Meine Daten kann ich wann löschen lassen

Hallo

ich war in dem Jahr 1996 bei der Sparkasse in Osnabrück
Kunde. Ich meldete mich in der Rechtsabteilung in 2011 und wollte meine Daten löschen lassen. Ich habe seit dem kein Konto und keine weiteren Verpflichtungen bei dieser Bank. Die Rechtsabteilung erklärte mir, dass das nur unter Beachtung des Datenschutzes geht also nach 18 Jahren. Kann ich wenn es mein Wunsch ist nicht meine Daten nicht schon eher löschen lassen?

Gruß
Günter

hallo
hinsichtlich algemeiner daten-nicht grundbuchdaten etc. sind mir 10 jahre aufbewahrungsfrist bekannt.
gruß
eisi

Hallo Günter,

soweit ich weiß muss sich die Bank an gesetzliche Aufbewahrungsfristen halten, um im Bedarfsfall einen Nachweis erbringen zu können. Insofern können sie nicht früher löschen.

Viele Grüße
Balduin001

Hallo,

bitte nachfragen auf welcher Rechtsgrundlage das erst nach 18 Jahren möglich sein soll.
Ich kenne nur 10 Jahr.

VG

Martin

Hallo Günter,

Deutschland und der Datenschutz. Grundsätzlich ist zu beachten, dass Deine Daten in der SCHUFA gespeichert werden. Es gibt die kleine, mittlere, und große SCHUFA.

In der >kleinenmittlerengroßenkleinenPlanmittleren SCHUFA

Hallo Günter!

Zu den Bedingungen nach dem Bundesdatenschutz kann ich keine Auskunft geben.

Viele Grüße
Stephan

Nein, die Bank hat eine Aufbewarungspflicht

was hast du denn damals ausgefressen?dieser wunsch auf datenlöschung ist mir noch nie vorgekommen-- wüsste auch nicht was das für einen sinn hat wenn man eh keine verpflichtugnen mehr hat.

Hallo Günter,

könntest Du mir bitte zunächst genau sagen,
welche Daten Du löschen möchtest und
wo diese Daten gelöscht werden ?

Als B e i s p i e l welche Daten: [dass Du z.B. bei der Bank ein Girokonto hattest oder einen Kredit, der ordungsgemäß zurück geführt wurde]
Als B e i s p i e l wo Du die Daten löschen lassen möchtest [bei der Schufa]

Es wäre also nett, wenn Du mir zunächst genaue Erläuterungen übermitteln würdest.
Viele Grüße, Christin

Sorry, leider nicht mein Gebiet.

Aber ich denke, mit den Daten an sich wird nichts passieren, du kannst zumindest der Nutzung für Werbung etc. widersprechen, was von der Bank auch eingehalten werden muss.

Viele Grüße
Thomas

Hallo Cristine

es ist so, ich hatte bis 1996 einen Gewerbebetrieb. Meine Hausbank war die SK OS. Nachdem mein Betrieb Neu verpachtet wurde hatte ich die Konten aufgelöst. Alles wurde sauber abgewickelt.Jetzt im Jahr 2011 meldete ich mich bei einer Zweigstelle wollte ein Konto eröffnen und musste feststellen, dass sämtliche Daten von mir aus 1992-1996 noch vorhanden waren. Ich hatte in der Zentrale den Antrag gestellt alle Daten von mir zu löschen, bekam aber den Hinweis das aus Datenschutzgründen so etwas nicht geht. Ein Kunde bin ich dort nicht mehr geworden.

Hallo Günter,

die Banken haben durch diverse Gesetze einige Unterlagen teilweise bis zu 20 Jahre aufzubewahren. Mir wurde von meiner Sparkasse (bei der ich gearbeitet habe) dies bestätigt. Die Kunden haben erst im Anschluss an die Aufbewahrungsfristen ein Recht auf Löschung. Du hast halt nur das Recht Auskunft zu erhalten welche Daten dies sind.

