Meinungsfreiheit

Hallo!

Das Posting weiter unten hat mich nochmal auf eine Frage gebracht, die mich schon lange bewegt.
Laut Grundgesetz besteht Meinungsfreiheit, daran gibt es keinen Zweifel.
Aber die hatten wir, bzw. unsere Vorfahren schon immer, oder…
„Die Gedanken sind frei…“ Sie durften ihre Meinung nur nicht frei äußern…dürfen wir das?
Wie ist das denn z.B. mit der „Ausschwitzlüge“, oder mit Hakenkreuzen oder mit Ausländerhass? So etwas zu äußern wurde doch verboten, oder? Verträgt sich das mit Meinungsfreiheit?
Versteht mich bitte nicht falsch, ich bin kein Nazi oder genereller Ausländerfeind oder sonst etwas in der Richtung, es geht mir nur um Grundsätzliches und Gerechtigkeit.
Müßte in einem Land, in dem Meinungsfreiheit herrscht, nicht grundsätzlich jede Meinung erlaubt und frei zu äußern sein? Egal, ob sie nun richtig oder falsch ist, auf belegbaren Tatsachen beruht oder frei erfunden ist?
Schon allein deshalb, damit sie öffentlich diskutiert und, wenn sie falsch ist, widerlegt werden kann?
Was denkt sich denn der kleine Mann, der von der „Ausschwitzlüge“ gehört hat, wenn er liest, daß das Buch verboten ist? „Aha, irgendwas wird schon dran sein!“
Ich habe es selbst erlebt, wie in der Sendung >Nachgefragt zum Presseclub

Laut Grundgesetz besteht Meinungsfreiheit, daran gibt es
keinen Zweifel.

Wird zwar immer wieder behauptet, aber eigentlich ist das so selbstverständlich, dass es im Grundgesetz gar keiner Erwähnung bedarf. Wer soll denn schon die Gedanken kontrollieren? Das Grundgesetz garantiert daher eigentlich nur die MeinungsÄUSSERUNGSfreiheit.

Aber die hatten wir, bzw. unsere Vorfahren schon immer,
oder…

Nein.

„Die Gedanken sind frei…“ Sie durften ihre Meinung nur nicht
frei äußern…dürfen wir das?

Grundsätzlich ja.

Wie ist das denn z.B. mit der „Ausschwitzlüge“, oder mit
Hakenkreuzen oder mit Ausländerhass? So etwas zu äußern wurde
doch verboten, oder? Verträgt sich das mit Meinungsfreiheit?

Politisch gesehen bedingt. Verfassungsrechtlich gesehen auch. Alle (!) Grundrechte unterliegen Schranken, anders geht es auch gar nicht. Wo die Grenzen der Grundrechte liegen sollten, ist eine Frage des Einzelfalls. Ich selbst habe verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Verbot der Ausschwitzlüge. Ich habe allerdings keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Grundsatz selbst, dass Grundrechte Schranken unterliegen.

Müßte in einem Land, in dem Meinungsfreiheit herrscht, nicht grundsätzlich jede Meinung erlaubt und frei zu äußern sein?

Nein.

Egal, ob sie nun richtig oder falsch ist, auf belegbaren
Tatsachen beruht oder frei erfunden ist?

Ja, das mit den Tatsachen ist bei der Ausschwitzlüge das Problem. Das Bundesverfassungsgericht meint, dass die Äußerung nicht geschützt sei, weil sie erwiesenermaßen falsch ist. Eine solche Einschränkung gibt das Grundgesetz aber nicht her, darum halte ich die Entscheidung für falsch.

Warum werden Parteien verboten? Weil sie verfassungsfeindlich
sind? Darf ich also nicht der Meinung sein, dass unsere
Verfassung nichts taugt?

Na komm, es ist doch ein Unterschied, ob du dieser Meinung bist, oder ob du die Verfassung beseitigen willst. Parteien können nur verboten werden, wenn sie genau das vorhaben.

Und nun, nochmal anders rum gefragt, welche Möglichkeit hat
der Bürger denn überhaupt, seine Meinung zum Ausdruck zu
bringen?

Du stellst die Frage falsch. Fast jede Meinungsäußerung ist erlaubt. Nur die wenigstens sind - meistens zu Recht - verboten.

Alle 4 Jahre mal wählen?

Das fällt nicht unter Meinungsäußerungsfreiheit.

Einen
Leserbrief schreiben, der nur veröffentlicht wird, wenn es der
entsprechenden Zeitung passt?

