Mein Kleinwagen ( 20 Jahre alt )

… ist nach kurzer Zeit des Erwerbs 2013 nach Auffahrunfall vom Gutachter zum Totalschaden erlärt worden, habe anschließend dennoch neuenTÜV bis 2017 über die Fachwerkstatt (nur geringe Reparaturen) bekommen. Was kann ich tun, um nochmals TÜV zu bekommen, der Wagen ist ansonsten o.k., d.h. es muss nur wenig investiert werden?
Danke schon im Vorfeld für Eure Antworten

Zum Termin alle Lampen kontrollieren (auch Nebelschlussleuchte) und hinfahren. Falls er nicht durchkommt die Mängel reparieren (lassen) und nochmal hin.

Reparieren muss man das was kaputt ist.
Totalschaden bedeutet bei alten Autos oft Wirtschaftlicher totalschaden, sprich: Reparatur ist teurer als der Zeitwert des Wagens. Dann sagt die Versicherung: Kauf Dir einen gleichwertigen anderen, das kommt billiger. Damit ist nicht zwingend gesagt, daß der Wagen irreparabel zerstört ist.
Was Du reparieren musst, kann Dir hier keiner sagen, da wird das Auto nicht sehen können. Sind die Reifen defekt, müssen sie getauscht werden, sind sie es nicht, können sie dran bleiben, und so weiter.
Also lass das Reparieren was kaputt ist, dann klappt es auch mit dem TÜV. Oder wie schon geschrieben, fahr hin, lass das Auto begutachten, und lass das reparieren, was der TÜV beanstandet.

Genau, soweit ist mir das schon alles klar mit dem TÜV, es ist definitiv der wirtschaftliche Totalschaden, wie krieg ich den wieder weg?
Muss ich da ein neues Gutachten fahren, wegen der Versicherung?

Irgenwie ist das alles ziemlich unfair, die Rechnung der Autoindustrie u. deren Anhang, finde ich, denn wenn mir heute einer reinfährt, dann krieg ich fast nix.
Ein Neuwagen kommt nicht in Frage je nach Modell etc. sind da pro Jahr schon Wertverluste von mehr als 20 % drin. ZZZZZ!

Doch, Du bekommst das was der Wagen ( vor dem Unfall) wert gewesen ist.

Und wenn Du vorher viel mehr bezahlt hast, dann hast Du eben überzahlt.

Das ist sogar voll gerecht. Mehr gibt es nirgends, nur in der Hausrat-VS gibt’s nach einem Brand etwa den Neuwert der verbrannten Möbel, nicht den Zeitwert.

Und wenn das ein „wirtschaftlicher Totalschaden“ war = Reparaturkosten übersteigen den Zeitwert. Dann kann man den Wagen nach geringer Reparatur oder halt mit den Beulen ohne weiteres weiterfahren.
Verkehrstechnisch sicher muss er sein, das prüft der TÜV.
Und offenbar hat er das bereits einmal erfolgreich gemacht.
Warum nicht noch ein weiteres mal ?

Fahre vorher in Werkstatt und lasse den Meister einmal grob drauf und unten drunter schauen( Hebebühne), dann weiß man mehr. Ob da noch etwas zu machen wäre, was bemängelt werden würde.
Dann entscheiden, ob diese Reparatur nun wirklich noch lohnt.

MfG
duck313

1 Like

Du fährst doch schon 3 Jahre damit, er ist repariert, er kann auch noch 10 Jahre fahren.

Wirtschaftlicher Totalschaden ist nur für die Versicherung eine Art Obergrenze beim bezahlen, kein dauerhafter Makel des Autos.

Beim nächsten Schaden wird wieder neu geschaut, wieviel er Wert ist. Das kann durchaus mehr sein als beim letzten Mal.

1 Like

Super Deine Antwort vielen Dank, hab ich irgendwie gewusst, hab mich aber in den ganzen Überlegungen „verfranst“.
Gruß Morgana

Aha, danke, das wusste ich nicht.
Hatte wie oben schon erwähnt leider das Pech, daß mir einer reingefahren ist beim Rückwärtsfahren und der trotz hupen nicht hielt.
War allein ohne Zeugen auf LIDL Parkplatz und der andere hat dabei mit Handy telefoniert. Dieser Schaden war dann der wirtschaftliche TS.
Ein Jahr später fuhr mir eine Fiat 500 Fahrerin, vorne links leicht dagegen, obwohl ich stand, mit dem Effekt, dass ich dann bei starkem Regen ständig das Baby trockenlegen musste, wurde durch cleveren Mechaniker mit Silikon behoben.
Sachen gibts, ich fahre schon sehr lange Auto, aber sowas ist mir noch nie passiert, übrigens, ich selbst hab in den 41 Jahren einmal beim Glatteisbremsen eine Rückleuchte für 150.-- DM beschädigt, sonst nie irgendwas.
Gruß Morgana