Meister gekündigt/Azubi alleine ?

Wie ist die rechtliche Situation bzw. was kann ein Auszubildener machen, wenn sein Meister gekündigt worde, er (der Auszubildene) aber noch ein halbes Jahr bis zu seiner Abschlussprüfung hat.
Konkret geht es um einen Auzubildenenen in Ton und Lichttechnik, Hauptaufgabe die Reperatur von Instrumenten, Lampen und ähnlichem.
Der Betrieb unterhält eine eigendes für solche Arbeiten konzipierte Werkstatt, diese soll aber möglichs bald geschlossen werden.
Zu letzt arbeiteten noch zwei Mitarbeiter in dieser Werkstatt: Der Auszubildene und sein Meister.
Jener Meister ist nun gekündigt worden.
Der Auszubildene hat nun erhebliche Schwierigkeiten sich auf seine IHK Prüfung vorzubereiten, da ihn ein Großteil der praktischen Erfahrung fehlt, da gerade kein Meister, also auch kein rechtmäßiger Ausbilder in seinem Betrieb vorhanden ist.
Ein Wechsel in einen anderen Betrieb scheint ausgeschlossen zu sein , da es sich um ein Aussterbendes Handwerk handelt.

Wie ist die Rechtslage und was kann der Auszubildene tun um dagegen anzugehen ohne seine anstehende Prüfung noch mehr zu gefährden.

Ich hoffe sehr das Sie mir weiterhelfen können.
Ich danke ihnen sehr für ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Ente88

Hallo Ente88,

das ist ja eine sehr schwierige, spezielle Situation.
Ich kann nur ein paar Tipps aus meiner Erfahrung mit ählichen nicht ganz so verzwickten Situationen weitergeben.

Wenn ich es richtig verstanden habe ist der Meister jetzt gerade gekündigt worden. Er hat ja sicher eine Kündigungsfrist. Also wird er wohl noch ein wenig da sein. Der Auszubildende hat noch 6 Monate bis zur Abschlußprüfung. Da kann man ja die Zeit noch nutzen solange der Meister noch da ist. Soweit das geht.

  1. Wurden schon Gespräche mit der Geschäftsleitung geführt um evtl. eine Lösung zu finden?
  2. Könnte der Meister dem Auszubildenden evtl. in den Werkstätten zumindest teilweise noch zu Seite stehen?
    Gezielte Prüfungsübungen verteilen und an und an kontrollieren und mit dem AZUBI besprechen.
    Vielleicht ist es ja möglich nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung die Werkstätten noch zu nutzen?
  3. Ich würde mit der Berufsschule sprechen, vielleicht besteht hier ja die Möglichkeit Werkstätten zu nutzen und Lehrer bei Fragen um Hilfe zu bitten.
  4. Ich ähnlichen Fällen wurden die Prüfung vorgezogen. Vielleicht besteht ja hier noch eine Möglichkeit etwas zu erreichen.

Ich würde mich auf alle Fälle an die Arbeitsagentur wenden. Dort gibt es häufig alternative Möglichkeiten.
Vielleicht kann auch die Handwerkskammer weiterhelfen.
Doch einen Betrieb finden der evtl. den Auszubildenden übernimmt.

Leider kann ich ihnen mit rechtlichen Tips nicht weiterhelfen.

Ich wünsch viel Glück das der Auszubildende seine Ausbildung noch gut beenden kann.

Viele Grüße
BB

Hallo Ente88,

nach meinem Kenntnisstand darf ein Azubi alleine gar nicht arbeiten, denn ohne verantwortliche Person (in der Regel wohl ein Meister) fehlt der Versicherungsschutz. Bei einem Arbeitsunfall wäre das für die BG wohl ein Aufhänger um nicht zahlen zu müssen.

Ich würde mich an die Handwerkskammer wenden und den Vorfall schildern. Da sitzen die Fachleute, die dir bestimmt weiter helfen können.

Viel Glück für deine Prüfung und herzliche Grüße.

Hallo Ente88,

das tut mir sehr leid zu hören. So weit reicht mein Wissen hier leider nicht. Am
Ende geht ein Unternehmen eine Verpflichtung ein wenn es Azubis ausbildet.
Aber ob hier rechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können, kann ich
leider nicht beantworten. Am besten jd anderes hier fragen oder evtl mal bei
einem Anwalt nachhorchen.

Tut mir leid, dass ich nicht besser helfen kann.

Ich drücke die Daumen, dass alles gut wird.

Beste Grüße

leider keine ahnung in solchen dingen

Hallo Ente88
Da der Aubilder gekündigt worden ist ,muss es ja noch einen Chef geben,der Ihnen das Wissen weiter vermitteln kann. Ansonsten hat der Chef dafür Sorge zu tragen,das Sie in einer anderen Firma untergebracht werden bis zur Abschlussprüfung. Sonst wenden sie sich einfach mal an der IHk persönlich,die helfen einen auch weiter.

ich weis leider nicht wie ich helfen kann sorry.aber versuch es bei der berufsgenossenschaft doch mal