Meine Mieterin zahlt keine Miete mehr

Hallo

Kurze info
Meine Mieterin mit ihrem Kind und Schwanger natürlich Arbeitslos wohnt seit Mai in meiner Wohnung und hat bis heute nur einmal Miete gezahlt .
Jetzt habe ich sie beim Arbeitsamt gemeldet das ich nur einmal Miete bekommen habe.

Die fristlose Kündigung habe ich ihr jetzt auch geschickt und die ARGE davon informiert.

Jetzt habe ich von der ARGE eine Mitteilung bekommen das sie ab Oktober ein Mietanteil von 192,50€ mir überweisen solange sie drin wohnt .
Die Miete beträgt 300 € kalt und 100 € Nebenkosten

Meine Fragen
Wie mach ich weiter sie hat ja schon die Fristlose Kündigung.
Warum bekomm ich nur einen Mietanteil von 192,50 €
Meine Mieterin lässt kein Kontakt zu .
Wie bekomm ich die Restliche Mietrückstände ?
Kann ich mit der ARGE verhandeln wegen den Mietrückständen?

Das problem ist ich kann mir kein Anwalt leisten da meine ganze Rücklage schon fasst weg ist wegen der Mieterin.

Hallo!

Da haben Sie ja eine tolle Mieterin. Ein ähnliches Problem hatten wir hier auch gerade.

Momentan können Sie nicht viel machen. Die fristlose Kündigung hat sie bereits erhalten. Nun heißt es abwarten, ob sie auszieht. Andernfalls bleibt Ihnen nur eine Räumungsklage.

Wie groß ist denn die Wohnung bzw. entsprechen die Mietkosten und Nebenkosten den Angaben/Vorgaben der ARGE? Ich vermute, dass die Kosten eben nur anteilig übernommen werden. Da würde ich mich bei der ARGE erkundigen.

Die ausstehende Miete werden Sie nur erhalten, wenn Sie sie einklagen. Da die Dame nur ALG II Empfängerin ist, kann das mit der Rückzahlung dauern und evtl. in eine Pfändung laufen. Alles eine Zeitfrage.

Die Mietrückstände werden Sie nicht von der ARGE bekommen, denn ich vermute, dass die ARGE die (anteilige) Miete an Ihre Mieterin überwiesen hat und sie hat davon gelebt, statt Ihnen Miete zu überweisen.

Auf diesem Wege werden Sie nicht zum Ziel kommen. Für`s nächste Mal, lassen Sie sich vom Mieter eine Abtretungserklärung unterschreiben, dann bekommen Sie bei Vorlage bei der ARGE die Miete direkt überwiesen.

Wegen dem Anwalt würde ich mich beim zuständigen Amtsgericht erkundigen, ob Ihnen ein Beratungshilfeschein zusteht und dann einen Antrag darauf stellen. Dann können Sie zu einem Anwalt Ihrer Wahl gehen, bezahlen 10,- Euro und bekommen erstmal ein Beratungsgespräch. Dort wird dann auch geklärt, ob Ihnen evtl. Prozesskostenhilfe gewährt werden kann.
Dann wäre die anwaltliche Arbeit und der Prozess für sie kostenfrei.

Ich wünsche Ihnen viel Glück und eine ganze Menge Geduld!

hallopegasus,
leider kann ich dazu nicht viel sagen

nur einmal Miete gezahlt .

Das problem ist ich kann mir kein Anwalt leisten,
das ist abermachbar ,ohne Rechstvertretung und Beratung , gehts da kaum weiter deshalb würde ich schon raten einen Anwalt aufzusuchen,möglichst einen der fit ist in Sozialrecht, notfalls kann der beim Gericht einen Brratungsgutschein beantragen , dann gibts wenigstens Information umsonst, mit der Arge ist das nicht so ganz einfach ,aber sicher kann dir da auch der Anwalt besser weiterhelfen.
wünsche Dir Erfolg
Gruß opa

Hallo,

wie Sie selber schreiben, bräuchten Sie eigentlich einen Anwalt.

