Ich sehe hier auch keinen „moralischen“ Anspruch. Auch drei Jahre alte Wände sind nicht mehr „taufrisch“, D.h. man wird Verschmutzungen haben, die früheren Standorte von Möbeln erkennen, nicht mehr benötigte Bohrlöcher nicht so füllen können, dass die Sache dann vergleichbar unauffällig zu einem Neuanstrich wird, …
Zudem ist ja gar nicht gesagt, dass der nächste Mieter überhaupt Interesse hat, die weißen Wände zu übernehmen. Die grundsätzliche Idee hinter dem Ansatz, dass jeder Mieter eine Anfangsrenovierung vornimmt, und dann die Wohnung hinterher besenrein hinterlässt, ist ja gerade der, dass man unnötige doppelte Arbeiten vermeidet, und auch davon ausgeht, dass der neue Mieter für sich die Wohnung zur eigenen Nutzung besser herrichten wird, als wenn er sie „irgendwie passabel“ hinterlassen muss. D.h. wenn hier der folgende Mieter ggf. eine ganz andere Wandgestaltung möchte, dann ist das bei diesem Modell einzig und alleine seine Sache, ob und in welchem Maße er von der bisherigen Gestaltung Gebrauch macht, oder eben auch nicht. Ist halt Pech für den Vormieter, wenn der neue Mieter einfach alles so belässt.
BTW: Der Vormieter sollte besser nicht auf den Gedanken kommen, seinem Nachfolger dahingehend Ärger zu bereiten, dass er mit Absicht die aktuelle Wandgestaltung unbrauchbar macht. Die Sache mit dem besenreinen Auszug deckt normale Abnutzung ab, nicht aber absichtlich verursachte Beschädigungen.