hallo an alle.ich bin neu hier und habe ein paar Fragen zur Behinderungen.Mein Mann ist vor 2 Jahren nach Deutschland eingereist und er hat am linken Auge eine Behinderung.Das heisst er sieht mit der linken Auge überhaupt nicht.Zehlt es als Behinderung?kann er einen Behindertenausweiss beantragen??leider kenn ich mich damit überhaupt nicht aus.ich wüsste nicht wie und wo wir ein Antrag stellen können.Bekommt mann vom Staat Geld für die Behinderung?mein mann arbeitet zur zeit über eine leihfirma.Wie ist es denn mit einem festen Arbeitsplatz???leider ist mein deutsch nicht perfekt,deshalb hoffe ich dass ihr mich verstanden habt.ich werde auf antworten warten und danke ihnen vorraus.
Hallo, meine Liebe,
das lässt sich so nicht sagen- denn ich kann nicht sehen, um welche Erkrankung es sich handelt.
Bezieht sich dies nur auf die Augen- ist es eine Augenerkrankung, oder eine Erkrankung, die Einfluss auf die Augen hat.
Wie Diabetes oder Ähnliches.
Das solltest Du abklären.
Kann auch eine psychische Ursache sein.
Alleine eine Augenerkrankung gilt zwar als Behinderung, wird aber wenig an Prozenten zwecks Behindertenausweis bringen.
Ob da ein Ausweis, dessen Nutzen erst ab 50 % etwas bringt, nützt, kann ich nicht sagen.
Ihr könnt: mit dem Hausarzt reden
Das Versorgungsamt befragen
Ob sich das auf die Arbeit auswirkt, kann auch ein Arzt oder der Sozialverband sagen, oder Behindertenberater aller caritativen Stellen.
Ihr müsst Euch erkundigen.
Und Deutsch lernen.
Wünsche alles Gute.
Gerne wenn Fragen sind, meine Homepage: www.maryah-mills.de
Gruß Maryah
danke für dein Antwort.mein mann hatte als er 10 jahre alt war ein unfall.er sieht mit der linken Auge 100% nicht.Wir waren beim Augenarzt.er bekommt in paar monaten ein glasauge.also es ist keine erkrankung gewesen.in der Türkei hat er 25% bekommen aber ist es nicht zu wenig??? wir sind seit 2 jahren in Deutschland.wir werden besser deutsch lernen,damit meine 2 jahre alte tochter einen guten Zukunft hat,muss schlieslich ein Vorbild sein.
Hallo,
ich befürchte, dieser Grad wird sich auch hier nicht groß erhöhen lassen- zumal man weiß, das das andere Augen die Funktion übernommen hat.
Aber trotzdem mal mit dem Augenarzt reden, wegen möglichen Attest und einem geeigneten Job.
Ich wünsche Ihnen alls alles Liebe und ganz viel Glück hier in Deutschland.
herzliche Grüße
Maryah
Hallo,
bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Integrationsamtes und ziehen Sie auch den Behindertenbeauftragten Ihres Wohnortes zu Rate.
Viel Erfolg und beste Grüße
Ihr R4H Team
++++++++++++++++++++++++++++
>R4H - das Radio für barrierefreie Köpfe
Hallo,
mit Sehbehinderungen kenne ich mich nicht wirklich aus. Aber ich kann allgemein zu Behinderung soviel sagen: man muss einen Antrag beim Versorgungsamt stellen. Geld bekommt man dann aber nicht vom Staat. Um richtig gute finanzielle Erleichterungen zu bekommen, muss man sehr schwer behindert sein. Wenn man beispielsweise ganz blind wäre oder nicht mehr gehen kann usw.
Ab 50% Behinderung kann man einen Arbeitsplatz für Behinderte einnehmen. Dafür gibt es aber keine Garantie. Man muss normalerweise immer noch selber einen Arbeitgeber finden, der auch Behinderte einstellt. (Evtl hilft da auch das Arbeitsamt.) Also ist die Auswahl an Arbeitsplätzen geringer als ohne Behinderung. Das macht nur Sinn, wenn man wirklich darauf angewiesen ist, man also ohne Hilfen oder bestimmte Rücksichten gar nicht arbeiten könnte.
Am besten ist es, Ihr informiert Euch im Internet bei einem Selbsthilfeverein für Sehbehinderte. Die können Euch mit genaueren Aussagen zu einem Grad der Behinderung weiter helfen.
Viel Erfolg,
gabi_k
hallo,
ich denke, ich hab zwei ganz gute verweise gefunden:
das dürfte der richtige ansprechpartner sein, um eine behinderung begutachten zu lassen. mal das richtige bundesland raussuchen und dann dort die passende stelle.
hierum geht es, ich denke, da steht viel informatives.
gruß aus berlin von
frank weichhold
Moin,
ein paar Grundsätze zum Anfang!
Jeder Mensch, der seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnliche Aufenthalt in der BRD hat oder einen Arbeitsplatz in der BRD hat, kann seinen Fall von einer Behörde in der BRD prüfen lassen.
Die Beeinträchtigung deines Mannes ist eine Behinderung. Das wird niemand bestreiten. Die Schwierigkeit ist die, in welchem Maße sie deinen Mann beeinträchtigt. Er ist behindert, wenn sein Auge länger als sechs Monate von dem typischen Zustand abweicht (§ 2 Abs. 1 SGB IX (Sozialgesetzbuch IX)). Doch wie stark ist er ‚behindert‘?
