Ist es pflicht einen meister zu haben im beruf industriemechaniker um ausbilden zu dürfen? oder reicht die ausbildereignungsprüfung?
Hallo, Michaelprahm,
damit eine bestimmte Person ausbilden darf, muss sie ‚persönlich‘ und ‚fachlich‘ geeignet sein.
Die fachliche Eignung setzt sich zusammen aus der ‚berufsfachlichen‘ und der ‚berufs- und arbeitspädagogischen‘ Eignung.
Die ‚berufsfachliche‘ Eignung kann insbesondere durch eine abgeschlossene Ausbildung im betreffenden Beruf plus eine angemessene Dauer der anschließenden Tätigkeit in diesem Beruf nachgewiesen werden.
Die ‚berufs- und arbeitspädagogische‘ Eignung kann durch die so genannte Ausbildereignungsprüfung (nach AEVO) nachgewiesen werden; hierfür ist der Meistertitel nicht erforderlich.
Weitere Detail-Fragen werden im AEVO-Forum behandelt: http://www.tkompetenz.de/forum/viewforum.php?f=2
Guten Morgen,
der Ausbildungsberuf Industriemechaniker wird in Industrieunternehmen ausgebildet, daher ist der Maister nicht zwingend erforderlich. Nur im Handwerk wird der Meister vorausgesetzt.
Man kann mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Industriemechaniker, einer angemessenen Berufserfahrung (ca. 2 Jahre) und dem Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen (AEVO-Prüfung) diesen Beruf ausbilden.
Es gibt jedoch Ausbildungsbetriebe (meistens sind das die Großunternehmen), die verlangen von ihrem Ausbildungspersonal den Industriemeister. Dann ist es eine betriebliche, keine gesetzliche Regelung.
Viele Grüße
Sotiria Ekizoglou