Was kann der Staat dafür, wenn die Zeitung den Leserbrief nicht veröffentlicht? Nichts. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit Meinungsäußerungsfreiheit zu tun.

Eine Demo veranstalten um die
sich kein Mensch kümmert?

Was kann der Staat dafür, wenn sich kein Mensch um deine Demo kümmert? Immerhin ist es in Deutschland nur sehr begrenzt möglich, eine Demo zu untersagen.

Es geht mir um Meinungsfreiheit und Gerechtigkeit und um die
Möglichkeit seine Meinung öffentlich kund zu tun!
Leider sind mir keine besseren Beispiele eingefallen!

Schade. Jedenfalls unterschätzt du die Weite der Meinungsfreiheit ganz erheblich. Ich nehme an, das liegt daran, dass du sie für ganz normal hältst. Das war doch schon immer so und ist auch überall so, gell?

Levay

Hallo Levay,

grundsätzlich stimme ich mit Deinen Gedanken ja überein.
Natürlich weiss ich, dass es uns in Bezug auf Meinungsäußerungsfreiheit besser geht, als vielen anderen und auch, dass das nicht immer so war.
Allerdings bin ich der Meinung, dass die schlechten Möglichkeiten, die man hat, seine Meinung kund zu tun, das Recht auf Meinungsäußerung irgendwie einschränkt! Wie man das verbessern könnte, weiß ich auch nicht, deshalb ist es, (oder sollte es zumindest sein), Bestandteil meiner Frage.

Leider sind mir keine besseren Beispiele eingefallen!

Schade.

Ich wäre sehr froh, wenn Du mir bessere Beispiele nennen könntest! Ich habe nicht die geringste Lust, bei solchen Diskussionen immer gleich auf die rechte Schiene geschoben zu werden, bzw. zurückgreifen zu müssen!

mfg Nemo

Hi Nemo,

Und nun, nochmal anders rum gefragt, welche Möglichkeit hat
der Bürger denn überhaupt, seine Meinung zum Ausdruck zu
bringen?

Es gibt in Deutschland zig Parteien
(http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Parteien), dazu eine Vielzahl politisch
arbeitender Vereine. Es gäbe also genügend Möglichkeiten, sich demokratisch
etwas mehr zu beteiligen.

Die Partei, die man eigentlich auch nicht will, aber eben als
das geringste Übel betrachtet?

Dann wähl halt was anderes! Irgendwo wirst du doch fündig werden (siehe obige
Liste).Hundertprozentige Übereinstimmung wirst du natürlich nur finden, wenn du
selbst kandidierst.

Simon

Ausgeschwitze Meinungsäusserungsfreiheit
Hallo, Nemo

Das Lied „Die Gedanken sind frei“ ist ein politisches Kampflied; es
stammt aus der Revolutionszeit zwischen 1780 und 1800. Vorläufertexte
gab es bereits im 12. Jahrhundert - in Freidanks mittelhochdeutscher
Spruchdichtung „Bescheidenheit“ („Diu bant mac nieman vinden, diu
mine gedanke binden.“), bei Walther von der Vogelweide („Sind doch
Gedanken frei.“) und Dietmar von Aist („Die Gedanken, die sind ledig
frei.“)

„Die Gedanken sind frei,
Wer kann sie erraten,
Sie fliehen vorbei,
Wie nächtliche Schatten.
Kein Mensch kann sie wissen,
Kein Jäger erschießen
Mit Pulver und Blei.
Die Gedanken sind frei! …“
http://www.ingeb.org/Lieder/diegedan.html

In diesem Liedtext ist tatsächlich die Meinungsfreiheit gemeint;
Meinungsäusserungsfreiheit konnte sich niemand erlauben.

Deine ausgeschwitze Kreation „Ausschwitzlüge“ wäre wohl eine Freude
für Freud; der Begriff müsste jedoch „Auschwitzleugnung“ lauten. Die
Auschwitzleugnung gehörte so lange zur Meinungsäusserungsfreiheit bis
sie - mit Recht - verboten wurde.

Mit freundlichem Gruss
Rolf

Hallo, Nemo

Das Lied „Die Gedanken sind frei“ ist ein politisches
Kampflied; es
stammt aus der Revolutionszeit zwischen 1780 und 1800.
Vorläufertexte
gab es bereits im 12. Jahrhundert - in Freidanks
mittelhochdeutscher
Spruchdichtung „Bescheidenheit“ („Diu bant mac nieman vinden,
diu
mine gedanke binden.“), bei Walther von der Vogelweide („Sind
doch
Gedanken frei.“) und Dietmar von Aist („Die Gedanken, die sind
ledig
frei.“)

„Die Gedanken sind frei,
Wer kann sie erraten,
Sie fliehen vorbei,
Wie nächtliche Schatten.
Kein Mensch kann sie wissen,
Kein Jäger erschießen
Mit Pulver und Blei.
Die Gedanken sind frei! …“
http://www.ingeb.org/Lieder/diegedan.html

In diesem Liedtext ist tatsächlich die Meinungsfreiheit
gemeint;
Meinungsäusserungsfreiheit konnte sich niemand erlauben.