Viele Grüße,
Florian

Hallo Günter,
ich verstehe Deine Antwort jetzt so, dass Du 1996 deinen Gewerbebetrieb selbst aufgegeben (als Privatmann) geworden bist und den Betrieb verpachtet hast.
Bei deiner damaligen Geschäftsbank sind noch alte Kontodaten (ich vermute Konto-Nr. des Geschäftskontos, vielleicht ehemalige Kreditkonten) gespeichert.

Die Bank hat rechtlich die Vorschrift, dass Sie Bankunterlagen 10 Jahre aufbewahren muss.
Sie kann dies selbstverständlich länger tun, wenn Sie möchte.

Der Vortrag der Bank aber mit dem Datenschutz ( 18 Jahre)ist weder verständlich noch nachvollziehbar.
Bitte die Bank Dir doch mal bitte die rechtliche Grundlage für diese Aussage zu nennen.
Dann meldest Du Dich bitte nochmal bei mir mit der Antwort.

Ich kenne keine solche gesetzliche Grundlage und vielleicht wollte man Dich dort abwimmeln.

Ich weiss allerdings noch nicht, warum Du Deine Daten bei der Bank unbedingt gelöscht haben willst.
Denn eine ordnungsgemäß abgelaufene Geschäftsverbindung ist kein negatives, sondern doch wohl ehr ein positives Merkmal.

Etwas anderes sind die Schufa-Einträge.
Mit Abschluß eines Kontovertrages bei der Bank unterschreibt der Kunde regelmäßig auch die Schufa-Klausel. Damit ist die Bank berechtigt Anfragen über Dich bei der Schufa zu stellen, aber auch keine Bankverbindung, Kredite, Rückzahlung der Kredite etc. dort zu melden.

Wenn Du eine Löschung dort von veralteten Daten erreichen möchtest kann ich Dir empfehlen, zunächst eine kostenlose Schufa-Auskunft ( nach §34 BDSG) dort bei der Schufa anzufordern.
Lass Dich aber nicht von der Schufa aufs Glatteis führen, die werden versuchen dir eine ausführliche, kostenpflichtige Auskunft zu verkaufen.
weitere Infos und Musterbrief dazu findest Du unter http://kostenlose-schufa-auskunft.de/
Wann dann welche Einträge bei der Schufa gelöscht werden müssen und weitere Informationen
dazu kannst du in dem nachfolgenden Link nachlesen, dass ist vielleicht einfacher, als wenn ich hier nochmals alles aufführen würde. Dort findest Du auch gut erklärt, wann was in der Schufa zu löschen ist.

http://www.123recht.net/article.asp?a=20150&ccheck=1

Aber wie oben schon gesagt, ordnungsgemäß abgelaufene Kontoverbindungen, zurückgeführte Kredite sind keine negativen Merkmale in der Schufa.

Falls Du noch Rückfragen hast, melde Dich bitte.

Falls Du mit meiner Antwort zufrieden warst würde ich mich über eine positive Bewertung freuen.

Viele Grüße, Christin

Hallo,

für Kontodaten gibt es Aufbewahrungspflichten, damit z. B. das Finanzamt Steuerhinterziehungen finden kann. Eine vorzeitige Löschung der Daten ist den Banken nicht erlaubt.

Sehr geehrter Anfragender,

die Bank unterleigt der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von Daten, welche bei Privatkunden normalerweise 10 Jahre (ab Löschung) beträgt. Wenn allerdings auch noch Kredite mit dem Kunden vereinbart wurden, verlängert sich diese Aufbewahrungsfrist gar auf 30 Jahre.

Entsprechend kann es sein, dass die besagte Sparkasse ihrem Wunsch (noch) nicht entsprechen kann.

Freundliche Grüße

kann ich guten Gewissens keine seriöse Antwort geben - leider.
Gruß
H.

Das kann ich nicht sagen

Dazu kann ich leider nichts sagen…