Müssen die Mitarbeiter eines bayrischen Hortes die Eltern benachrichtigen, falls das Kind nicht im Hort angekommen ist? Wer hat die Verantwortung für den Weg
von der Grundschule zum Hort? Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage dafür -im bayrischen Kindergartengesetz habe ich nichts gefunden.
Danke!
Hallo,
eine gesetzliche Regelung besteht nicht. Es empfiehlt sich aber eine vertragliche Regelung mit den Erziehungsberechtigten, die z.B. festhält, dass die Aufsichtspflicht des Hortpersonals/Trägers mit dem Zeitpunkt der Ankunft des Kindes in der Einrichtung beginnt, und dass die sichere Übergabe des Kindes im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten liegt.
Für Unfälle von der Schule in den Hort ist die Versicherung der Schule zuständig, da Schulwegsunfälle in deren Bereich fallen.
Schöne Grüße,
Jule
Hallo,
darf ich hier mal nachfragen:
Es empfiehlt sich
aber eine vertragliche Regelung mit den
Erziehungsberechtigten, die z.B. festhält, dass die
Aufsichtspflicht des Hortpersonals/Trägers mit dem Zeitpunkt
der Ankunft des Kindes in der Einrichtung beginnt, und dass
die sichere Übergabe des Kindes im Verantwortungsbereich der
Erziehungsberechtigten liegt.
Es ist mir schon klar, dass der Hort die Verantwortung für den Weg zu ihnen nicht übernehmen will. Wenn die Kinder am Morgen vor Schulbeginn noch in den Hort sollen (z.B. von 7:00 - 8:00) können die Eltern ihre Kinder evtl. noch selbst in den Hort bringen, bevor sie selber zur Arbeit fahren. Nach Hortschluss können dann die Eltern ihre Kinder auch nach der Arbeit wieder abholen.
Aber der Weg von der Schule zum Hort, wenn der Hort erst nach Schulende z.B. um 13:00 Uhr besucht wird und der Hort nicht in unmittelbarer Nähe der Schule ist, dieser Weg, wie sollen die Erziehungsberechtigten, sprich die Eltern da die Verantwortung übernehmen, wenn sie in der Arbeit sind? Ihre Mittagspause so legen, dass sie ihr Kind täglich in dieser Zeit von der Schule in den Hort bringen können?
Wäre es nicht sinnvoller, wenn nicht die Erziehungsberechtigten, sondern die an den Hort abgebende Schule für den Weg zum Hort verantwortlich wäre? Ich kenne bei uns in Nbg. einen Hort, in den zumindest die Erstklässler durch die Klassenlehrerin gebracht werden.
Hallo,
Wäre es nicht sinnvoller, wenn nicht die Erziehungsberechtigten, sondern die an den Hort abgebende Schule für den Weg zum Hort verantwortlich wäre?
Eine Möglichkeit ist das sicher. Ich kenne auch Spielformen, bei denen das Hortpersonal die Erstklässler aus den Einzugsschulen abholt. Letzten Endes ist aber alles eine Serviceleistung von Schule oder Hort. Eine Verpflichtung für diesen gibt es nicht.
Ich weiß auch nicht, ob man den Eltern die Verantwortung für die externe Rundumbetreuung ihrer Kinder völlig abnehmen muss. Es lässt sich z.B. auch organisieren, dass Eltern, die nicht berufstätig sind, die Kinder abwechselnd zum Hort bringen oder dass die Kinder in Gruppen gehen. Der Selbstständigkeit der Kinder täte das nur gut.
Nicht alles, was bequem ist, ist auch wirklich notwendig. Letzten Endes werden aber mittelfristig vermutlich ohnehin die Ganztagesschulen die Horte überflüssig machen. Da kriegen die Eltern dann die Betreuung ihrer Kinder umsonst.
Dass sowohl qualifiziertes pädagogisches Personal als auch gute Freizeitkonzepte dabei hinten runter kippen, ist den meisten Eltern ohnehin egal. Hauptsache, die Kinder sind beaufsichtigt und machen ihre Hausaufgaben - und wenn das umsonst geht, umso besser.
