Meinungsfreiheit in Deutschland gefährdet?

Gerade aus RP-Online:

15.31: Wegen seiner öffentlich geäußerten Freude über die Attentate in den USA hat die Göttinger Polizei ein Strafverfahren gegen einen Mann aus dem
früheren Jugoslawien eingeleitet.

Ich finde es ja nicht normal, daß man sich wegen so was freut. Aber ist ein Strafverfahren wirklich gerechtfertigt?
Ich finde nicht! Schließlich gibt es bei uns doch so was wie Meinungsfreiheit… ob die uns nun gefällt oder nicht.

Und: Ein Angehöriger eines Staates, der von den USA erst vor kurzem bombardiert wurde und nun sehen muss wie die UCK von den USA unterstützt wird (auch zum unverständnis der NATO-Partner), kann wohl leider auch andere Gefühle haben wie wir.

mfg Ivo

Hi Ivo,

da hast du allerdings Recht, wenn sich das bewahrheiten sollte…die ersten, die im Krieg auf der Strecke bleiben, sind die Menschen- und Bürgerrechte im eigenen Staat.Hoffen wir, dass dem nicht so ist. Meinungsfreiheit ist Teil unseres Wertesystems, aufgrund dessen uns diese Terroristen so hassen. Zeigen wir ihnen, dass wir es zu schützen und zu bewahren wissen.

Gruß,

barbara

Hi!

Naja…ich sehe das so…

Ich kann dich - und das ist mein gutes Recht - für ein asffss…sadfhdf.dfj halten. Da ist glaube ich nichts Unrechtes dran, oder???

Ich kann aber auch auf die Straßen gehen und überall erzählen, daß du ein asffss…sadfhdf.dfj bist! Würdest du da nichts gegen mich unternehmen???

Bernd

Dieser Mann (verabscheuungswürdig ist das schon) ist nicht verurteilt worden. Insofern ist hier gar nichts in Gefahr. Worauf lautet die Anklage? Ruhestörung?

Falsch
hallo, BerndW,
das hast Du falsch verstanden: es geht nicht darum dass jemand auf der Straße behauptet, Du wärst ein A…, sondern darum (um bei einem Beispiel zu bleiben), dass er sich freut, dass Du Dir ein Bein gebrochen hast.
Und das ist nicht strafbar. Auch keine Beleidigung.
Grüße
Raimund

Hi Ivo,

da hast du allerdings Recht, wenn sich das bewahrheiten
sollte…die ersten, die im Krieg auf der Strecke bleiben,
sind die Menschen- und Bürgerrechte im eigenen Staat.Hoffen
wir, dass dem nicht so ist. Meinungsfreiheit ist Teil unseres
Wertesystems, aufgrund dessen uns diese Terroristen so hassen.
Zeigen wir ihnen, dass wir es zu schützen und zu bewahren
wissen.

Gruß,

Stimmt nicht. Als erstes bleibt die Wahrheit auf der Strecke. Das ist so, das war immer so, das wird immer so bleiben. Leider.

Knutsch

Kann ich kaum glauben. Laut GG auch kaum möglich. Sollte es doch möglich sein, muss ich, nach dem GG, Widerstand gegen den Staat „machen“. Nun ja, Dann kaufen wir uns halt mal alle eine Glock 17.

Gruß

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15.31: Wegen seiner öffentlich geäußerten Freude über die
Attentate in den USA hat die Göttinger Polizei ein
Strafverfahren gegen einen Mann aus dem
früheren Jugoslawien eingeleitet.
Ich finde es ja nicht normal, daß man sich wegen so was freut.
Aber ist ein Strafverfahren wirklich gerechtfertigt?

Ich hatte am Dienstag einen Kunden bei mir, der auch seine Freude geaeussert hat ueber das, was zur gleichen Zeit gerade in den USA passierte. Andere Kunden und ich waren fassungslos, dass jemand bei uns (so persoenlich) sich ueber die toten Amerikaner freute. Wir anderen haben mehr oder weniger gemeinschaftlich gesagt, dass wir Morde - egal aus welchem Grund - nicht gutheissen. Als der Mann weg war, hatten wir alle das Gefuehl, nicht genug gesagt zu haben, dem Kunden unsere Empoerung nicht deutlich genug gemacht zu haben.
Wir diskutierten alle noch eine Weile und kamen zu keinem Ergebnis:
Hat dieser Mensch wirklich das Recht, in unserem demokratischen Land das Grundrecht auf Unversehrtheit des Lebens abzulehnen?
Haetten wir mehr auf ihn einreden sollen?
Haetten wir ihm sagen sollen, dass er bei uns nicht willkommen ist?
Haetten wir ihn anzeigen sollen?
Muessen wir vielleicht sogar Angst haben, dass er uns etwas tut?
Was meint ihr?

