Meinung zu diesem Zeugnis?

Hallo Zusammen,könnt ihr mir dieses Zwischenzeugnis bewerten? Was kann ich daran verbessern? Ist alles erwähnt?
Da ich es selbstschreiben darf, kann ich es noch ändern. Muss ich das in der Vergangenheit (Er WAR stets ein…) oder im Jetzt schreiben (Er IST stets ein…)?`


Herr XX, geboren am 12. Mai 199 in XX, trat am 01. Januar 200 in unser Unternehmen ein. Nach seiner bei uns erfolgreich durchgeführten Ausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel übernahmen wir Herrn XX zum 01. Juni 201 als kaufmännischen Angestellten im Elektroverkauf.

Als Großhandel der Sanitärbranche haben wir uns darauf spezialisiert, Produkte zu versenden. Diese Dienstleistungen erbringen wir für die Zielgruppe Handwerk. (Hier steht leider nichts von meiner Elektroabteilung wo ich tätig bin. Diese besteht nur weil unsere Mutterfirma dieses Material vertreibt. Wie kann ich das am besten einbringen?)

Der Aufgabenbereich von Herrn XX umfasst folgende Tätigkeiten: (Kommt hier ein Doppelpunkt hin oder nicht?)

  • Beratung am Telefon oder per E-Mail

  • Annahme, Abwicklung und Überwachung von Kundenaufträgen

  • Kalkulation von Angeboten

  • Versandabwicklung von Auslandsgeschäften

  • IT Bereich (Ich repariere unsere PCs, richte neue ein und verwalte unsere Telefonanlage. Wie nennt man das am besten?)

  • Verwaltung des Web Shops

Durch sein hohes Interesse an der Branche verfügt er über ein fundiertes Fachwissen und setze es stets erfolgreich ein. (Fachwissen)
Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte er zuverlässig und gewissenhaft zu unserer vollsten Zufriedenheit. (Arbeitsweise)
Herr XX zeigte stets eine hohe Initiative und Einsatzbereitschaft. Auch über die geregelte Arbeitszeit hinaus war er für uns verfügbar. (Fleiß)
Er war ein belastbarer und gut ausdauernder Mitarbeiter, der auch bei wechselnden Aufgaben, sowie unter Termindruck gut beanspruchbar war. (Belastbarkeit)

Durch sein sehr höfliches und verbindliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war Herr XX immer ein geschätzter Ansprechpartner.
Auch gegenüber unserer Geschäftspartner präsentierte er das Unternehmen stets überzeugend. (Soziales)


Ich freue mich auf Eure Bewertungen. Generell die Frage, trifft das ca. auf die Schulnote 2 zu? Vielen Dank Vorab! :smile:

Hi,

bitte, investiere die paar Öcken und lass Dir das Teil von einem Fachanwalt schreiben. Wirklich, gerade wenn Du das Zeugnis für ernsthafte Bewerbungen brauchst, ist das viel weniger Kohle als auch nur ein Monat Arbeitslosigkeit. Und wenn man selbst so gar keine Ahnung von sowas hat (und das ist kein Vorwurf: wo soll man das auch her haben?) kann man sich selbst so viele Fallstricke bauen, dass das nimmer feierlich ist :smile:

*wink*

Petzi

Moin!

bitte, investiere die paar Öcken und lass Dir das Teil von
einem Fachanwalt schreiben. Wirklich, gerade wenn Du das
Zeugnis für ernsthafte Bewerbungen brauchst, ist das viel
weniger Kohle als auch nur ein Monat Arbeitslosigkeit. Und
wenn man selbst so gar keine Ahnung von sowas hat (und das ist
kein Vorwurf: wo soll man das auch her haben?) kann man sich
selbst so viele Fallstricke bauen, dass das nimmer feierlich
ist :smile:

Vielleicht sollte er dann doch den Arbeitgeber das Zeugnis schreiben lassen. Ist doch dessen Aufgabe, soll der sich hinsetzen. Und wenn das dann schlecht klingt, kann er damit immer noch zum Anwalt.

Aber grundsätzlich hast du Recht.

Gruß

Hi,

Aber grundsätzlich hast du Recht.

das freut mich natürlich grundsätzlich :smile:

Trotzdem möchte ich Dir widersprechen. Das ist doch sehr klug vom Arbeitgeber, denn letzten Endes hat er am Ende sonst mehr Mühe: Er macht nen Vorschlag - der passt gemeinhin dem Arbeitnehmer nicht - letzterer latscht eh zum Anwalt und macht nen Gegenvorschlag - der wird dann vom AG ggf. angepasst - und endlich haben wir ein Zeugnis.

