Laut Grundgesetz besteht Meinungsfreiheit, daran gibt es
keinen Zweifel.
Wird zwar immer wieder behauptet, aber eigentlich ist das so selbstverständlich, dass es im Grundgesetz gar keiner Erwähnung bedarf. Wer soll denn schon die Gedanken kontrollieren? Das Grundgesetz garantiert daher eigentlich nur die MeinungsÄUSSERUNGSfreiheit.
Aber die hatten wir, bzw. unsere Vorfahren schon immer,
oder…
Nein.
„Die Gedanken sind frei…“ Sie durften ihre Meinung nur nicht
frei äußern…dürfen wir das?
Grundsätzlich ja.
Wie ist das denn z.B. mit der „Ausschwitzlüge“, oder mit
Hakenkreuzen oder mit Ausländerhass? So etwas zu äußern wurde
doch verboten, oder? Verträgt sich das mit Meinungsfreiheit?
Politisch gesehen bedingt. Verfassungsrechtlich gesehen auch. Alle (!) Grundrechte unterliegen Schranken, anders geht es auch gar nicht. Wo die Grenzen der Grundrechte liegen sollten, ist eine Frage des Einzelfalls. Ich selbst habe verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Verbot der Ausschwitzlüge. Ich habe allerdings keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Grundsatz selbst, dass Grundrechte Schranken unterliegen.
Müßte in einem Land, in dem Meinungsfreiheit herrscht, nicht grundsätzlich jede Meinung erlaubt und frei zu äußern sein?
Nein.
Egal, ob sie nun richtig oder falsch ist, auf belegbaren
Tatsachen beruht oder frei erfunden ist?
Ja, das mit den Tatsachen ist bei der Ausschwitzlüge das Problem. Das Bundesverfassungsgericht meint, dass die Äußerung nicht geschützt sei, weil sie erwiesenermaßen falsch ist. Eine solche Einschränkung gibt das Grundgesetz aber nicht her, darum halte ich die Entscheidung für falsch.
Warum werden Parteien verboten? Weil sie verfassungsfeindlich
sind? Darf ich also nicht der Meinung sein, dass unsere
Verfassung nichts taugt?
Na komm, es ist doch ein Unterschied, ob du dieser Meinung bist, oder ob du die Verfassung beseitigen willst. Parteien können nur verboten werden, wenn sie genau das vorhaben.
Und nun, nochmal anders rum gefragt, welche Möglichkeit hat
der Bürger denn überhaupt, seine Meinung zum Ausdruck zu
bringen?
Du stellst die Frage falsch. Fast jede Meinungsäußerung ist erlaubt. Nur die wenigstens sind - meistens zu Recht - verboten.
Alle 4 Jahre mal wählen?
Das fällt nicht unter Meinungsäußerungsfreiheit.
Einen
Leserbrief schreiben, der nur veröffentlicht wird, wenn es der
entsprechenden Zeitung passt?
Was kann der Staat dafür, wenn die Zeitung den Leserbrief nicht veröffentlicht? Nichts. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit Meinungsäußerungsfreiheit zu tun.
Eine Demo veranstalten um die
sich kein Mensch kümmert?
Was kann der Staat dafür, wenn sich kein Mensch um deine Demo kümmert? Immerhin ist es in Deutschland nur sehr begrenzt möglich, eine Demo zu untersagen.
Es geht mir um Meinungsfreiheit und Gerechtigkeit und um die
Möglichkeit seine Meinung öffentlich kund zu tun!
Leider sind mir keine besseren Beispiele eingefallen!
Schade. Jedenfalls unterschätzt du die Weite der Meinungsfreiheit ganz erheblich. Ich nehme an, das liegt daran, dass du sie für ganz normal hältst. Das war doch schon immer so und ist auch überall so, gell?
Levay