Hallo Günter,
ich verstehe Deine Antwort jetzt so, dass Du 1996 deinen Gewerbebetrieb selbst aufgegeben (als Privatmann) geworden bist und den Betrieb verpachtet hast.
Bei deiner damaligen Geschäftsbank sind noch alte Kontodaten (ich vermute Konto-Nr. des Geschäftskontos, vielleicht ehemalige Kreditkonten) gespeichert.
Die Bank hat rechtlich die Vorschrift, dass Sie Bankunterlagen 10 Jahre aufbewahren muss.
Sie kann dies selbstverständlich länger tun, wenn Sie möchte.
Der Vortrag der Bank aber mit dem Datenschutz ( 18 Jahre)ist weder verständlich noch nachvollziehbar.
Bitte die Bank Dir doch mal bitte die rechtliche Grundlage für diese Aussage zu nennen.
Dann meldest Du Dich bitte nochmal bei mir mit der Antwort.
Ich kenne keine solche gesetzliche Grundlage und vielleicht wollte man Dich dort abwimmeln.
Ich weiss allerdings noch nicht, warum Du Deine Daten bei der Bank unbedingt gelöscht haben willst.
Denn eine ordnungsgemäß abgelaufene Geschäftsverbindung ist kein negatives, sondern doch wohl ehr ein positives Merkmal.
Etwas anderes sind die Schufa-Einträge.
Mit Abschluß eines Kontovertrages bei der Bank unterschreibt der Kunde regelmäßig auch die Schufa-Klausel. Damit ist die Bank berechtigt Anfragen über Dich bei der Schufa zu stellen, aber auch keine Bankverbindung, Kredite, Rückzahlung der Kredite etc. dort zu melden.
Wenn Du eine Löschung dort von veralteten Daten erreichen möchtest kann ich Dir empfehlen, zunächst eine kostenlose Schufa-Auskunft ( nach §34 BDSG) dort bei der Schufa anzufordern.
Lass Dich aber nicht von der Schufa aufs Glatteis führen, die werden versuchen dir eine ausführliche, kostenpflichtige Auskunft zu verkaufen.
weitere Infos und Musterbrief dazu findest Du unter http://kostenlose-schufa-auskunft.de/
Wann dann welche Einträge bei der Schufa gelöscht werden müssen und weitere Informationen
dazu kannst du in dem nachfolgenden Link nachlesen, dass ist vielleicht einfacher, als wenn ich hier nochmals alles aufführen würde. Dort findest Du auch gut erklärt, wann was in der Schufa zu löschen ist.
http://www.123recht.net/article.asp?a=20150&ccheck=1
Aber wie oben schon gesagt, ordnungsgemäß abgelaufene Kontoverbindungen, zurückgeführte Kredite sind keine negativen Merkmale in der Schufa.
Falls Du noch Rückfragen hast, melde Dich bitte.
Falls Du mit meiner Antwort zufrieden warst würde ich mich über eine positive Bewertung freuen.
Viele Grüße, Christin