Meldefrist für Schaden gegenüber der eigenen Vollkasko Versicherung wie lang?

Hallo,

angenommen jemand hätte eine Vollkaskoversicherung für sein Fahrzeug und am Fahrzeug wäre über Nacht ein Schaden entstanden und der Verursacher hätte wohl Verkehrsunfallflucht begangen.
Innerhalb welcher Frst müsste der Vollkaskoversicherte den Schaden gegenüber seiner Versicherung zur Anzeige bringen?

Gruß

Darius

Hallo!

Innerhalb 1 Woche ( so stets z.B. in meinen VS- Bedingungen drin).

Muss man das eigentlich erfragen ? Meldet man es nicht sofort nach Entdecken ?

Oder will man abwarten, ob nicht noch weitere Schäden im Laufe der Zeit hinzukommen und man macht dann eine „Sammelmeldung“ ?

MfG
duck313

Hallo Ente,

Innerhalb 1 Woche ( so stets z.B. in meinen VS- Bedingungen
drin).

Muss man das eigentlich erfragen ? Meldet man es nicht sofort
nach Entdecken ?

Oder will man abwarten, ob nicht noch weitere Schäden im Laufe
der Zeit hinzukommen und man macht dann eine „Sammelmeldung“ ?

Tja, vielleicht will man warten bis kurz vor dem Zeitpunkt, an dem man die Vollkasko sowieso kündigen will, um z.B. einen „Schönheitsmangel“ (Dellen o.Ä.) kostengünstig zu beseitigen.
Man trägt nur die Selbstbeteiligung und dass die Prämie für die Versicherung nach der Schadensregulierung in die Höhe geht ist einem egal, da sowieso gekündigt wird.

Der Gedankengang wirft die Frage auf ob und ggf. wie eine Versicherung das Schadensereignis und dessen Zeitpunkt überprüft…

Grüßle,
Tinchen