Hallo!

Text und Hintergrund des Liedes sind mir natürlich bekannt.

Deine ausgeschwitze Kreation „Ausschwitzlüge“ wäre wohl eine
Freude
für Freud; der Begriff müsste jedoch „Auschwitzleugnung“
lauten.

War wirklich nur ein blöder Rechtschreibfehler, wobei ich Deine Deutung in gewissem Sinne aber für richtig halte!

Auschwitzleugnung gehörte so lange zur
Meinungsäusserungsfreiheit bis
sie - mit Recht - verboten wurde.

Da stimmen wir leider nicht überein! ich bin der Meinung, dass ein Verbot eher das Gegenteil von dem bewirkt, was es bewirken soll.

Vielleicht darf ich Dich in diesem Zusammenhang an die Kirche und z. B. Galileo erinnern?

mfg Nemo

Hi Simon,

ein schlechter Rat:

Es gibt in Deutschland zig Parteien
(http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Parteien), dazu eine
Vielzahl politisch
arbeitender Vereine. Es gäbe also genügend Möglichkeiten, sich
demokratisch
etwas mehr zu beteiligen.

Die Partei, die man eigentlich auch nicht will, aber eben als
das geringste Übel betrachtet?

Dann wähl halt was anderes! Irgendwo wirst du doch fündig
werden (siehe obige
Liste).Hundertprozentige Übereinstimmung wirst du natürlich
nur finden, wenn du
selbst kandidierst.

Warst Du schon einmal in einer Partei?
Weißt Du, wie Du Dich da drehen und wenden musst, kriechen und dienen, damit Du vielleicht endlich mal was sagen kannst?
Und selber kandidieren? Nicht, wenn Du nicht mindestens 10 Jahre linientreues Mitglied warst.
Eine eigene Meinung in einer Partei vertreten, das kannst Du doch nur, wenn Du mit den Ansichten der Partei konform gehst.
Politiker, die an die Spitze wollen, um vielleicht mal etwas verändern zu können, müssen gerade die Eigenschaften, die wir an Politikern nicht haben wollen, im Übermaß besitzen (Egoismus, Hinterlist, Rücksichtslosigkeit usw.). Das ist ja das große Dilemma einer Parteien- Demokratie.
Und davon mal abgesehen, wann kommen denn all die kleinen Parteien, die durch die 5% Klausel rutschen, mal zu Wort?
Schau Dir doch mal die Diskussionen im Fernsehen an, wer ist dabei? CDU/CSU, SPD, FDP und wenn sie Glück haben, noch die Roten oder die Grünen.
Das ist auch der Grund, warum ich diese Fragen nicht im Politikbrett gestellt habe.

mfg Nemo

Müßte in einem Land, in dem Meinungsfreiheit herrscht, nicht
grundsätzlich jede Meinung erlaubt und frei zu äußern sein?

Meinungen sind in der BRD allumfassend erlaubt, für die Einschränkungen der Äußerungsfreiheit gibt es jeweils zutreffende Begründungen.
Man darf durchaus der Ansicht sein, der Holocaust wäre eine Efindung von Weltverschwörern. In den USA z.B. dürfte man es auch offen propagieren. Wenn dies jedoch hierzulande geschieht, sieht sich der Staat als Rechtsnachfolger des Täterstaates in der Pflicht, das Andenken von objektiv vestgestellten 6 Mio. Opfern und deren Angehörigen zu schützen. Diese Meinungsäußerung wird also nicht als Äußerung ansich sondern als Verletzung von individuellen Rechten verfolgt.

Warum werden Parteien verboten? Weil sie verfassungsfeindlich
sind? Darf ich also nicht der Meinung sein, dass unsere
Verfassung nichts taugt?