Wie Sie auch erkennen: Ich bin keiner. Der Bereich der (kostenlosen) Rechtsberatungen gehört nicht zu meinen Leistungen, die ich anbiete. Auch „bezahlte“ Rechtsberatungen führe ich nicht durch, darf ich auch gar nicht.

Ich würde aus sozialer Sicht empfehlen, einen Kommunikationskanal zur Mieterin aufzubauen.

Wenn Sie das nicht zulässt, ist es schwierig.

Was ich machen kann, ist, dass ich versuchen würde, diesen Kommunikationskanal aufzubauen und das Problem unjuristisch zu lösen.

Das ist aber aus der Ferne schwierig und außerdem habe ich kaum freien Kapazitäten.
Um den Fall besser beurteilen zu können, fehlen mir Informationen. Kontaktieren Sie mich ggf. anders.

Grundsätzlich denke ich aber, dass Sie sich einen Anwalt suchen sollten, auch wenn er was kostet, wenn Sie eine juristische Beratung erwünschenund sich auch entsprechend vertreten wissen wollen.

mfG

w. Pühringer

Hallo,

leider wird dies sehr schwirig werden, den die Miete ist zu Hoch für eine Person( noch im moment 1 Person) den das Arbeitsamt zahlt nur des was der Mietspiegel vorgibt, und kommt auch darauf an ob es im Landkreis ist oder in der Stadt. Sie können ja da mal in der Gemeinde sich erkundigen.Nur eins verstehe ich nicht warrum dann die Vermieterin die Wohnung bekommen hat wenn sie gar nicht angemessen ist, was den darüber hinnaus ist von der Mietobergrenze muss die Mieterin von ihren Lebenserhaltungskosten drauf zahlen.
Es bleibt leider nix anderes übrig, dass sie ihr Geld wenn dann einklagen müssen.

Liebe Grüße
E. Aigner

hallo Pegasus1103,
wenn deine Mieterin 192.50 Anteilig von der Arge erhält, steht erstmal das Geld dir zu, Und das restliche muß sie aus eigener Tasche zahlen bis zu 300 Euro kalt und die 100 BK Kosten.
Wegen deiner Miete hättest du dich auch schon lange vorher kümmern müssen, sag ich dir. denn ein Vermieter wartet auch nicht so lange bis er die Kündigung ausspricht.
Bei der zweiten Mietsrückzahlung hättest du ihr schon mal anfragen müssen wo die Miete bleibt.
Du fragst jetzt ob ein Rechtsanwalt dir da helfen kann. Dies kann er bestimmt, aber das kann lange dauern. Wenn Du nicht an deine Mieterin vielleicht schafft es der Anwalt.Nehme all deine Unterlagen mit zum Anwalt. Falls Du nicht so ein großes Einkommen hast gibt es auch Gerichtskostenbeihilfe falls dies vor Gericht kommt. Laß dich von einem Anwalt beraten wie ihr vorgehen werdet. Zu wann hast du deine Mieterin gekündigt? Nicht das sie alles stehen und liegen läßt und sich klang heimlich verduftet. Reagiere schnellstens.
Ob du mit der Arge verhandeln kannst weiß ich nicht, ein Versuch wäre es werd, denn du mußt ja auch deine Unkosten abdecken.
Ich hoffe dir dir ein wenig geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Qualle 2008 (Carola)

Hallo

Die wohnung ist ca 60 qm gross und sie ist Alleinerziehende mutter von einem kind und ist im moment mit dem zweiten
schwanger .
wie klage ich es am besten ein ohne anwalt weil das geld ich nicht habe

Hallo,

ich arbeite nicht fachlich in dem Bereich, möchte Ihnen aber mein Wissen geben.

Bekommt Ihre Mieterin Geld von der Agentur für Arbeit und ergänzend Hartz IV? - Dann erklärt dies den Mietanteil von 192,50 Euro.

Wie ist Ihr Mietvertrag gestaltet? Trotz rückständiger Mieten, müssen Sie Ihrer Mieterin einmal schriftlich über die aktuellen Mietschulden informieren, ihr eine Frist setzen, bis wann dies zu begleichen ist (oder ggf. auch eine Ratenzahlung anbieten) und sonst die fristlose Kündigung. Am Besten per Einschreiben mit Rückschein - auch Kündigungen etc.

