deinem Adam für die Dauer von drei Monaten ausgesprochen und auf 6 Monate verlängert werden.
Während dieser Zeit einen Job zu finden, wird nicht leicht, also müsst Ihr Euch anschließend trennen oder heiraten! Zweimal wird es dieses Visum in der Konstellation nicht geben…
Ein Freund hat so seine Freundin von den Philippinen nach D geholt. Wie einer der Vorschreiber schon sagte: Wirtschaftliche Fähigkeit zum Unterhalt von Adam wird vorausgesetzt und geprüft (inkl. Dein Einkommen, Krankenversicherung für Adam, bezahltes Flugticket etc.).
Imsgesamt gibt’s von mir nur gefährliches Halbwissen, bitte selbst beim AA anfragen!
Mac
Servus,
Besucher- und Touristenvisa sind zwei Paar Stiefel.
Ich habe bereits beschrieben, wie man zu einem Besuchervisum kommt, wenn ein Eingeborener des Schengen-Gebietes persönlich einlädt und für die Einladung finanziell grade steht, und in meiner Replik an „schritt 2“ auch die relevante Rechtsquelle genannt (das AufenthG wurde an dieser Stelle entkernt).
Besuchervisa für Personen aus der VR China, aus Indien und aus Libyen habe ich schon persönlich (zu gleichem Rechtsstand wie heute) in der Hand gehabt, nachdem ich ihnen zur Geburt verholfen hatte - es gibt sie ganz auf echt.
Schöne Grüße
MM
nazionalsozialistische Züge verbitte ich mir
Wie ist es möglich ein Arbeitsvisum zu bekommen?
Wenn er eine Jobzusage hat.
Das reicht bei weitem nicht. Arbeitserlaubnis wird
ausschließlich dann erteilt, wenn ein konkret in Aussicht
stehender freier Arbeitsplatz nicht mit einem Arbeitnehmer aus
dem Schengen-Raum besetzt werden kann. Dieser Nachweis muss
geführt werden (dauert eine Zeit lang, geht aber relativ
leicht, wenn das Profil des ausgeschriebenen Arbeitsplatzes
zum Fall passt).
Ja, dass weiß auch die Firma, z.B. IT-Unternehmen, die Inder hier in D beschäftigen wollen. Insofern ist deine Aussage nur umfänglicher gestaltet.
Danke für die Ausführungen.
Ein Besuchervisum wurde ihm schon zwei mal abgelehnt,
Sieh an. Das wird wohl seine Gründe haben.
Weder Näsleinrümpfen, noch Augenbrauenhochziehen, noch der
erhobene Zeigefinger ist hier angebracht. Dass die Ablehnung
von Anträgen auf Besuchervisa vor allem oder ausschließlich
Personen betrifft, die eine politisch oder sonstwie
unzuverlässig eingeschätzt werden, ist eine Legende.
Zumindest offiziell.
Grund- keine regelmäßigen Geldeingänge am Konto.
Könnte auch ein Vorwand gewesen sein.
Nein. Sondern der häufigste Grund, einen Antrag auf ein
Besuchervisum abzulehnen. Wenn der Grund eine negative
Stellungnahme der Schlapphüte ist, kann man das relativ leicht
rauskriegen, man darf bloß keinen schriftlichen Bescheid
darüber erwarten. Nettester Fall, den ich dazu auf dem Tisch
hatte, war eine Libyerin, brave Gattin eines braven Ingenieurs
- die Schlapphüte haben den vollen Namen ihres Vaters, den sie
als Mittelnamen trägt, mit dem ähnlich klingenden eines
unerwünschten Libyers
Also gibt es doch unerwünschte Personen. Na sowas.
verwechselt; die Leute, die vor Ort
damit zu tun haben, wunderten sich ein wenig, dass sich ein
böser Mann für das Passbild so mühelos als Frau verkleiden
kann…Zieh du doch nach Indien, wenn ihr zusammen sein wollt.
Jo. Das haben viele Deutschen in Böhmen, in Schlesien, in der
Batschka, in Bessarabien, in Siebenbürgen usw. gehört, als sie
ins Sammellager geprügelt wurden.
Hier interpretierst du zu viel rein. Das ist doch wohl völlig daneben deine Bemerkung. Hier sieht man mal wieder dass man in D noch mal das Autobahn zensurfrei aussprechen darf, da die wieder Hitler gebaut haben soll (was tlw. nicht stimmt, aber ist eine andere Sache)
Zwei Liebende können sich doch ihr Land in welchem sie arbeiten und leben wollen aussuchen. Wenn seine Chancen in D schlechter sind als ihre in Indien, ist doch die Überlegung für ein gemeinsames Leben dort nicht völlig abwägig.
Interessanter wäre mal der Hintergrund der Geschichte dieser beiden, um darüber sprechen zu können.
Servus,
dass Edvard Benes, Boleslav Bierut, Mátyás Rákosi und Josef Stalin zum Kern der NSDAP gehörten, ist mir zwar neu, aber das gehört auch nicht hier her.