Er geht zu der zuständigen Behörde, in den meisten Bundesländern heißt sie ‚Versorgungsamt‘, und stellt einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung. Da muss er auch die Ärzte nennen, die über seinen Fall Auskunft geben können und dürfen. Letzteres ist wichtig, weil er sie mit dem Antrag von der Schweigepflicht entbinden muss. Tut er das nicht, kann er das Verfahren vergessen. Welche Behörde das in eurer Stadt oder Gemeinde ist, sagt das Rathaus.
Meistens wird er dann zu einem Amtsarzt oder einem beauftragten Arzt geschickt, der den Fall untersucht. Dieser Arzt untersucht noch einmal und stellt dann fest, woher die Blindheit kommt und wie stark sie ihn behindert. Danach wird der ‚Grad der Behinderung‘ (GdB) festgestellt. Dafür haben die Ärzte die sog. Anhaltspunkte mit zum Teil sehr detaillierten Erläuterungen. In Wikipedia findest du unter dem Stichwort ‚Anhaltspunkte‘ weitere Erläuterungen und vor allem den Link zu diesem Katalog, bei dem du unter dem Begriff Sehorgan eine erste Einschätzung selber vornehmen lassen kannst. Allerdings sollte man sich nicht darauf verlassen, wie man selber die Tabellen interpretiert.
So, nun ist das geschafft. Dann kommt ein Bescheid, der den GdB festsetzt. Liegt er unter 50, so ist er behindert. Liegt er bei 50 oder mehr, gilt dein Mann als schwerbehindert. In jedem Fall kann er einen Ausweis bekommen. Allerdings sind die Unterschiede beträchtlich. Mit steigender GdB erhält er mehr Vergünstigungen. Das führt jetzt zu weit, alle Möglichkeiten aufzulisten. Dafür gibt es bei dem Versorgungsamt Broschüren.
Ob er nun Leiharbeiter oder einen Arbeitsplatz fest an einer Firma hat, spielt keine Rolle, er muss bloß in Deutschland angestellt sein. Mit einer fest angestellten Behinderung hat er nicht automatisch Anspruch auf einen festen Arbeitsplatz. Freilich wird die Agentur für Arbeit unter Umständen eher helfen, wieder eine Arbeit zu bekommen.
Ich denke, dass ihr jetzt etwas klarer seht. Ich wünsche euch Erfolg beim Hürdenlauf. Wie kommst du eigentlich darauf, dass dein Deutsch nicht perfekt ist? Es ist sehr gut! Das ist auch bei dem Antragverfahren sehr hilfreich.
Ich stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ulrich ([email protected])
Ich denke, Ihre Krankenkasse kann Sie desbezüglich gut beraten. Das ist meist recht unterschiedlich und so bekommen Sie eine individuelle Beratung.
MfG
Hallo aslan-08
einen Behindertenausweis gibt es beim -Amt für Versorgung und Soziales- des jeweiligen Bundeslandes.
Einen formlosen Antrag stellen auf einen GdB (Grad der
Behinderung)und von dort kommen dann die Fragebögen.
Da ihr jedoch nicht so gut deutsch könnt, fragt im
Landratsamt des Landkreises nach einen Sozialarbeiter. Es ist nicht so einfach.
jens1568
Sehr geehrte Dame, Leider kann ich Ihnen in Ihrem Fall keinen Rat und keine Hilfe geben, ich habe nur ERfahrungen mit behinderten Kindern.
MfG, A.-M. v. Lossow
ich bedanke mich bei euch.es ist sehr hilfreich.jetzt habe ich wenigstens ein bischen ahnung, wo und wie wir anfangen können.liebe grüsse an alle.
Hallo aslan-08,
ich kann dazu wenig sagen, aber ich kann mir vorstellen, dass es für eine derartige Sehbhinderung ein bestimmter Pronzentsatz als Behinderung in einem Schwerbehindertenausweis eingetragen werden kann.Die weitere Frage war, wo man diesen beantragen kann. da kenne ich mich auch zuwenig aus. Ich kann mir vorstellen, dass das Landratsamt dafür zusetändig ist. Sicher kann der Hausarzt oder der Augenarzt weiter helfen. Jetzt geht es um die Hilfe in der Sprache. Gibt es denn in der Nachbarschaft Freunde, welche gut deutschsprechen? Können die vielleicht helfen?
Ich wünsche, dass da jemand da ist.
Hallo,
auf der folgenen Seite kannst du dich erkundigen.
Überlegt es euch mit der Schwerbehinderung gans genau, weil nicht jeder Arbeitgeber Schwerbehinderte einstellen.
Viel Glück
Martina
Hallo!
Mit der Situation in Deutschland kenne ich mich nicht aus. Eventuell kann der Blindenverband mehr dazu sagen und zumindest die möglicherweise Zuständigen Stellen nennen.
LG Anita Sch.
Hallo!
Ich habe irgendwie Deine Anfrage immer übersehen. Brauchst Du noch Hilfe? Dann melde Dich! Ansonsten wünsche ich Dir alles Gute!