Meine Versicherung ich werden verklagt

Also vor knapp 1 Jahr bin ich jemandem beim Ausparken (angeblich) drauf gefahren.
Das „Angeblich“ benutze ich, da ich nichts davon bemerkt habe, mein Beifahrer ebenso nicht. Die Gegnerin jedoch stand nebendran und behauptete ich sei drauf gefahren. Nachdem wir Fotos und Videos gemacht haben (das Kennzeichen war etwas eingedrückt und die Stoßstange war minimal versplittert, an meinem Auto war garnichts), habe ich mich dazu bereit erklärt auf die Polizei zu verzichten und paar Tage später habe ich ihr meine Versicherungsdaten mitgeteilt.

Ich habe genau diese Situation meiner Versicherung schriftlich mitgeteilt.

Die Versicherung hat mir daraufhin einen Brief geschickt, in dem stand, dass unsere Prozente(ich bin bei meinem Vater versichert) gestiegen seien. Damit war das Thema für uns erledigt.

Jetzt ein Jahr später, bekomme ich vom Amtsgericht einen Brief, in dem steht, dass die Gegnerin mich und meine (Ex-)Versicherung - mein Vater hat die Versicherung gewechselt - verklagt, da sie immer noch kein Geld bekommen hat.

Jetzt frage ich mich natürlich, was die Versicherung gemacht hat?
Ihre Begründung, warum die Prozente gestiegen sind, wäre weil ein von mir verursachter Schaden gemeldet wurde. Dadurch würden die Prozente automatisch hochgehen.
Ihre Begründung, warum sie nicht bezahlt haben, wäre weil die Gegnerin ihr Auto nicht für das Gutachten zur Verfügung gestellt hätte.

Des Weiteren geben sie MIR die Schuld, da ich ihnen keinen Druck gemacht hätte und ich mich darum kümmern hätte sollen, dass SIE das Geld überweisen. Ich hätte nachfragen sollen. Für mich war die Geschichte jedoch mit den hochgezogenen Prozenten erledigt. Von der Gegnerin habe ich auch keine Meldung mehr bekommen.

Jetzt verlangt das Gericht vom Kläger, von mir (1.Verklagte) und von meiner Versicherung (2.Verklagte) noch einmal eine schriftliche Beschreibung.

Meine Frage nun: Bin ich im Recht oder Unrecht? Habe ich überhaupt eine Chance? Soll ich mir jetzt schon einen Anwalt holen und mit ihm den Brief verfassen? Wie sieht es mit den Anwaltskosten aus? Falls ich den Fall verliere muss ich dann noch von jedem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten bezahlen?

Ich hoffe ihr könnt mir aufmunternde aber ehrliche Worte zurückgeben :frowning:

Hallo,

Der Fall ist hier ziemlich einfach, wenn Sie dem „Opfer“ gegenüber die Schuld zugegeben haben und denen Ihre Daten und die Daten Ihrer Versicherung zur Verfügung gestellt haben, dann haben Sie ihren Pflichtanteil erfüllt, ob nun der Geschäfigte zu einer Werkstatt geht und das Fahrzeug reparieren läßt oder nicht, ist seine Aufgabe, dadurch, dass Ihre Versicherung zahlen muss, ist er auch auf die Bedingungen der Versicherung angewiesen, wo soll das Autio repariert werden, etc. Wenn er da was dagegen hat, muss er das mit der Versicherung klären, Sie sind versichert und können das nach Ihrer Entscheidung wählen wo, das heißt dort sind Sie dann aus der Haftung! Wenn ihre Versicherung allerdings nie einen Schaden reguliert hat, durften auch die Prozente nicht steigen und es muss Rückwirkend geändert werden, denn es wurden nie Leistungen in Anspruch genommen.
Ich sehe Sie hier, nach Ihren Beschreibungen eindeutig im Recht, solange der Geschädigte alle Daten erhalten hat.

Zusätzlich würde ich trotzdem immer einen Anwalt kontaktieren, da ich kein Jurist bin und nicht die Rechtslage und den Grund des Schreibens abschätzen kann. Rufen Sie parallel bei Ihrer Versicherung an und lassen Sie sich den Schriftverkehr geben, da werden Sie sehen können, wo der Fehler unterlaufen ist und wer seine Situation nicht ordnungsgemäß vertreten hat.

Ich drücke Ihnen die Daumen.

Beste Grüße

Hallo,

das ganze hört sich etwas seltsam an. Wenn die Versicherung nicht gezahlt hat, da die Geschädigte ihr Fahrzeug nicht für das Gutachten zur Verfügung gestellt hat, müsste sie angeschrieben worden sein, dass dann keine Zahlung erfolgen wird, spätestens dann hätte sie sich wohl melden sollen. Warum jetzt gleich vom Amtsgericht ein Brief kam kann ich auch nicht ganz nachvollziehen, im Normalfall versucht man doch erstmal sich so zu einigen… Schätze, dass es ohne Anwalt schwierig wird. Welche Kosten aber in welchen Fällen anfallen kann ich nicht sagen.

