… abgezogen, obwohl ich azubi bin. nachdem ich den nachweis geschickt habe, habe ich nur das geld vom letzten quartal zurückbekommen mit der begründung: ich müsse bis sechs wochen nach abzug der gebühren mich gewehrt haben. Ich glaube das nicht, weiß aber nicht, wie ich jetzt reagieren soll. geld verfällt ja nicht. ist noch kein jahr her, dass sie das erste mal abgebucht haben. Weiß jemand was? liebe grüße, lara
Hallo,du musst die Statuten lesen deiner Bank, denn jede Bank behandelt das anders, aber Grundsaetzlich gibt es zeitliche Begrenzungen.
Hallo ms,
kann ich so genau auch nicht sagen. Hierzu könntest du die AGBs deiner Bank durchforsten von wegen „Meldefristen“. Ich finde es eher schon erstaunlich, dass dir überhaupt irgendwas rückwirkend erstattet wurde .
Sorry, sonst kein Input von mir.
Gruß
Hallo ms-sandmann,
da muss ich mal gleich vorwerfen, daß Du zu spät reagierst. Die Belastung erfolgt in der Regel quartalsweise. Wenn es „noch nicht mal“ ein Jahr her ist, dann dürfte die erste Belastung vom Dezember 2011 sein. Da hättest Du zu recht wesentlich früher reagieren können.
Außerdem gehe ich davon aus, daß Du angeschrieben wurdest. Ich kenne keine Bank, die bei Auslauf der Gebührenfreiheit den Kunden nicht anschreibt und darauf hinweist.
Was die 6 Wochenfrist betrifft, so ist wahrscheinlich in den AGB geregelt, daß Du den Abschlüssen innerhalb von 6 Wochen wiedersprechen musst, ansonsten gelten sie als genehmigt.
Die Bank muss Dir garnichts zurückerstatten. Selbst die Rückerstattung der letzten Gebühr ist nicht verpflichtend, weil Du Deinen Azubisnachweis zu spät geliefert hast. Wenn die Bank zurückerstattet, dann aus Kulanz.
Mein Tip: Rede freundlich mit dem Kundenberater, zeige ihm, daß das eine einmalige Ausnahme war und bitte um Rückerstattung der zurückliegenden Gebühren mit dem Hinweis, daß das in Zukunft nicht mehr vorkommen wird. Und kümmer Dich in Zukunft früher um Deine Finanzen.
Danke für die Antworten
Nunja, da ich ja azubi bin und das auch angeben musste, wussten die ja das mein konto gebührenfrei ist.
Deshalb bin ich bei dem betreff „zinsen/entgeld“ gar nicht darauf gekommen, dass das kontoführungsgebühren sind und habs einfach so hingenommen, bis mir das jemand gesagt hat. Außerdem hätte ich erwartet, dass die einen nachweis fordern wenn da schon azubi angegeben wurde und eben nichts abziehen. Wie kann es da eine Meldefrist geben, wenn mir das geld von vorneherein zu unrecht genommen wurde? und nein, mir hat niemand bescheid gesagt.
Trotzdem danke, ihr wisst da schließlich mehr als ich. liebe grüße, lara
Hallo,
bei Errichtung des Kontos wird ein Vertrag geschlossen. Im Kontoeröffnungsantrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen die Vertragsbedingungen.
Die Bank hat sich nach der vorliegenden Schilderung vertragskonform verhalten.
Wenn man ein Jahr lang nicht merkt dass Gebühren abgebucht werden, obwohl das nicht sein sollte, dann muss man das als Lehrgeld verbuchen.
Ich kenne jetzt die Vorgeschichte nicht. Wenn bei Eröffnung des Kontos klar war, dass man AZUBI ist, dann hat die Bank einen Fehler gemacht, weil sie das Konto nicht als „gebührenfrei“ verschlüsselt hat - wenn das bei der Bank so ist. Es gibt auch Banken, da werden solche Konten nicht gebührenfrei geführt. Dann muss man mit der Bank sprechen und verhandeln.
Wenn das Konto vorher bestand und man dann eine Lehre beginnt, weiß das die Bank zunächst nicht, wenn man ihr das nicht schriftlich mitteilt. Dann ist das Konto eben falsch verschlüsselt, weil der Kunde das nicht mitgeteilt hat. Das ist dann aber Fehler des Bankkunden. Da kann man der Bank keinen Vorwurf machen.
