Hallo,
B ist arbeitssuchend und nutzt die Zeit zur Weiterbildung.
Das AA fördert es nicht und stellt das ALG 1 ein. B absolviert den Meisterlehrgang in Vollzeit inkl. Abschluss in 4 Monaten.
Da die Schule mehr als 300 Km entfernt ist nimmt B sich ein Zimmer gegen Quittung, logisch.
Nun will B es alles in Anlage N als Fortbildungskosten reinbringen inkl. Verpflegung, Unterkunft und tatsächlicher Fahrtkosten.
Bei einer Recherche im Netz findet B eine Passage wo steht:
bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme wird die Bildungseinrichtung zur 1. Tätigkeitsstätte< ??? wie jetzt
B bekam BaföG und hat den Rest allein gestemmt.
Die Wirtschaftsschule ist doch jetzt kein Arbeitgeber in dem Sinne oder ??
Bezieht sich diese Aussage womöglich darauf wenn das AA oder der Arbeitgeber die Maßnahme bezahlt ?
Kann B es nun als Fortbildungskosten wie gedacht ansetzen ?
Wäre doppelte Haushaltsfürung richtiger obwohl B dort nicht gemeldet war ?
Wenn man die Wochenenden heraus nimmt sind es 76 Tage und praktisch unter 3 Wochen oder ist das falsch gedacht…
Kann da Jenand B was raten