Wenn meine Replik etwas scharf geraten ist, bitte ich umb Vergebung - berücksichtigend etwa auch, dass ich „die solln doch rübergehn, wenns ihnen hier nicht passt!“ kraft meines Jahrgangs bis zum Überdruss gehört habe, und auch, dass ich viele wertvollen persönlichen Kontakte mit Menschen „aus aller Herren Länder“ hatte, die ich mangels liquider Mittel nie hätte haben können, wenn die Schengenländer tatsächlich so rigoros abweisen und rausschmeißen würden, wie Deine Einlassung nahelegt, und ich in genannte Länder überall hätte selber hinreisen müssen.
Und, um zum Thema zurückzukommen: Es gibt, wie ausgeführt, sehr viel einfachere Wege, die gewünschte Begegnung zu ermöglichen, als eine Übersiedlung der UP nach Indien. Dieser Vorschlag ist also einer, den ich nur bedingt als „zielführend“ erachte.
Schöne Grüße
MM
Hi Mac,
danke für die Info. Müsste ich für ein Verlobtenvisum ein Aufgebot bestellen? oder geht das einfach so? Wollte mir noch Zeit lassen mit so einer Entscheidung.
Denke außerdem nicht, dass er mit diesem Visum eine Arbeitsstelle annehmen kann.
Grüße Eva
Ja Nee, is klar…
Hi!
Jo. Das haben viele Deutschen in Böhmen, in Schlesien, in der
Batschka, in Bessarabien, in Siebenbürgen usw. gehört, als sie
ins Sammellager geprügelt wurden.Hier interpretierst du zu viel rein. Das ist doch wohl völlig
daneben deine Bemerkung.
Ja nee, is klar…
/t/fdp-kritikpunkte-gesucht/5420913/27
ist da ja auch völlig klar formuliert…
Angewiderter Gruß
Guido
Servus,
bei Besuchsvisa, Touristenvisa und Business Visa ist jede Erwerbstätigkeit (selbständig oder nichtselbständig) untersagt.
Ausschließlich dann, wenn eine Arbeitserlaubnis vor Einreise beantragt und genehmigt worden ist („D-Visum“), darf gearbeitet werden.
Schöne Grüße
MM
Die Berliner haben eine Verpflichtungserklärung und alles gegeben. Auch die finanzielle Absicherung war bestätigt und trotzdem hat es nicht funktioniert, aus gegebenen Grund. Wurde der Dame aus Berlin telefonisch mitgeteilt, als Sie den Grund für die Ablehnung zu erfragen. Soweit der Stand der Dinge.
Finde die Ausführungen Deines Vorredners unter aller Kanone. Und das im Jahr 2010. Bei solchem Gedankengut schäme ich mich hier im „heiligen“ Schengenraum geboren zu sein. Wir haben nur Glück zufällig hierher geboren zu sein,so dass wir ohne Einschränkungen überall hin reisen können.
Ich danke Dir
Eva
Hallo Guido
Ja nee, is klar…
/t/fdp-kritikpunkte-gesucht/5420913/27
ist da ja auch völlig klar formuliert…
Wenn auch nicht so deutlich wie das hier:
/t/fdp-kritikpunkte-gesucht/5420913/18
Angewiderter Gruß
Da bin ich so angewidert, daß ich nicht einmal mehr Grüßen mag …
Außer dich natürlich:
Gruß,
Max
Hallo Eva,
mir scheint es, als hätte die Vermischung eines Business-Visums mit einem Besuchervisum das Problem erzeugt oder zum Problem beigetragen: Was Du von dem Trägerverein beschreibst, Verpflichtungserklärung im Sinn von § 68 AufenthG, ist eigentlich ein typisches Element für ein Businessvisum. Wenn aus welchem Grund auch immer nahe liegt, dass der im Antrag benannte Zweck und der tatsächliche Zweck der Einreise nicht gut zusammen passen, reagieren die beteiligten Behörden relativ empfindlich.
Erstmal spricht, meine ich, nichts dagegen, das ganze Ritual nochmal anzugehen, aber diesmal mit einer persönlichen Einladung zum Zweck eines privaten Besuches. Wenn man anlässlich eines privaten Besuches einen Vortrag halten will und dafür nichts weiter als eine Aufwandsentschädigung bekommt, ist das völlig im Rahmen geltenden Rechts, alldieweil ja keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen wird.
Es gibt da auch im Hintergrund nichtöffentliche diplomatische Spielchen zwischen den Staaten, so im Stil von „Wenn Du mir in mei Sandförmle schbuggschd, dann mach i Dir dei Scheifele kabudd!“, und ungefähr genauso vernünftig. Das Wetter kann sich von einer Woche auf die andere ändern. Seit B.Travens „Totenschiff“ hat sich da ein bissel was getan, aber nicht so arg viel.
Schöne Grüße
MM
Hallo Eva,
danke für die Info. Müsste ich für ein Verlobtenvisum ein
Aufgebot bestellen?
