Die gegnerische Versicherung hat meiner Tochter lapidare 300, 00 EUR für die Wertminderung nach Unfallreparatur gezahlt. Erscheint uns zu gering:
SEAT IBIZA, Leasing, EZ 25.07.2016, Laufleistung 6130 km,
Unfallschaden/Reparatur: 1786, 48 netto.
was sagt denn der Anwalt dazu? oder habt ihr keinen genommen?
Hallo,
nach Ruhkopf/Sam würde man berechnen:
Verhältnis Reparatur/Wiederbeschaffung liegt wohl zwischen 10-30%, Schaden im 2. Zulassungsjahr: 4% Wertminderungsfaktor.
Jetzt nimmst du den Wiederbeschaffungswert laut Gutachten, addierst die Reparaturkosten dazu und von der ganzen Summe sind 4% die errechnete Wertminderung.
Du kannst ja noch einmal der Versicherung schreiben, welcher Wert nach Ruhkopf/Sam angemessen wäre und dass du die Höhe der Wertminderung gerichtlich durchsetzen wirst, wenn die nicht Einlenken.
Wenn du Bock hast, geh sofort zum Anwalt. Ist schließlich das gute Recht des Geschädigten!
Aber das ist ja auch wieder mit Zeit und Aufwand verbunden, vielleicht gibt die Versicherung ja nach.
Die Schadenssumme ist sehr gering. Von dem her ist bei einer fachgerechten Reparatur eigentlich auch keine große Wertminderung denkbar. Daher der kleine Wert.
Bei gutem Tageslicht die Lackierung und eventuell Spaltmasse prüfen oder prüfen lassen und gut ist.