MfG Karlheinz
Hallo Lara,
ich verstehe nicht, wieso Dritte Dich auf Kostenpositionen hinweisen müssen. Willst Du nicht wissen, wofür die Bank die Geld belastet? Wenn Du einkaufen gehst schaust Du Dir doch auch die Rechnung an und reklamierst, wenn etwas falsch berrechnet wurde, oder?
Gruß
Alex
Dafür ist mir keine rechtliche Grundlage bekannt.
Wie lange hats denn gedauert, bis du dich gemeldet hast, wg. der Kontoführungsgebühren?
Ggf. mal im Juristen-Forum nachfragen oder der Bank damit kommen, dass das zu Unrecht abgezogen wurde und man das man ein armer Azubi ist und das nicht dem Prinzip der Kundenzufriedenheit entspricht.
Gruß
Hallo,
es gibt keinen Anspruch auf eine gebührenfreie Kontoführung, nur weil man Azubi ist. Das ist eine freiwillige Leistung vieler Banken. Diese kann dann nur gewährt werden, wenn man auch weiß, dass jemand Azubi ist. Der Vorteil wird halt dann eingeräumt.
Ich würde empfehlen, es bei der Erstattung zu belassen.
mfg
Hallo Lara,
Ich kann verstehen, dass die kontoführungsgebühren eine Menge Geld für dich sind, denn da summiert sich im Verlauf der zeit einiges. Leider kann ich dir bzgl. der Rückerstattung nicht weiterhelfen, da es hier um Kulanz geht. Denn mit jedem Abschluss des Kontos am Ende eines jeden Quartals erkennst du die Richtigkeit an, wenn du nicht nach 6 Wochen widersprichst.
Vielleicht kannst du ja nochmal mit deinem Berater sprechen oder einen netten Brief schreiben, in dem du darum bittest, die ungerechtfertigten Gebühren zurückzuerstatten.
Es gibt übrigens auch Banken (z.b. Die comdirect=Tochter der Commerzbank) die generell keine kontoführungsgebühren verlangen, somit könntest du die diese auch nach der Ausbildung ersparen.
Viel Erfolg!
Gruß
Franz
Hallo,
Du schreibst, dass es ein Jahr her ist, dass Deine Bank Dir Kontoführungsgebühren abgezogen hat. Also hast Du bei der Kontoeröffnung keine Azubi-Bescheinigung vorgelegt und erst nach 12 Monaten gemerkt dass Kontoführungsgebühren abgebucht wurden. Ist zwar verständlich, wir schlampen alle mal und passen nicht richtig auf, aber dann müssen wir mit den Folgen eben leben. Es war sicher auch keine tolle Beratungsleistung der Bank, nicht zu Fragen ob Du Azubi, Studentin oder sonst was bist. Aber so ist es im Leben, man wird gerne über den Tisch gezogen - wenn man sich nicht selbst informiert, nachfragt und Vergleiche einholt. Ich kenne zwar nicht die Bedingungen, die Deiner Kontoeröffnung zu Grunde liegen, aber gehe davon aus, dass Du die bisherigen Gebühren nicht zurück bekommst. Es sei denn, dass Du mit dem zuständigen Kontoführer sprichst, ihm die Situation darlegst und der ein Einsehen hat und sie nachträglich erlässt - das kann er - wenn er will, weil Du bei der Kontoeröffnung eben vergessen hast zu erwähnen, dass Du Azubi bist. Wenn das nicht funktioniert würde ich die Bank wechseln, es gibt etliche Filial- oder Online-Banken, die ohne jegliche Kontoführungsgebühren arbeiten und eine kostenlose ec- und Kreditkarte anbieten. Ich würde nie auch nur auf die Idee kommen, bei einer Bank ein Konto zu eröffnen, wenn die dafür auch noch Gebühren haben will.
Lass Dir das eine Lehre sein und verlass Dich nicht auf vollmundige Zusagen oder Versprechen von anderen, prüf es selbst und/oder frag jemanden dem Du wirklich vertraust.
Alles Gute und viel Glück wünscht
der Bergzwerg