Eigentlich sollte die Mieterin bedingt ihrer eigenen Umstände gewillt sein, mitzuarbeiten.

Sie können bei der ARGE nachfragen, ob die Mieterin vorher den Mietzuschuss selbst erhalten hat, oder keiner gezahlt wurde. Wurde keiner gezahlt, steht IHnen dieser auch rückwirkend noch zu.
Ein Darlehen für die offenen Mieten, müsste die Mieterin selbst beantragen und ist eine KANN-Entscheidung, aber durchaus möglich, wenn die Whg insgesammt angemessen ist für 2 - 3 Personen, Preis etc.

Sie können auch mit Ihrer Mieterin (wenn diese doch endlich einlenkt) zur Caritas gehen, ggf. auch Pro Familia, da sie schwanger ist oder Donum Vitä… Dies sind Organisationen die Menschen in Notlagen - bzw dem Ungeborenen - helfen!!!
Auch hier es durchaus möglich, wenigstens einen Großteil der Miete zu bekommen, WENN ab jetzt die 100% Miete an Sie PERSÖNLICH DIREKT gesichert ist und die Dame mit Kids wohnen bleiben kann.

Im schlimmsten Falle bleibt Ihnen nur die Räumungsklage über das Gericht.
Sie könnten aber ggf. durch das Armenrecht selbst einen Beratungsschein für ca. 20 Euro bei Gericht beantragen. Damit berät Sie ein Anwalt EINMALIG aber gut.

Hoffe Ihnen ein wenig geholfen zu haben.
MfG

Hallo,

entweder Rechtsberatung über Rechtsanwalt oder Rechtschutzversicherung versuchen einzuschalten. Alles andere wird nichts oder nicht viel bringen.

Gruß

Gruß

Hallo,
leider kenne ich mich mit der Thematik nicht aus. Es ist allerdings sehr schwierig Mietrückstände von Leuten ohne Einkommen zu bekommen, da sie nicht pfändbar sind. Es ist sicherlich ratsam bei einem Anwalt Rat einzuholen, auch wenn es Geld kostet. Eine einmalige Beratung kostet wahrscheinlich etwa 250 Euro. Das kann Ihnen der Anwalt aber auch vorher sagen wie hoch die Kosten sind.
Ich fürchte, das Sie das Geld, das aussteht nicht mehr bekommen werden, auch wenn Sie ein Mahnverfahren einleiten, das würde ich auf jedenfall machen.
Lg
irina

Hallo,

da haben Sie sich wahrscheinlich eine Mietnomadin an „Land gezogen“. Die Harz IV Behörde kann wahrscheinlich nicht die gesamte Miete überweisen, da der Anspruch der Frau auf Harz IV auf Grund von noch weiteren Einkünften (Kindergeld, Unterhaltsleistungen usw. ) nicht höher ist. So kann nur der Teil, der ihr tatsächlich nur als Leistung zusteht, an Sie überwiesen werden. Gibt es bei Ihnen keinen Mieterschutzbund oder ähnliches? An den könnten Sie sich vielleicht wenden. Ansonsten kann der Anspruch, sprich die Mietschulden, nur zivilrechtlich eingeklagt werden. Haben Sie keine Rechtschutzversicherung? Dann können Sie zu mindestens eine Erstberatung beim Anwalt über diese Versicherung in Anspruch nehmen. Ich hoffe, Sie haben der Mieterin wenigstens ein ordentliches nachweisbares Schreiben geschickt, wo Sie sie offiziell mit der Mietzahlung in Verzug setzen, damit Sie wenigstens irgendwann die rückwirkenden Ansprüche geltend machen können. Dazu können Sie sich auch ans Amtsgericht wenden. Ich würd die Frau auf jeden Fall auch wegen Betruges (sie hat ja einen Mietvertrag geschlossen und begeht einen Vertragsbruch)bei der Polizei anzeigen.
Leider kann ich Ihnen da nicht wirklich helfen, da ich mich zu wenig in der Materie auskenne, aber der Weg zu einem Rechtsamwalt bleibt Ihnen sicher nicht erspart. Nottfalls können Sie, wenn Sie Mittellos sind Prozesskostenbeihilfe beantragen.

