Hallo,
ohne zu weit ausholen zu wollen. Der Chef meiner Frau hat sich in den Kopf gesetzt, dass sie (obwohl sie in den USA lebt), den deutschen Meistertitel nachholen soll (hat rechtliche Gründe,um drüben bleiben zu können).
Dazu wurde ihm vom hiesigen Innungsmeister die Idee in den Kopf gepflanzt, dass sie den theoretischen Teil ja auch quasi als eine Art „Fernstudium“ von den USA aus machen könnte und nur zur Prüfung nach Deutschland reist. Mal davon abgesehen,dass ich persönlich das für eine Schnapsidee halte (erst Recht den Zeitrahmen, den er sich dafür vorgestellt hat). so stellt sich auch die Frage,ob die zuständige Handwerkskammer das überhaupt mitmacht.
Über viele Jahre gab es mangels Interesse weder Meisterkurse,noch überhaupt eine Prüfungskommission. Eine Prüfungskommission gibts wohl m.W. inzwischen wieder, aber wie verfahren denn die Handwerkskammern üblicherweise, wenn nur ein Interessent für eine Meisterprüfung eines Berufes vorhanden ist ? Will sagen: Wird dann die Prüfungskommission einberufen oder kriegt man dann eher ein „Komm wieder, wenn es sich für uns lohnt!“ zu hören ?