Grad bei kleineren Arbeitgebern, wo es eben keinen Fachmann für sowas gibt, den Arbeitnehmer zu bitten, das Zeugnis gleich selbst zu schreiben. Das wird dann (hoffentlich *fg*) vom Arbeitgeber noch ein wenig angepasst und alle sind zufrieden.

Und gerade für unseren Ursprungsposter, für den das vermutlich das erste „echte“ Arbeitszeugnis ist (ggf. noch inklusive der Lehrzeit, das liest sich hier nicht raus) ist das sowas von wichtig, dass er das wunderbare Angebot vom Anwalt wirklich annehmen sollte und das „richtig“ machen lassen

*wink*

Petzi

leichter Themenwechsel
Moin auch,

mal so allgemein: Das Schreiben von Zeugnissen wird ja gerne dem AN überlassen. Dürfte selbiger sich weigern, alldieweil das ja doch Aufgabe des AG ist?

Ralph

Vielleicht sollte er dann doch den Arbeitgeber das Zeugnis schreiben lassen. Ist doch dessen Aufgabe, soll der sich hinsetzen. Und wenn das dann schlecht klingt, kann er damit
immer noch zum Anwalt.

Es ist für den AN immer besser, das Zeugnis selber zu schreiben, falls der AG damit einverstanden ist, weil dann das für den AN bestmögliche Zeugnis entsteht!
Natürlich muss das Zeugnis sachlich richtig sein, damit es der AG unterschreibt.

Natürlich kann der AN das Zeugnis nur dann alleine schreiben, wenn er Ahnung hat. Der ersatzweise schon empfohlene Fachanwalt ist jeden Cent wert.

Moin auch,

Guten Morgen,

mal so allgemein: Das Schreiben von Zeugnissen wird ja gerne dem AN überlassen. Dürfte selbiger sich weigern, alldieweil das ja doch Aufgabe des AG ist?

Natürlich kann der AG Aufgaben delegieren, auch an den AN. Warum sollte der AN ohne Anlass eine Arbeitsverweigerung begehen?

Also: Wenn der AG den AN auffordert, eine Zeugnis- Vorlage während der Arbeitszeit zu schreiben, ist das o.k. Wenn es der AN in der Freizeit machen soll, ist es nicht o.k. Ich würde das aber als AN auch in der Freizeit schreiben, um ein bestmögliches Zeugnis zu erhalten.

Ralph

Erdbeerzunge

Vielen Dank für Eure Antworten! Wie ihr richtig erkannt habt, ist das mein erstes Arbeitszeugnis. Vor 2 Jahren habe ich meine Ausbildung in dem Betrieb beendet, jetzt möchte ich mich weiterbewerben da wir nur ein kleines Unternehmen sind und ich keinerlei Aufstiegschancen habe. Die eben erwähnte größe führt wohl auch dazu, dass mein Chef keine große Ahnung davon hat. Mein ursprüngliches Zeugnis wurde von seinem Programm erstellt. Ich fand es so schlecht, dass er mich bat es einfach selbst zu schreiben.
Das nötige Wissen konnte ich nur aus dem Internet nehmen da ich leider niemanden im Bekanntenkreis habe der mir helfen kann.

Zu euren Antworten: Verstehe ich es richtig, dass mir ein Anwalt bei der Erstellung eines guten Zeugnisses helfen kann?

Hi,

Zu euren Antworten: Verstehe ich es richtig, dass mir ein
Anwalt bei der Erstellung eines guten Zeugnisses helfen kann?

ja - Du solltest noch drauf gucken, dass „Arbeitsrecht“ zu seinen Fachgebieten gehört :smile: Und dann nimmst Du mit:

  • Deinen Zeugnisentwurf
  • Den Vertrag (wenn es einen von der Lehre und einen späteren gab, dann beide)
  • Lehrabschlusszeugnis
  • Protokolle Mitarbeitergespräche (wenn es sowas gab!) oder sonstige Beurteilungen Deiner Leistung
  • ggf. Kündigung (wenn das schon passiert ist, bitte nicht extra deswegen kündigen oder so *g*)
  • genaue Daten: wann hast Du dort angefangen? Wann war die Lehre zu Ende? Seit wann bist Du dort als Geselle angestellt? Gab es zwischendurch Beförderungen / Abteilungswechsel?
  • nicht dass ich Dir das unterstellen würde, aber falls es „Vorfälle“ gab, die zu Abmahnungen geführt haben, dann bring auch deren Dokumentation mit
  • eventuell ist es klug, auch eine ältere Vertrauensperson (Eltern, Geschwister, Tanten/Onkel, Grosseltern, Lehrer etc.) mitzunehmen - das muss aber nicht, wenn Du volljährig bist.

*wink*

Petzi