Schöne Grüße,
Jule
rHm, das ist das erste Mal, dass mich ein Artikel von Dir befremdet.
Ich weiß auch nicht, ob man den Eltern die Verantwortung für
die externe Rundumbetreuung ihrer Kinder völlig abnehmen muss.
erstens verstehe ich die erste Frage der UP so, dass sie informiert werden möchte, wenn ihr Kind nicht im Hort ankommt. Das klingt für mich nicht nach „Verantwortung abnehmen lassen“.
Zweitens stelle ich mir gerade vor, wie Freunde von mir das hätten machen sollen: Arbeitsplatz im Nachbarort, die Tochter (4. Klasse) musste quer durch den Ort, um ihren Hort zu erreichen.
Es lässt sich z.B. auch organisieren, dass Eltern, die nicht
berufstätig sind, die Kinder abwechselnd zum Hort bringen
Kennst Du Kommunen, in denen Eltern, die nicht berufstätig sind, Hortplätze kriegen? Hier in München z.B. ist das illusorisch. Oder meintest Du, dass Eltern, die ihre Kinder nach der Schule zu Hause betreuen, für andere Eltern deren Kinder zum Hort bringen?
dass die Kinder in Gruppen gehen. Der Selbstständigkeit der
Kinder täte das nur gut.
Aber auch dann täte es der Beruhigung der Eltern gut, wenn sie wüssten, dass sie benachrichtigt werden, wenn die Kinder eben nicht ankommen.
Und den Satz zu Ganztagsschulen:
Dass sowohl qualifiziertes pädagogisches Personal als auch
gute Freizeitkonzepte dabei hinten runter kippen, ist den
meisten Eltern ohnehin egal. Hauptsache, die Kinder sind
beaufsichtigt und machen ihre Hausaufgaben - und wenn das
umsonst geht, umso besser.
verstehe ich sowieso nicht. Warum propagieren denn sonst soviele Pädagogen die rhythmisierte Ganztagsschule gegenüber dem derzeitigen Prinzip: Erst die Schule, dann das Vergnügen."?
Gruß, Karin
Hallo Karin,
erstens verstehe ich die erste Frage der UP so, dass sie informiert werden möchte, wenn ihr Kind nicht im Hort ankommt.
Darum kann sie ja bitten. Dass es kein Gesetz dafür gibt, habe ich bereits beantwortet. Übrigens könnte im UP auch das Hortpersonal nachgefragt haben .
Zweitens stelle ich mir gerade vor, wie Freunde von mir das hätten machen sollen: Arbeitsplatz im Nachbarort, die Tochter (4. Klasse) musste quer durch den Ort, um ihren Hort zu erreichen.
In der 4. Klasse sollte ein Kind das auch alleine schaffen.
Kennst Du Kommunen, in denen Eltern, die nicht berufstätig sind, Hortplätze kriegen?
Ja natürlich. Aber in Großstädten mag das durchaus anders aussehen.
Aber auch dann täte es der Beruhigung der Eltern gut, wenn sie wüssten, dass sie benachrichtigt werden, wenn die Kinder eben nicht ankommen.
Wie gesagt: Darum kann man bitten. Ob ich es einer Einrichtung empfehlen würde, hinge sehr vom Einzugsbereich und der Zuverlässigkeit der Kinder ab. Ich kenne Gegenden, wo ein Hort nur noch damit beschäftigt wäre, hinter ausbleibenden Kindern herzutelefonieren, die sich lieber anderweitig vergnügen, während die Eltern zuhause vor dem Fernseher oder der Playstation hocken.
Warum propagieren denn sonst soviele Pädagogen die rhythmisierte Ganztagsschule gegenüber dem derzeitigen Prinzip
Weil man in Deutschland noch immer dem Irrtum erliegt, man könne innerhalb eines dreigliedrigen Schulsystems ohne eine deutliche Veränderung von Strukturen und vor allem Personalschlüssel Früchte ernten, ohne das Beet bereitet zu haben.
