Meine Frage geht über Arbeitszeiten im Krankheitsfall?

Hallo,
Ich bin in der Pflege tätig. Wir haben eine Stundenarbeitszeit von 40 Stunden. Je nach Klient sind es 12 Std/tgl. Der Urlaub wird mit 8 Std/tgl. gerechnet. Es ist mir klar, wenn ich in meinem Urlaub mit erkranke bekomme ich diesen erstattet. Ich weiß auch, wenn ich im Frei bin habe ich keinen Anspruch auf Erstattung.
Wie ich gehört habe, verlangt mein Arbeitgeber bei Krankheit eine Stundenberechnung auf die tägliche Arbeitszeit von 8 Std.
Frage:

  1. Doch wie verhält es sich wenn ich eine 12 Std.- Schicht wegen Krankheit nicht antreten konnte. Habe ich einen Anspruch auf die 12 Std. die ich geplant war oder bekomme ich nur die 8 Std. die regulär zu leisten sind?
    Kurz zu meinem Dienstplan Montag + Dienstag 12 Std/tgl. Mittwoch bis Sonntag frei. So komme ich auch zu meiner zweiten Frage
  2. Wenn mein Arbeitgeber verlangen kann, dass die Stundenzahl auf die tatsächliche Arbeitszeit zu reduzieren. Kann ich dann die Stundenzahl auf 40 Std./Woche steigern.
    2 x 12 = 24 hier wäre ein minus von16 Std. Wenn ich nur 2 x 8 = 16 Std. berechnen darf, fehlen mir nicht nur die 16 Stunden was mir bei einem regulären Dienstplan fehlen, sondern nochmals 8 Std.
    Wir haben auch Schichten mit nur 6 Std/tgl.
  3. Kann sich der Chef es heraussuchen ob 6, 8 oder12 Std.?