Meinung zu Anfangsrenovierungskosten erbeten :)

Hallo!

Ich hätte gerne Eure Meinung zum Thema Anfangsrenovierung.

Stellt Euch vor, ein Mieter mietet ein Haus und der Vermieter vereinbart mit ihm, dass der Mieter das Haus innen am Mietbeginn streicht und dafür zwischendurch und am Mietende einfach besenrein übergeben kann. Der Mieter lässt das Haus von einer Fachfirma für ca. 5.000 € streichen (normaler Preis bei der Größe des Hauses).

Nach 3 Jahren kündigt der Mieter und möchte nun vom Vermieter oder Nachmieter 50 % der Malerkosten.

Rechtsanspruch hat er nach meiner Meinung keinen (oder andere Meinung?) aber wie würdet ihr es „moralisch“ einschätzen?

Vielen Dank für Eure Einschätzung!

Karin

Hallo Karin,

moralisch sehe ich da schon einen Anspruch, aber nach drei Jahren noch 50 % finde ich persönlich zu viel, zumal auch der Mieter selbst gekündigt hat.

Gruß
Christa

Auch „moralisch“ sehe ich híer keinen Anspruch.
Der Vermieter hat diese aufwendige Renovierung bestimmt nicht vorgegeben (oder?).

Beatrix

Moralisch ist es so, was man vereinbart hat hält man auch ein.

Ich weiß nicht, wie aufwändig die Renovierung war, denn Karin schrieb, dass die Kosten bei der Hausgröße normal seien (auch wenn sie mir sehr hoch vorkommen).

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Ergänzung: Knapp 800 m² gestrichene Fläche (deckendweiß) zu ca. 5,10 € der m² und noch ein paar Regiearbeiten

Ich sehe hier auch keinen „moralischen“ Anspruch. Auch drei Jahre alte Wände sind nicht mehr „taufrisch“, D.h. man wird Verschmutzungen haben, die früheren Standorte von Möbeln erkennen, nicht mehr benötigte Bohrlöcher nicht so füllen können, dass die Sache dann vergleichbar unauffällig zu einem Neuanstrich wird, …

Zudem ist ja gar nicht gesagt, dass der nächste Mieter überhaupt Interesse hat, die weißen Wände zu übernehmen. Die grundsätzliche Idee hinter dem Ansatz, dass jeder Mieter eine Anfangsrenovierung vornimmt, und dann die Wohnung hinterher besenrein hinterlässt, ist ja gerade der, dass man unnötige doppelte Arbeiten vermeidet, und auch davon ausgeht, dass der neue Mieter für sich die Wohnung zur eigenen Nutzung besser herrichten wird, als wenn er sie „irgendwie passabel“ hinterlassen muss. D.h. wenn hier der folgende Mieter ggf. eine ganz andere Wandgestaltung möchte, dann ist das bei diesem Modell einzig und alleine seine Sache, ob und in welchem Maße er von der bisherigen Gestaltung Gebrauch macht, oder eben auch nicht. Ist halt Pech für den Vormieter, wenn der neue Mieter einfach alles so belässt.

BTW: Der Vormieter sollte besser nicht auf den Gedanken kommen, seinem Nachfolger dahingehend Ärger zu bereiten, dass er mit Absicht die aktuelle Wandgestaltung unbrauchbar macht. Die Sache mit dem besenreinen Auszug deckt normale Abnutzung ab, nicht aber absichtlich verursachte Beschädigungen.

Damit hast du grundsätzlich Recht, die Anfrage las sich für mich allerdings aus Vermietersicht. Man könnte das allerdings dem Vormieter netterweise noch stecken. :wink:

Inwiefern? Was hat denn der Vormieter davon, wenn der Nachmieter die Wände so lässt? Oder was hat er davon, wenn sie neu gestrichen werden? Der Vormieter kann sie weder so noch so in irgendeiner Weise weiter nutzen; er kann sie doch nicht mitnehmen.

Ich sehe hier genau wie Du keinerlei moralische, geschweige denn rechtliche Ansprüche des Vormieters. Er hat genau so renoviert, wie er es wollte. Dass er früher auszieht als gedacht oder geplant (ist das überhaupt so?) ist wieder ganz allein seine Entscheidung - und sein Problem.
Gruß
damals

Das war nicht aufwändig, das war billigst. Heute bekommst Du bestimmt keinen professionalen Maler für 5,10€/m², wenn Du nicht persönliche Beziehungen hast.
Gruß
damals

Pech im Sinne von zerschlagenen wirtschaftlichen Hoffnungen (egal wie berechtigt oder unberechtigt die auch gewesen sein mögen).

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten, die eigentlich auch meine Ansicht widerspiegelt. Bei einer Kündigung durch den Vermieter wäre ein Ausgleich sicher angemessen, aber wenn Mieter von sich aus ein langfristig angelegtes Mietverhältnis nach einer relativ kurzen Zeit beenden (was nicht am Mietobjekt lag), dann ist es eigentlich persönliches Pech. Noch dazu wurde das Objekt privat vermietet, es ist also auch keine Maklergebühr angefallen.

Eben ist mir auch noch eingefallen, dass die Handwerker-Rechnung als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgezogen werden kann, was eine Steuerersparnis von rund 850 € ergibt. Und weder Vermieter noch der Nachmieter könnte hier etwas als Kosten geltend machen.

Danke nochmal!

Karin

Nach 3 Jahren dürfte der betreffende Steuerbescheid schon rechtskräftig sein. Aber vielleicht hat der Mieter die zutreffenden Kosten („Alles außer Material!“) rechtzeitig geltend gemacht.

darum ging’s doch gar nicht, sondern darum:

D. h. der Mieter hat renoviert, hat die Kosten geltend gemacht (es hat ihn also faktisch weniger gekostet), aber jetzt soll Vermieter oder Nachmieter die Hälfte übernehmen, ohne das beim FA geltend machen zu können!

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