Meldepflicht!

Ist man zur Fahndung ausgeschrieben wenn man nirgends gemeldet ist? Und wie verhält es sich wenn man von der Polizei aufgegriffen wird man aber einen festen Wohnsitz nachweisen kann?

Nein, ist man nicht. Der Polizei ist die Meldeadresse erst mal egal, wenn der Betreffende kontrolliert werden sollte (was selten ohne konkreten Anlass geschieht), wird er nach feststellen der Identität wieder gehen können, wenn nichts gegen ihn vorliegt. Das Einwohnermeldeamt als Meldebehörde informiert die Polizei nicht über Meldevergehen. Voraussetzung ist, das keine anderen Verfehlungen vorliegen. Häufig wird eine Meldeverstoss auch erst dann bemerkt.

Hallo

Ist man zur Fahndung ausgeschrieben wenn man nirgends gemeldet

Wer keinen Wohnsitz hat, kann diesen auch nicht anmelden, ergo kein Verstoss gegen die Meldepflicht. Und zur Fahndung ausgeschrieben wird man deswegen erst recht nicht.

ist? Und wie verhält es sich wenn man von der Polizei
aufgegriffen wird man aber einen festen Wohnsitz nachweisen
kann?

Das wäre dann dumm gelaufen, denn dann hätte man quasi einen Verstoss gegen die Meldepflicht selbst bewiesen :smile:
(Was _normalerweise_ einen Polizisten nicht interessiert)

Gruß,
Lutz

Ist man zur Fahndung ausgeschrieben wenn man nirgends gemeldet ist?

Nein

Und wie verhält es sich wenn man von der Polizei aufgegriffen wird man aber
einen festen Wohnsitz nachweisen kann …

wie willst du diesen festen Wohnsitz denn nachweisen,wenn du nicht gemeldet bist ???
Für eine deutsche Behörde zählt nur die ordnungsgemäß angemeldete Wonhadresse beim Einwohnermeldeamt,alles andere ist für die kein fester Wohnsitz.

Hallo,
ganz richtig ist das nicht.
Man kann schon einen Wohnsitz haben, ohne dort gemeldet zu sein - jedoch wird das mit dem Nachweis was schwierig.

Du weisst genau auf den Schwachsinn des ganzen Meldekrames hin *lol*