Meissterschule in Vollzeit absetzbar ?

Hallo,
B ist arbeitssuchend und nutzt die Zeit zur Weiterbildung.
Das AA fördert es nicht und stellt das ALG 1 ein. B absolviert den Meisterlehrgang in Vollzeit inkl. Abschluss in 4 Monaten.
Da die Schule mehr als 300 Km entfernt ist nimmt B sich ein Zimmer gegen Quittung, logisch.
Nun will B es alles in Anlage N als Fortbildungskosten reinbringen inkl. Verpflegung, Unterkunft und tatsächlicher Fahrtkosten.
Bei einer Recherche im Netz findet B eine Passage wo steht:

bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme wird die Bildungseinrichtung zur 1. Tätigkeitsstätte< ??? wie jetzt

B bekam BaföG und hat den Rest allein gestemmt.
Die Wirtschaftsschule ist doch jetzt kein Arbeitgeber in dem Sinne oder ??
Bezieht sich diese Aussage womöglich darauf wenn das AA oder der Arbeitgeber die Maßnahme bezahlt ?
Kann B es nun als Fortbildungskosten wie gedacht ansetzen ?
Wäre doppelte Haushaltsfürung richtiger obwohl B dort nicht gemeldet war ?
Wenn man die Wochenenden heraus nimmt sind es 76 Tage und praktisch unter 3 Wochen oder ist das falsch gedacht…
Kann da Jenand B was raten

Nein, gemeint sind alle Vollzeitmaßnahmen außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses, auch eine Meisterschule.

Bei einer viermonatigen Vollzeitmeisterschule werden die Fahrten von Zuhause zur Bildungsstätte bei Pkw-Nutzung lediglich mit der Entfernungspauschale (kürzesten Straßenverbindung einfache Strecke mal 30 Cent) anzuerkennen sein.

Die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung scheinen gegeben zu sein, somit solltest du dies auch nutzen, damit bekommst du die Übernachtungskosten, die Wochenendheimfahrten (mit der Entfernungspauschale) sowie für drei Monate pauschalen Verpflegungsmehraufwand angesetzt.

Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren, Bücher etc. sind darüber hinaus als Fortbildungskosten anzusetzen. Andere Fahrten (zur Prüfung, zur Lerngruppe etc.) sind mit den tatsächlichen Kilometern und auch ggf. mit pauschalem Verpflegungsmehraufwand ansetzbar.

@RotAlge nun wird’s kompliziert.
Der Weg von Zuhause zur Pension wäre sozusagen die 2. erste Tätigkeitsstätte (Anlage N Seite 2 Zeile 32) ??
Und von der Pendion zur Schule die 2 Km ?? Wo könnte B das unter bringen ?
Alles einfache Wegstrecke gerechnet ?
Das ist doch keine 2. Arbeit mit 2. Lohnsteuerkarte.
Oder
Meintest du die Pension als momentanen Wohnmittelpunkt, die 2 Km zur Schule als Entfernungspauschale und die Fahrt ganz nach Hause über die doppelte Haushaltsführung (gef. Km)

Familienheimfahrt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, aber mit Entfernungspauschale.

Das ist die Fahrt zur Bildungsstätte, Entfernungspauschale.

da meinen Sie immer einfache Fahrt oder ??

Kürzeste Straßenverbindung, einfache Fahrt

Nebenschauplatz. Wie ist denn der angehende Meister im Moment krankenversichert?

Soon

Hallo @DrSoon,
das war schon letztes Jahr gewesen.
Jetzt sitzt B über der ESt Erklärung…
B hat sich selbst über ihre Krankenkasse versichern müssen weil es nicht unterstützt wurde.
mfG

@RotAlge
Noch eine Frage: AFBG ist eigentlich steuerfrei.
Muss es vlt. doch angesetzt/gegengesetzt werden ?
B hat nur den Zuschuss genommen, nicht aber das Darlehen.
Wie verhält sicch das.
Kannst du was raten ??
mfG

Was ist AFBG?

@RotAlge
Es heißt jetzt wohl nicht mehr Meister BaföG sondern:
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in
Wusste ich auch nicht