Ich hatte am Dienstag einen Kunden bei mir, der auch seine
Freude geaeussert hat ueber das, was zur gleichen Zeit gerade
in den USA passierte. Andere Kunden und ich waren fassungslos,
dass jemand bei uns (so persoenlich) sich ueber die toten
Amerikaner freute. Wir anderen haben mehr oder weniger
gemeinschaftlich gesagt, dass wir Morde - egal aus welchem
Grund - nicht gutheissen. Als der Mann weg war, hatten wir
alle das Gefuehl, nicht genug gesagt zu haben, dem Kunden
unsere Empoerung nicht deutlich genug gemacht zu haben.
Wir diskutierten alle noch eine Weile und kamen zu keinem
Ergebnis:

Hat dieser Mensch wirklich das Recht, in unserem
demokratischen Land das Grundrecht auf Unversehrtheit des
Lebens abzulehnen?

Nun, er hat zumindest das recht, so was so zu sehen wie er will.

Haetten wir mehr auf ihn einreden sollen?

Wozu, er hätte sich von euch bestimmt nicht überzeugen lassen.

Haetten wir ihm sagen sollen, dass er bei uns nicht willkommen
ist?

Hätte ich gemacht. Schließlich gibt es neben Meinungsfreiheit auch noch Vertragsfreiheit, so daß ich nicht verpflichtet bin mit Ihm irgendwelche Geschäfte zu machen.

Haetten wir ihn anzeigen sollen?

Nein, ich glaube auch nicht, daß so was wirklich strafbar sein kann und darf.

Muessen wir vielleicht sogar Angst haben, dass er uns etwas
tut?

Nur weil Ihr nicht verstehen könnt daß er sich über so was freut? Nur weil er sich sich freut ist er noch lang kein potentieller Mörder.

Was meint ihr?

Ruhe bewahren und Ihn vergessen.

mfg Ivo

Gerade aus RP-Online:

15.31: Wegen seiner öffentlich geäußerten Freude über die
Attentate in den USA hat die Göttinger Polizei ein
Strafverfahren gegen einen Mann aus dem
früheren Jugoslawien eingeleitet.

Ich finde es ja nicht normal, daß man sich wegen so was freut.
Aber ist ein Strafverfahren wirklich gerechtfertigt?
Ich finde nicht! Schließlich gibt es bei uns doch so was wie
Meinungsfreiheit… ob die uns nun gefällt oder nicht.

Hallo, Ivo, dies fällt natürlich nicht unter den bei uns sehr weit gesteckten Begriff von Meinungsfreiheit. Hier wurde nun einmal Strafrecht verlketzt. Wer Straftaten billigt oder verherlicht, kann bestraft werden. Wir haben diese Gesetze seit der Zeit der RAF. Ich glaube, dass man nicht den Krieg, der offiziell erklärt ist mit feigen Mordanschlägen vergleichen kann.

Und: Ein Angehöriger eines Staates, der von den USA erst vor
kurzem bombardiert wurde und nun sehen muss wie die UCK von
den USA unterstützt wird (auch zum unverständnis der
NATO-Partner), kann wohl leider auch andere Gefühle haben wie
wir.

Es mag richtig sein, wer kann aber soweit sein, dass er Morde, Tote bejubelt. Ich verstehe hier die Welt - einige in der Welt - nicht mehr. Grüss Günter

mfg Ivo

Schließlich gibt es neben Meinungsfreiheit
auch noch Vertragsfreiheit, so daß ich nicht verpflichtet bin
mit Ihm irgendwelche Geschäfte zu machen.

Leider bin ich nach Berufsordnung verpflichtet, jeden zu bedienen!

Nun ja, es gibt Berufe wo dies so sein muss.

Auch wenn einem die Einstellung des Kunden nicht gefällt.

mfg Ivo

‚‚andere‘ sind hier unerwuenscht‘?
Keine Loesung.

Rausfinden, warum er sich gefreut hat. Nachfragen. Dann kann man immer noch ‚schlagen‘…

tafp