hi
Man kann sich doch gegenüber der Bank auch ohne Sparbuch als
berechtigt ausweisen, die Legitimationsdaten der Eltern sind
ja beim Kind hinterlegt und als ein Elternteil hat man ein
Auskunftsrecht gegenüber der Bank über die Konten des
minderjährigen Kindes. Warum sollte die Bank dann nicht den
Kontostand mitteilen.
Ohne Überprüfung, ob der Elternteil noch ein Auskunftsrecht hat?
Wenn du die Kontostände deiner Sparbücher erfahren willst,
dann gehst du auch nur zur Bank und fragst ohne alle Bücher
(Urkunden) vorzulegen.
*schmunzel* Meine Kundenbetreuerin würde mich fragen, ob ich noch ganz dicht bin, wenn ich nach diesen Ständen fragen würde.
Da ich bei „meiner“ Bank arbeite, kann ich das selber abfragen.
Wobei es aber punkto Sparbücher in Österreich aus alten Zeiten eine „Sonderform“ von Sparbüchern gibt - in Ö konnte man bis vor einigen Jahren Sparbücher anonym führen. Das ist zwar jetzt nicht mehr möglich, aber teilweise sind die Sparbücherinhaber nur der Bank bekannt und da muß man schon einiges an Daten haben, damit man Auskunft erhält, wenn man das Sparbuch nicht vorlegen kann
Gruß
Edith