Hallo,

das sieht leider nicht so gut aus. Ich denke mal, dass Ihre Mieterin bei dem Jobcenter nicht mehr Restanspruch als die 192,50 Euro hat, so dass das Jobcenter auch nicht mehr an Sie überweisen kann.

Ich würde die Kündigung an Ihre Vermieterin auf jeden Fall aufrecht erhalten.

Da Sie mit Ihrer Mieterin Vertragspartner sind, kann das Jobcenter leider auch nichts machen. Die Mietrückstände kann das Jobcenter auch nicht übernehmen, da Ihre Mieterin ja den Anspruch für die Miete vom Jobcenter erhalten hat, aber nicht an Sie weitergeleitet hat. Ene Doppelauszahlung ist gesetzlich nicht möglich.

Tut mir leid.

Dazu kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
Hast Du denn mit ihr einen schriftlichen Mietvertrag gemacht wo die Kosten aufgegliedert sind ?
Diesen Mietvertrag muss sie im Jobcenter vorlegen und bekommt dann einen Mietkostenzuschuss in der ihr zustehenden Höhe.
Ist die Wohnung für sie zu groß bekommt sie nur die ihr zustehende Summe und den Rest muss sie aus ihrer eigenen Tasche begleichen.
Wenn sie vom Jobcenter schon Mietkosten überwiesen bekommen hat und sie nicht an Dich gezahlt hat kannst Du vom Jobcenter nichts erwarten und kannst Dein zustehendes Geld nur über einen Anwalt eintreiben.

hallo…
ich hätte erst einen termin mit der arge vereinbart, bevor ich die kündigung geschrieben hätte…
ich rate dir, mach einen termin mit der arge aus und befrage dich, wieso es so weit kommen konnte…auserdem würde ich mich befragen wie man die mietrückstände so schnell wie möglich aus der welt schaffen kann…
wenn alles gut zu deiner seite ausgeht und eine weitere regelung getroffen werden kann, würde ich über die kündigung noch einmal nachdenken…aber das ist dann deine sache ganz allein…mach dich kundig beim amt!!!, bevor du endgültig entscheidest…vieleicht kann man dieses problem ganz
einfach lösen…
lg. manja

Nun, deine Fragen sind nicht so einfach aus dem Ärmel zu schütteln. Auf jeden Fall hast du ein Problem: auch mit fristloser Küdnigung wirst du sie nicht ohne weiteres aus der Wohnung bekommen.
Da kommen dann die sog. „Besonderen Lebensumstände“ zum Tragen - Kleinkind und schwanger! Du kannst eine Räüumungsklage rewirken - auf deine Kosten!
Besser - und hier mein Vorschlag: versuche doch mal, auf die Mieterin einzuwirken, geh mit ihr zusammen zur ARGE und versuche, dass von dort die Miete direkt an dich über wiesen wird!
Wenn es gut geht, bekommst noch den Mietrückstand. Also schreib die junge Mietrin an - und mach ihr keine Vorwürfe, sondern biete Hilfe an! Damit knackst du die Situation denke ich, am ehesten! Leg ihr diesen Brief in den Briefkast und schieb ihn ihr notfalls unter der Tür durch. Sei einfach nett - vielleicht ist sie völlig verzweifelt und weiß gar nicht wo längs?
Und mit dieser Aktion ist vielleicht Euch beiden geholfen!
Viel Glück an euch beide!

Es gibt immer schwarze Schafe , ob Arbeitslos oder nicht Arbeitslos .Mich stört der Satz natürlich Arbeitslos.
Vor wech es wird sehr schwer werden das du die Leute aus deiner Wohnung raus bekommst ,gerade weil ein Kind da ist.Dir wird nicht erspart bleiben einen guten Anwalt ein zu schalten, denn du musst die Leute am Ende aus deiner W.klagen und das dauert natürlich.Die Arge selber wird dir nicht weiter helfen in der Mietsache es ist schon schön das sie dir den Mietanteil auf dein Konto buchen.Der Mietanteil von 192,50 €uro wird von der Arge übernommen,den Rest Miete müssen deine Mieter selber zahlen .

