Meine japanische Freundin möchte mit mir in Deutschland leben

Guten Tag!

Also von Beginn:

Ich habe letztes Jahr eine japanische Frau kennengelernt und wie es das Schicksal so will lieben wir uns.
Selbstverständlich handelt es sich hierbei nicht um irgendeine Internet-Romanze, sie flog nun oft genug zu mir, um mich zu sehen und wir sind uns sicher, dass wir eine gemeinsame Zukunft aufbauen wollen.

Nunja und darum bin ich hier, da die Auskunft meines zugehörigen Rathauses eher dürtfig war.
Ich hoffe man kann mir helfen.

Ich möchte gerne wissen, was getan werden muss, damit meine Freundin mit mir in Deutschland leben kann / darf.

Wenn Sie nen Job in Deutschland bekommt, dann bekommt Sie ein Visum und dann kann Sie solang bleiben wie Sie arbeit hat. Ich glaube nach 5Jahren Arbeit brauch Sie kein Visum mehr beantragen.
Wichtig JOB!
Heiraten geht auch!

Hallo,

wie mein Vorgänger schon richtig angemerkt hast, gibt es gar nicht so viele Möglichkeiten für sie. 

a) Visum durch Arbeit
b) Visum durch Studium/Sprachkurs (hält aber auch nur für die Dauer des Sprachkurses)
c) Visum durch Heirat

Genaue Informationen dazu findest du hier: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenth…m besten du gehst auch einfach mal zur Ausländerbehörde in deiner Nähe und informierst dich genauer. Falls sie kein Deutsch kann, wird es mit einem Job sehr schwer und sie wird wahrscheinlich erstmal Deutschkurse besuchen müssen. Für jeden Fall ist das anders, deswegen informiere dich bei der zuständigen Behörde.

Und tu mir einen Gefallen - bevor sie nach Deutschland zieht, klärt bitte alles ab: Krankenversicherung, Bank, genügend Finanzierung, etc. Es wird sonst nur unnötig schwer für euch. 

Ich bin selbst in einer Beziehung mit einem Amerikaner und weiß wie schwer das ganze ist - vor allem die Jobsuche! Ich wünsche euch viel Erfolg!

Aufenthaltserlaubnis
Nochwas: Es hat Vorteile, die Voraussetzungen für die bessere Aufenthaltsgenehmigung schon von Japan aus zu schaffen.
Wenn sie z.B. als Touristin in Deutschland einheiratet oder einen Studienplatz oder eine Anstellung findet, dann bekommt sie zwar ein entsprechendes Visum, darf aber mit diesem erst aus ihrem Heimatland einreisen.
(Übrigens, im umgekehrten Fall würden die japanischen Behörden von dir nur eine kurze Reise nach Korea verlangen.)
Die japanische Krankenversicherung ist auch ein Thema. Wenn deine Freundin nach Jahren zurück nach Japan und wieder Leistungen der japanischen AOK (国民健康保険) in Anspruch nehmen will, könnte diese eine Nachzahlung der Versicherungsbeiträge für diese Jahre verlangen.
Weder eine deutsche noch eine japanische Auslandsreiseversicherung erstattet ihr Arztrechungen aus Deutschland und Japan, so daß deine in Deutschland wohnende Freundin oder Ehefrau auf einem Heimaturlaub nicht richtig krankenversichert sein wird.
Diese Informationen mögen teilweise veraltet sein, aber ich hoffe, auf ein paar neuralgische Punkte, zu denen man Auskünfte bei den zuständigen Stellen einholen sollte, hingewiesen zu haben.

a) am Besten informiert ihr euch bei der Ausländerbehörde in der Stadt wo ihr z.Zt. wohnt.
Ein festes Einkommen ist allerdings nur möglich, wenn sie eine Arbeitserlaubnis hat.

b) eine Heirat kann euch allerdings niemand verbitten, insofern die Voraussetzungen dafür erfüllt werden können.
Das zuständige Standesamt kann da ebenfalls Auskunft erteilen.
Raten würde ich diesen Schritt nicht unbedingt, denn eine Heirat sollte nicht überstürtzt werden.

Doch bei aller Skepsis:
Deutsch-japanische Ehen zeigen eine geringere Scheidungsrate, und Kinder mit diesem Migrationshintergrund sind besser in der Schule.

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