Auch da richtet sich das Verbot nicht auf die Meinung sondern auf ihre sekundären Ableger. Du als Einzelperson oder die NPD als Partei dürfen der Meinung sein, die Verfassung tauge nichts. Man darf auch Anstrengungen unternehmen, sie auszuhebeln. An der gegenwärtigen Sicherheitspolitik ist erkennbar, dass es durchaus möglich ist, scheinbar unverrückbare Grundsätze über Bord zu werfen, wenn die Mehrheit dies will oder zumindest toleriert. Weitergehend denke Ich, dass es speziell in der Natur der Deutschen liegt, sich Diktaturen zu wählen und fürchte, dass es in absehbarer Zeit auch noch ein weiteres Mal dazu kommt.
Der NPD wird deshalb mit dem Versuch des Verbotes begegnet, weil ihre Politik eine gesellschaftliche Umwälzung _ohne_ Konsens fordert. Die Demokratie, so wie sie geschützt wird, sichert lediglich, dass die Mehrheit des Volkes entscheidet, sie ist kein Garant für moralisches Recht. Würde sich ein Konsens zugunsten der NPD einstellen, würden die Opfer ihrer Politik ebenso toleriert, wie die Opfer der jetzigen Politik, die es ohne Zweifel auch gibt.

Hi Nemo,

Warst Du schon einmal in einer Partei?

Ja. Und du?

Weißt Du, wie Du Dich da drehen und wenden musst, kriechen und
dienen, damit Du vielleicht endlich mal was sagen kannst?

Wenn man in einer Partei/Organisation überschaubarer Größe konstruktiv mitmacht
und diskutiert, ist das nicht ganz dasselbe, als wenn du als Neu-CDU bzw.
SPD-Mitglied die Bundespolitik zu reformieren versuchst.

Und selber kandidieren? Nicht, wenn Du nicht mindestens 10
Jahre linientreues Mitglied warst.

Als Unabhängiger wär das z.B. kein Problem.
In Parteien könnte ich mir denken, dass die Situation bei der CSU München-Stadt
etwas anders aussieht als bei der FDP Hintertupfingen.

Eine eigene Meinung in einer Partei vertreten, das kannst Du
doch nur, wenn Du mit den Ansichten der Partei konform gehst.

Natürlich sollte eine gewisse Übereinstimmung vorhanden sein. Deswegen schließt
man sich ja zu Parteien zusammen.

Politiker, die an die Spitze wollen, um vielleicht mal etwas
verändern zu können, müssen gerade die Eigenschaften, die wir
an Politikern nicht haben wollen, im Übermaß besitzen

Warum werden sie dann gewählt?

Und davon mal abgesehen, wann kommen denn all die kleinen
Parteien, die durch die 5% Klausel rutschen, mal zu Wort?

Guter Einwand, da stimme ich mit dir überein.

Grüße, Simon

Hallo,

Ich selbst habe
verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Verbot der
Ausschwitzlüge.

Und damit hast Du, rein dogmatisch gesehen, auch recht.

Das Bundesverfassungsgericht fordert, dass im Rahmen des Art. 5 II GG das Gesetz (der VA, etc.) sich sowohl nicht gegen eine bestimmte Meinung richten darf, als auch hinzukommend das geschützte Rechtsgut die Meinungsfreiheit im konkreten Fall überwiegt. In der Entscheidung zum § 130 III StGB hat es sich zwar ausführlich zur Abwägung geäußert, die Tatsache, dass sich das Gesetz gegen eine bestimmte Meinung richtet, jedoch völlig unter den Tisch fallen lassen.

M.E. hat man hier keinen wirklichen Hehl daraus gemacht, dass man die Auschwitzlüge eben unter Strafe stellen will, es aber an sich nicht kann. Ich habe jetzt persönlich auch nicht wirklich ein Problem damit. Jeder weiß, dass das BVerfG hier gemogelt hat. Und wenn man sich so manche zivilrechtliche BGH-Entscheidung ansieht, ist das noch harmlos.

Nicht ganz einher gehe ich aber mit Deiner Begründung:

Das Bundesverfassungsgericht meint, dass die Äußerung nicht
geschützt sei, weil sie erwiesenermaßen falsch ist. Eine
solche Einschränkung gibt das Grundgesetz aber nicht her,
darum halte ich die Entscheidung für falsch.

Es ist zwar prinzipiell richtig, dass das GG auf richtige oder falsche Tatsachen nicht abstellt. Die Ungenauigkeigt der Begründung liegt aber darin, dass eine Aussage, wenn sie der Bewertung richtig und falsch überhaupt zugänglich ist, schon gar keine Meinung mehr ist und daher ohnehin nicht von Art. 5 I GG geschützt wird.

