Hallo Ente,
Innerhalb 1 Woche ( so stets z.B. in meinen VS- Bedingungen
drin).
Muss man das eigentlich erfragen ? Meldet man es nicht sofort
nach Entdecken ?
Oder will man abwarten, ob nicht noch weitere Schäden im Laufe
der Zeit hinzukommen und man macht dann eine „Sammelmeldung“ ?
Tja, vielleicht will man warten bis kurz vor dem Zeitpunkt, an dem man die Vollkasko sowieso kündigen will, um z.B. einen „Schönheitsmangel“ (Dellen o.Ä.) kostengünstig zu beseitigen.
Man trägt nur die Selbstbeteiligung und dass die Prämie für die Versicherung nach der Schadensregulierung in die Höhe geht ist einem egal, da sowieso gekündigt wird.
Der Gedankengang wirft die Frage auf ob und ggf. wie eine Versicherung das Schadensereignis und dessen Zeitpunkt überprüft…
Grüßle,
Tinchen