Hallo,

ich kann leider nur begrenzt helfen, aber vielleicht sind meine Infos ein wenig hilfreich.

  1. Wie weiter nach der fristlosen Kündigung?
    Antwort: Räumungsklage bei Gericht einreichen.

  2. Warum bekomme ich nur einen Mietanteil von 192,50€?
    Antwort: es könnte an der Anzahl der Anspruchsberechtigten liegen oder an Größe und Preis der Wohnung. Genau kann ich es nicht sagen.

  3. Wie bekomme ich meine restlichen Mietrückstände?
    Antwort: Grundsätzlich übernimmt das Amt keine Schulden von Sozialleistungsberechtigten.
    Eine Ausnahme ist z.B., wenn eine Räumungsklage droht. Wenn Ihre Mieterin Grundsicherung für Arbeitssuchende bekommt, ist die drohende Wohnungslosigkeit Bedingung dafür und daß durch den Wohnungsverlust eine konkrete Arbeitsaufnahme scheitern würde. Beide Voraussetzungen auf einmal werden aber in der Praxis kaum vorkommen.
    An dieser Stelle gibt es eine der wenigen Ausnahmen, in denen neben der Grundsicherung für Arbeitssuchende ergänzend Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beantragt werden kann.
    Übrigens: wenn bei Gericht eine Räumungsklage eingeht, muß das Gericht das Sozialamt umgehend darüber informieren.
    Die Mietschulden müssen durch das Sozialamt übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und ohne sie Wohnungslosigkeit einzutreten droht, steht im Gesetz.

  4. Kann ich mit der ARGE verhandeln wegen der Mietrückstände?
    Antwort: versuchen kann man es, aber grundsätzlich ist die Mieterin die „Partnerin“ der ARGE. Allerdings ist unter 3. beschrieben, dass die Ämter bei drohender Wohnungslosigkeit aktiv werden müssen.

Empfehlung: vielleicht ist die werdende Mutter mit der Situation überfordert und benötigt Unterstützung. Eine Einschaltung des Jugendamtes durch Sie sollte bedacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

das kann ich Ihnen so nicht beantworten. Wenn Sie beim Arbeitsamt die Mietrückstände gemeldet haben, dann fragen Sie dort bitte nach den aktuellen Sätzen. Die Arbeitsagentur zahlt nicht jede Höhe. Daran wird das sicherlich liegen.

Gruß
Monikaa

Hallo

Kurze info
Meine Mieterin mit ihrem Kind und Schwanger natürlich
Arbeitslos wohnt seit Mai in meiner Wohnung und hat bis heute
nur einmal Miete gezahlt .
Jetzt habe ich sie beim Arbeitsamt gemeldet das ich nur einmal
Miete bekommen habe.

Die fristlose Kündigung habe ich ihr jetzt auch geschickt und
die ARGE davon informiert.

Jetzt habe ich von der ARGE eine Mitteilung bekommen das sie
ab Oktober ein Mietanteil von 192,50€ mir überweisen solange
sie drin wohnt .
Die Miete beträgt 300 € kalt und 100 € Nebenkosten

Meine Fragen
Wie mach ich weiter sie hat ja schon die Fristlose Kündigung.
Warum bekomm ich nur einen Mietanteil von 192,50 €

Der Mietanteil wird nur für eine Person gerechnet, das Kind Sozialgeld bezieht und kein AlgII.

Wie bekomm ich die Restliche Mietrückstände ?
Kann ich mit der ARGE verhandeln wegen den Mietrückständen?

Eigentlich schon, schnell einen Termin machen.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Grüße Almut

Hallo,
tut mir leid, da kann ich leider nicht helfen. Das ist ja eine sehr blöde Situation. Und für Vermieter gibts ja deutlich weniger Beratungsstellen als für Mieter. Bei uns gibts einen Haus- und Grundbesitzerverein - vielleicht gibts so was auch in deiner Nähe?

Viel Erfolg!

Ingrid