Nein, ein Aufgebot musst Du nicht bestellen. Gibt es dass überhaupt noch?
oder geht das einfach so? Wollte mir noch
Zeit lassen mit so einer Entscheidung.
Aus meiner Erfahrung wird Dein Verlobter bei der deutschen Botschaft alle erforderlichen Papiere, die für eine Heirat hier in Deutschland erforderlich sind, in Indien vorlegen müssen.
Diese Papiere müssen meist von „höhergestellten“ Behörden des Landes nochmals beglaubigt sein. Z. B. die Geburtsurkunde wurde bei meiner Frau damals in der Provinz ausgestellt und dann überbeglaubigt vom „National Statictics Office“ in der Hauptstadt. Aber die deutsche Botschaft akzeptierte auch nur Unterschriften von Mitarbeitern aus dieser Behörde, die auch bei der deutschen Botschaft hinterlegt waren.
Um zu wissen, was ihr braucht, sollte Dein Verlobter die deutsche Botschaft aufsuchen, um abzuklären was er dort benötigt. Vor allem von welchen Behörden, welche Papiere nochmals beglaubigt sein müssen.
Du solltest Dich an Dein zuständiges Standesamt und an das Ordnungsamt wenden, um zu wissen, was Ihr benötigt.
Dann suche Dir schon mal einen amtlich bestellten Dolmetscher, denn alle Papiere aus Indien müssen noch übersetzt werden.
Dann benötigt ihr beide viel Zeit, wir haben damals „nur“ 9 Monate benötigt! Wenn Du mit der Botschaft in Indien telefonierst, notiere Dir den Namen, Datum und Inhalt des Gesprächs, es kann manchmal nützlich sein.
Mein letzter Kenntnisstand ist der, dass über ein „Fiancee Visa“ von dem zuständigen Ordnungsamt hier in Deutschland entschieden wird. Mir hat ein guter Draht zum Ordnungsamt damals sehr geholfen!
Über ein Touristenvisum kann die deutsche Botschaft entscheiden. Bei Ablehnung hat der ausländische Antragsteller keinen Anspruch auf Auskunft über den Ablehnungsgrund der Botschaft.
Denke außerdem nicht, dass er mit diesem Visum eine
Arbeitsstelle annehmen kann.
Arbeitserlaubnis hat nichts mit Visum zu tun. Eine Arbeitserlaubnis erhält man nach Einreise, Heirat beim Arbeitsamt.
Viel Spass und den Kopf nicht hängen lassen!
Gruß,
M.
Servus,
Arbeitserlaubnis hat nichts mit Visum zu tun.
Das stimmt nicht, vgl. §§ 5,6, 18 AufenthG.
Vorsicht - ohne Visum, das zum Zweck der Arbeitsaufnahme ausgestellt ist („D-Visum“), kann das mit der nachträglichen Arbeitserlaubnis ziemlich letz ausgehen.
Es gibt freilich Situationen, in denen das so gehandhabt wird - teils auch als Ergebnis von „Kuhhandel“ mit der örtlichen Ausländerbehörde (nicht: Ordnungsamt) zur Beschleunigung des Verfahrens - aber verallgemeinern darf man das nicht.
Schöne Grüße
MM
Moin,
Arbeitserlaubnis hat nichts mit Visum zu tun.
In diesem Falle schon, wenn man unterstellt, dass der Antragsteller mit Fianceevisum einreist und nach der Heirat mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis eine Arbeitserlaubnis beantragt. Diese Erlaubnis sollte er eigentlich ohne Probleme bekommen.
Bei Fiancee- und Touristenvisum bekommt man immer den Hinweis im Visum, dass mit dem Visum keine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden darf. Ich unterstelle aber mal, dass man mit einer Aufenthaltserlaubnis auch Arbeitserlaubnis genehmigt wird.
Es gibt freilich Situationen, in denen das so gehandhabt wird
- teils auch als Ergebnis von „Kuhhandel“ mit der örtlichen
Ich weiss nicht was Du hier mit Kuhhandel mit der Ausländerbehörde meinst. Visum/Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis sind zwei Paar Schuhe, auf der einen Seite für das Visum das Ordnungsamt (oder wie auch immer das regional genannt wird) und für die Arbeitserlaubnis das Arbeitsamt. Da ist nix mit handeln!!
Ich kenne mittlerweile ca. 30 Personen (nicht EU-Bürger), die nach Heirat (hier oder auch in Drittstaaten) mit Visum eingereist sind, zuerst eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen haben und danach ohne Probeme eine Arbeitserlaubnis erhielten.
Ausländerbehörde (nicht: Ordnungsamt) zur Beschleunigung des
Falsch, bei unserem Landkreis ist das "Fachgebiet Ausländer- und Hoheitsangelegenheiten (vormals Ausländerbehörde) dem Ordnungsamt unterstellt. Das mag bei Euch anders sein!
http://www.landkreis-cuxhaven.de/
Schöne Grüße
Dir auch.
M.