Der verfassungsrechtlich einzig problematische Teil des § 130 III StGB liegt daher auch nicht in der Strafbarkeit der Behauptung, Auschwitz (etc.) habe nicht stattgefunden. Das ist per se keine Meinung und daher nicht geschützt. Die Begriffe „billigen“ und „verharmlosen“ sind das eigentliche Problem. Und dazu gilt das oben Gesagte.
Gruß
Dea

Hallo,

neben dem bereits Gesagten noch ein paar Anmerkungen:

Wie ist das denn z.B. mit der „Ausschwitzlüge“, oder mit
Hakenkreuzen oder mit Ausländerhass? So etwas zu äußern wurde
doch verboten, oder? Verträgt sich das mit Meinungsfreiheit?

Zum Verhältnis Meinungsfreiheit und Schutz anderer wurde schon alles gesagt. Zur Auschwitz-Lüge habe ich weiter unten etwas geschrieben.

Müßte in einem Land, in dem Meinungsfreiheit herrscht, nicht
grundsätzlich jede Meinung erlaubt und frei zu äußern sein?

Das ist sie. Aber die Meinungsfreiheit ist eben nicht das einzige Grundrecht im Grundgesetz. Diejenigen, die von einer Meinung betroffen werden (auch „Du Arschloch“ ist eine Meinung), haben das Recht auf Schutz Ihrer Persönlichkeit. Nun müssen beide Rechte durch Abwägung unter einen Hut gebracht werden.

Warum werden Parteien verboten? Weil sie verfassungsfeindlich
sind? Darf ich also nicht der Meinung sein, dass unsere
Verfassung nichts taugt?

In Einzelpunkten ja, nicht aber, wenn eine Partei ihre Grundsätze, insbesondere denjenigen der Demokratie abschaffen will.
Das Grundgesetz hat sich klar für eine „wehrhafte Demokratie“ entschieden, was bedeutet, dass es jeden Angriff gegen die Abschaffung der Demokratie verteidigen darf. Mit anderen Worten, ein solches Vorgehen ist tatsächlich unzulässig.

Wenn man das als Meinung äußert, kein Problem. Aber eine Partei ist ein politisches Instrument, welches Macht im Staat ausüben kann. Letztlich bishin zur Grundgesetzänderung. Und in diesem Fall darf eine Partei wegen dem Grundsatz der wehrhaften Demokratie dann verboten werden, wenn sie gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze unseres Staates ist.

Es geht mir um Meinungsfreiheit und Gerechtigkeit und um die
Möglichkeit seine Meinung öffentlich kund zu tun!

Die hast Du. Du kannst auf die Straße gehen, Veranstaltungen machen, Dich in einer Partei engagieren oder eine gründen (solange diese nicht gegen die Grundprinzipien der Verfassung verstößt).
Gruß
Dea

Du hast recht mit Deinen Bedenken.
Die Meinungsäußerungsfreiheit ist in der BRD kein hoch angesehenes demokratisches Grundrecht, sondern ist strafrechtlich und hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz der Staatsreligion des Anti-Nationalsozialismus nachgeordnet.

Das ist in etlichen Staaten, die uns als einwandfreie Demokratien bekannt sind, nicht so, und dort geht das auch.

Bei der Betrachtung der Zeitgeschichte setzt sich die Staatsreligion durch ihre Rigorosität einem Generalverdacht aus, was so nicht sein müßte. Sie sollte ein Äquivalent zur Beichte entwickeln, also eine Möglichkeit, jedwege Frage vertrauensvoll stellen zu dürfen, um aus berufenem Munde Antwort zu erhalten.

lG

w

Die neuen Mitglieder gewinnen rasch Einfluss

Hallo, Nemo

Du sprichst offenbar über Strukturen, die du nicht von innen kennst:

Weißt Du, wie Du Dich da drehen und wenden musst, kriechen und
dienen, damit Du vielleicht endlich mal was sagen kannst?

Aus meiner 25-jährigen Erfahrung in der Sozialdemokratischen Partei
der Schweiz trifft dies nicht zu. Die neuen Mitglieder bekommen sehr
schnell Einfluss.

Und selber kandidieren? Nicht, wenn Du nicht mindestens 10
Jahre linientreues Mitglied warst.

Die neuen Mitglieder kandidieren oft sofort.

Eine eigene Meinung in einer Partei vertreten, das kannst Du
doch nur, wenn Du mit den Ansichten der Partei konform gehst.

Stimmt auch nicht. Natürlich solltest du das Parteiprogramm
anerkennen. Aber es ist nicht notwendig, dass du für alle
Programmpunkte Feuer und Flamme bist. Und deine Meinung kannst du eh
immer frei äussern und mit deinen Themen sofort Freunde,
Unterstützung und Einfluss gewinnen.

Gruss

Rolf