Gruß,
Micha

Na dann mal ganz einfache aufmunternde Worte:
So wie Sie es beschreiben, haben Sie eine Zeugin, die keinen Aufprall bemerkt hat und Sie selbst auch nicht. Ihre Unfallgegnerin hat offensichtlich keine Zeugin. Wo ist das Problem?
Sie benennen bei Gericht ihren Zeugen und bestreiten das Auffahren (immer vorausgesetzt, dass Sie es tatsächlich nicht waren!). Schneller kann der Fall kaum erledigt werden.
Unabhängig von Allem: „Vor Gericht und auf hoher See bist du allein in Gottes weiter Hand!“. Vor Gericht IMMER nur mit Rechtsanwalt! Deswegen ist eine gute Rechtschutzversicherung nach meinem Dafürhalten die wichtigste Versicherung überhaupt. Idealerweise hat man die Rechtschutzversicherung auch nicht gerade bei der Versicherungsgesellschaft wo man schon alles andere hat (Klagen Sie dann mal gegen ihre Versicherung :smile:).
Im jetzt folgenden Rechtsfall dürfte ihre damalige Kfz-Versicherung als sogenannte „passive Rechtschutzversicherung“ funktionieren. Diese muss den Schaden abwenden oder bezahlen und den entsprechenden Rechtsanwalt beauftragen. Unterhalten Sie sich mit dieser, wie die Regelung erfolgt.
Im Übrigen gehe ich davon aus, dass der Kläger keine guten Karten hat, wenn dieser die Begutachtung des Fahrzeugs verweigert hat. Hier riecht es regelrecht nach Versicherungsbetrug!

hallo,
hört sich nicht gut an,
kann man nicht so aus dem stand beantworten,
wir können tel.
freitag 15.02.2013
tel.nr. 0421 6360644
mfg SV mario empting

hallo,

ich rate ihnen hier einen anwalt aufzusuchen um den
fall zu ende zu bringen

die begruendung der versicherung ist meines erachtens
der punkt den ihr anwalt angreifen muss damit die
sache ausicht auf erfolg hat

sie ind laie zum einen und die versicherung kann nicht
zum einen den beitrag aufgrund eines schadens erhoehen
und zum anderen dem gegner keine leistung erbringen

eine alternative ware noch die verbraucherberatung…dort arbeiten
halbjuristen die aber auch ueber
genuegend fachwissen verfuegen
und es wird ihnen nur einen kleinen
betrag an beratungsgebuehr kosten

also, keine zeit verschwenden und
entweder zum anwalt damit oder zur naechsten
verbraucherzentrale, denn amtsgerichte haben
oft kurze zeiten in denen man taetig werden muß

gruss

Hallo,

Lange rede kurzer Sinn…

Die Vers muss sich drum kümmern und darum wurde ich dort Druck machen und zwar sehr deutlich und am besten alle paar Tage…! Man kann Sie da ja nicht im Regen stehen lassen und die Vers ist auch dafür zuständig unberechtigte Forderungen ggf zurück zu weisen…!

Viel Glück

Bei einem Service-Versicherer passiert so etwas nicht!
Für Angebote stehe ich gerne mit meiner Agentur unter [email protected] zur Verfügung!!!

Du solltest wirklich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen

Hallo amaria,
vorab zur Beruhigung-Du mußt Dir keine Sorgen machen-aber Du mußt das Ernst nehmen.
Da Du den Schaden ordnugsge, gemeldet hast, sogar die Polizei da war und Du auch Rabatt verloren hast, kann Dir keiner Verletzung der Obliegenheitspflichten unterstellen. Mich wundert, dass Du keine Post von der Versicherung bzw. von der Geschädigten bekommen haben sollst. Normal müßte die Dich doch privatrechtlich in die Haftung nehmen-Mahnung-Mahnbescheid-Klage Amtsgericht- so ist der Verwaltungsweg…??
Oder gleich Anzeige wegen einer Straftat, dann geht s auch ubers Amtsgericht. Ich hoffe mal, das Du einen Mahnbescheid von der Geschädigten nicht achtlos lieen gelassen hast.
Ich würde jetzt folgendes machen:
-setz Dich mit der Versicherung in Verbindung und teile denen dies mit, normalerweise vertritt Dich die Gesellschaft vor Gericht
-sollten die nicht entsprechend reagieren, dann nimm Dir einen Anwalt, den mußt Du evtl. vorab was bezahlen (bei den Streitwert ist das nicht so viel), das bekommst Du aber mit hoher Wahrscheinlichkeit zurück, und verklage die Gesellschaft. Es ist (fast) unvorstellbar, das der Versicherungsnehmer in Haftung genommen wird, weil die Gesellschaft nicht zahlt.
Also setzt Dich „schriftlich“ mit den in Kontakt und fordere die auf, sich zum Sachverhalt und zur weiteren Verfahrensweise insbesondere zu Deiner Vertretung vor Gericht zu äußern-setze 21.Tage Termin - es sei denn der Gerichtstermin ist früher. Wenn sich nix tut, dann nimm einen Rechtsanwalt.
Wäre schön, wenn Du den Namen der Versicherung hier noch reinschreibst.
Gruss WB

