Meinung Bezahlung eines Knöllchen aus der Schweiz?

Hallo,

war im August in der Zürich (Schweiz). Habe dort 24 Stunden mein Auto abgestellt und dafür bezahlt. Bin dann 10 Minuten zu spät zu meinen Auto zurückgekommen und habe auch gleich einen Strafzettel. An der Windschutzscheibe hängen gehabt. Bin dann gleich zu dem Knöllchenverteiler hin und habe, ihm geschildert das ich nur 10 Min. zu spät bin und das nur weil jemand auf der Straße zusammen geklappt ist und ich noch Erste Hilfe geleistet habe. Leider hab ich dafür in der Not natürlich nicht den Namen der Verunglückten Person erfragt und somit auch keine Beweise.

Jedoch hat ich nun folgenden Brief bekommen:

http://img687.imageshack.us/img687/4259/dsc04041bear…

Diesen Brief hab ich mit einer Einsprache beantwortet und den Fall geschildert.
Nun hab ich erneut einen Brief bekommen, indem steht das ich mir quasi das nochmal überlegen soll mit meiner Einsprache. – > da sie es sonst an „das Bezirksgericht Zürich weitergeben welche dann in einem kostenpflichtigen Verfahren weiter entscheiden“.

Ich weiss nicht was ich machen soll?!? --> Nachher bekomm ich nochmals mehr Strafe für meine Hilfeleistung eines anderen schweizerischen Bürgers

Wie gehe ich jetzt am Besten da vor? Bzw. was meint ihr?

Gruß und Danke schonmal

http://img687.imageshack.us/img687/4259/dsc04041bear…

Jau, nettes Sümmchen rufen die da auf.

Da beschwere sich noch einer über deutsche Bußgelder.

Die Frage lautet:
Willst du nochmal in die Schweiz?

Wenn ja, dann sollte man vielleicht besser zahlen.

Wenn nicht, kannst du dir ja einen Schabernack draus machen.

  1. Antworten, dass man keine Busse bestellt habe und somit auch keine Busse bezahlen werde. Wenn man allerdings auf Zahlung bestünde, bestünde man selber auch auf Lieferung von Bussen. Man bevorzuge Neoplan.

  2. Antworten, dass man beabsichtige, geschäftlich im nächsten Monat in Zürich tätig zu werden. Da man ohnehin die teuren Hotels meiden wolle, bitte man um Anschrift des zuständigen Gefängnisses, um dort die Freiheitsstrafe anzutreten. Man bevorzuge im Übrigen Toast mit Rührei als Frühstück und werde sich dann gegen 17:30 Uhr einfinden.

Ganz lustig, aber ich weiss auch nicht was ich machen soll? Wie sind den so die Chancen das Zurich das Knöllchen zurück nimmt?

Ganz lustig, aber ich weiss auch nicht was ich machen soll?
Wie sind den so die Chancen das Zurich das Knöllchen zurück
nimmt?

Warum sollten die das zurücknehmen?

Gruß S

Na weil ich jemand in der Not geholfen habe, leider hab ich in der Not nicht nach dem Namen gefragt…

ich sags mal so, das sind schweizer, das sollte doch allein schon erklären, ob sie auf geld freiwillig verzichten :wink:

Hallo!

M.E. kann man sich solche Diskussionen generell sparen.
Wegen 130 sFr. ein Gerichtsverfahren mit mehr als geringen Erfolgsaussichten anzustrengen, ist Zeit- und Geldverschwendung.

Zahlen wenn man noch einmal in die CH will. Zettel wegwerfen, wenn nicht.
Ganz einfach.

Gruß,
M.

Ganz lustig, aber ich weiss auch nicht was ich machen soll?
Wie sind den so die Chancen das Zurich das Knöllchen zurück
nimmt?

In Deutschland würde ich sagen:

Finde einen Richter, der dir den rechfertigenden Notstand nach §16 OWiG abnimmt und gut ist.

In der Schweiz würde ich sagen:

Wenn du zukünftig die Schweiz meiden kannst, dann vergiss den Wisch.

Auch in der Schweiz gibt es Notstandsregeln.
Der Artikel 102 desw SVG sagt:

"Art. 102
Verhältnis zu andern Strafgesetzen

1 Die allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches sind anwendbar, soweit dieses Gesetz keine abweichenden Vorschriften enthält."

Im allgemeinen Teil das StGB (CH) steht:
"Art. 17
Rechtfertigender Notstand

Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um ein eigenes oder das Rechtsgut einer anderen Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr zu retten, handelt rechtmässig, wenn er dadurch höherwertige Interessen wahrt."

Jetzt muss man dir nur noch glauben.

Hallo

  1. Antworten, dass man beabsichtige, geschäftlich im nächsten
    Monat in Zürich tätig zu werden. Da man ohnehin die teuren
    Hotels meiden wolle, bitte man um Anschrift des zuständigen
    Gefängnisses, um dort die Freiheitsstrafe anzutreten. Man
    bevorzuge im Übrigen Toast mit Rührei als Frühstück und werde
    sich dann gegen 17:30 Uhr einfinden.

130 sFr entsprechen aber gerade mal einem Tag Freiheitsstrafe. Die Methode eignet sich also eher nur für einen Kurztrip. Ansonsten aber wurde das schon praktiziert und war dem Vernehmen nach sehr angenehm. Insbesondere der Kanton Zürich soll ein sehr schön in den Bergen gelegenes „Gefängnis“ betreiben.

Gruß
smalbop