Schau dir mal die Praxis an vielen deutschen Ganztagsschulen an: Leben im 45-Minuten-Takt. Zwei Betreuer (von denen nur einer Pädagoge sein muss) auf 70 Schüler. Hausaufgaben gibt es nach wie vor, und da die Kinder den ganzen Tag in der Schule verbringen, müssen diese auch dort erledigt werden. Von sinnvoller Freizeitgestaltung kann da sicher keine Rede sein, da kann man „rhythmisieren“ wie man will.
Schöne Grüße,
Jule
Hi,
Gegenfrage:
Woher sollen die Erzieherinnen denn überhaupt wissen, dass das Kind in der Schule war und im Hort nicht angekommen ist?
Wenn du es in der Schule als krank meldest, tust du es dann auch im Hort??
Wie weit ist denn der Weg zum Hort? Geht dein Kind alleine oder in der Gruppe?
Wir hatten auch mal Eltern, die wollten dass die Schule anruft, wenn ihr Kind morgens nicht in der Schule ankommt. Wie soll das gehen? ich weiß doch nicht ob es krank ist oder andere Gründe hat, zu spät zu kommen oder gar nicht.
Wann soll der Lehrer zum Telefon gehen? Während des Unterrichts, in der kurzen Pause …?
LG Manuela
Hallo
Wir hatten auch mal Eltern, die wollten dass die Schule
anruft, wenn ihr Kind morgens nicht in der Schule ankommt. Wie
soll das gehen? ich weiß doch nicht ob es krank ist oder
andere Gründe hat, zu spät zu kommen oder gar nicht.Wann soll der Lehrer zum Telefon gehen? Während des
Unterrichts, in der kurzen Pause …?
Es scheint überall (abhängig von Bundesland oder gar Kommune) anders zu sein. Bei uns in Nürnberg müssen Eltern ihre Kinder vor Unterrichtsbeginn telefonisch krank melden. Geschieht dies bis 8:00 Uhr nicht (fehlt also ein Kind unentschuldigt), werden die Eltern von der Schulsekretärin angerufen. Dabei kommt dann halt raus, ob die Eltern nur vergessen haben ihr Kind krank zu melden oder ob man das Kind losgeschickt hat und es nicht in der Schule angekommen ist. Kann die Schule selbst den Verbleib des Schülers nicht feststellen, z.B. weil niemand ans Telefon geht, wird von der Schule die zuständige Polizeidienststelle verständigt, die die Wohnanschrift des Schülers anfährt (laut gemeinsamem „Schulschwänzerprojekt“ der Stadt Nürnberg und der Polizeidirektion Nürnberg).
Hallo MA,
Es scheint überall (abhängig von Bundesland oder gar Kommune) anders zu sein.
Das ist es auch. Es gibt diesbezüglich auch keine landeseinheitlichen Regelungen. Hier bei uns (ebenfalls Bayern) handhaben manche Schulen es so, dass sie bei unentschuldigtem Fehlen des Kindes DIREKT die Polizei anrufen. Die Anzahl unentschuldigten Fernbleibens hat sich dabei drastisch reduziert . Interessanterweise finden manche Eltern dieses Procedere aber auch nicht als positiv…
Ich persönlich halte das für durchaus sinnvoll. Wer es nicht auf die Reihe kriegt, sein Kind ordnungsgemäß zu entschuldigen, aber von der Schule erwartet, dass die sich engagiert, kann ruhig auch mal ein paar Unannehmlichkeiten aushalten.
Die Schule zur Detektei zu degradieren, die sich um den Verbleib jedes unentschuldigt fehlenden Schülers kümmern und nachforschen muss, was denn nun eigentlich los ist, halte ich für eine ziemliche Zumutungen. Da sind wohl manche Schulsekretariate für Stunden beschäftigt. Und das Tag für Tag, Lerneffekt für Eltern und Schüler gleich Null.
Schöne Grüße,
Jule