Das Recht zur Klage hat jeder Geschädigte. Dann entscheidet ein Gericht.

Die Steigerung der Prozente ist dennoch korrekt, weil der Versicherer nicht nur dann den SFR belasten darf, wenn eine Zahlung im Schadenfall geleistet wurde, sondern auch dann, wenn nur die grundsätzl. Möglichkeit besteht, dass wegen dieses Schadens später eine Zahlung zu leisten ist.
Sollte dem nicht so sein, wird die Belastung des SFR wieder rückgängig gemacht.

Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Sie selbst haben mit der Schadenregulierung nichts mehr zu tun. Dafür gibt es ja die Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese prüft und zahlt, oder prüft und will daraufhin nicht zahlen. Falls der Unfallgegner nun klagt, klagt er gegen die Versicherung. Falls der Unfallgegner auch vor Gericht kein Recht bekommt, bekommen Sie rückwirkend Ihre „Prozente“ wieder heruntergesetzt und die Sache ist erledigt. Viele Grüße Matthias Patzak, Freiburg

Hallo,
Bevor hier ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird empfehle ich noch einmal den Kontakt mit der Versicherung. Der zuständige Sachbearbeiter müsste auf den Anschreiben vermerkt sein. Sollte ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter kein Ergebnis liefern würde ich den zuständigen Vorgesetzten verlangen.
Wenn eine Hochstufung erfolgt muss auch eine Zahlung erfolgt sein. Wurde nicht gezahlt ist die Hochstufung fraglich.
Insgesamt ist aber zu sagen dass die Versicherung mit der Schadenmeldung zuständig ist. Ein Einwirken, insbesondere auf eine Regulierung, ist seitens des Versicherten nicht notwendig.
Erst wenn das nichts bringt würde ich einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Kosten werden aber in diesem Fall nicht von der Versicherung übernommen. Da wäre schon eine Rechtsschutzversicherung notwendig, oder im schlimmsten Fall selber zahlen.

Also viel Erfolg bei der Regelung.

Beste Grüße,
Roland

Ich habe einen Zeugen, das ist richtig. Jedoch hat die Klägerin ebenso einen Zeugen, der bei der Situation sagte: „Sie sind aufjedenfall draufgefahren. Ob der entstandene Schaden von dem Aufprall kommt, kann ich nicht sagen.“

Sind Sie Anwalt?

Da hast du mich glaub ich falsch verstanden, die Polizei war nicht da. Wir haben darauf verzichtet.

Darf ich denn den Namen hier ohne Bedenken überhaupt nennen?

nein ich bin kein anwalt,
ich bin sachverständiger.

Sind Sie Anwalt?

hallo,

am besten einen anwalt nehmen und der soll sich mit der rechtsabteilung der versicherung kurzschliessen.
wenn eine rechtsschutzversicherung (verkehr) besteht, haben sie überhaupt kein kostenrisiko.

vg

Wenn die Klägerin ebenfalls einen Zeugen hat, dann steht Aussage gegen Aussage und das dürfte am ehesten für den Geschädigten ausgehen (ohne das ich dies natürlich voraussagen kann). Im Übrigen liegt jedoch immer noch das Hauptproblem bei ihrer Versicherung. Diese muss den Schaden regulieren oder zurückweisen. In so weit haben Sie da lediglich eine „Mitwirkungspflicht“.

Warumm solltest Du nicht den Namen der Versicherung nennen?? Ist doch hilfreich für die Forenmitglieder…
Ja, das mit der Polizei hatte ich nicht richtig gelesen, die mußte ja nicht gerufen werden, da die angeblich Geschädigte ja vor Ort war.
Hast Du denn mal mit Deiner damaligen Versicherung gesprochen?
Gruss WB

Da hast du mich glaub ich falsch verstanden, die Polizei war
nicht da. Wir haben darauf verzichtet.

Darf ich denn den Namen hier ohne Bedenken überhaupt nennen?