Hallo. Wenn man mit mehreren Parteien in einem Haus wohnt und man feststellt, das anscheinend 2 Leute von 3 aus einer Familie nicht gemeldet sind, was kann man dann tun wenn sich weder Vermieter noch Einwohner meldeamt scheren. Diese Frage bezieht auf in Folge falsch entstandener NK Abrechnung wo nicht alle Parteien mitgezählt wurden.
Danke
Das sind keine Gäste. Sie wohnen seit 2 Jahre im Haus
Ehefrau und sohn
Servus,
weder das Einwohnermeldeamt noch das Standesamt hat Einfluss auf die Betriebskostenabrechnung.
Die Positionen, die nach Köpfen umgelegt werden, müssen nach tatsächlichen Gegebenheiten und nicht nach formalen Sachen wie Meldung beim Einwohnermeldeamt usw. abgerechnet werden.
Du hast natürlich die Möglichkeit, den Teil der Nachzahlung einzubehalten, der auf dem verkehrten Umlageschlüssel beruht. Bei dieser Gelegenheit wirst Du übrigens sehen, wie gering der Einfluss der „Köpfe“ ist. Nützlich ist es natürlich, hier dem Eigentümer von vornherein mitzuteilen, welchen Modus der Abrechnung Du für sachgerecht hältst und akzeptieren wirst.
Schöne Grüße
MM
Das kann man so pauschal nicht sagen!
Es kommt darauf an wie sparsam oder verschwenderisch die Köpfe mit Wasser, Abwasser und Müll umgehen und wie hoch die Gebühren dafür sind. Ich wohne z.B. in einer Stadt mit einer der höchsten Wasser- und Abwassergebühren Deutschlands und da würden sich 2 täglich badende statt duschende Mitbewohner sich in der Abrechnung so bemerkbar machen, dass ich nicht willens wäre diese mitzutragen!
Von den anderen, umlegbaren Faktoren will ich da garnicht reden.
ramses90
Moin,
wie gering der Einfluss der „Köpfe“ ist.
die einzig mir bekannte Abrechnung nach Köpfen bezieht sich aufs Kaltwasser, das allerdings nur in Häusern, in denen die Wohnungen keine Wasseruhren haben. Solche Häuser dürften wohl kurz vor dem Abriss stehen.
Gruß
Ralf
Ich hörte davon auch im Zusammenhang mit Müllentsorgung, Aufzugskosten, Treppenhausreinigung, Treppenhausstrom - also allem, was sich durch die Anzahl der Personen ändert.
Aber auch hier sieht man wieder, wie potentiell fehlerbehaftet diese Art der Umlage sein kann.
Hallo,
aus genau dem Grunde beschließt man als Eigentümergemeinschaft auch nicht, Kosten nach Köpfen umzulegen. Weder ist ein Mieter oder Eigentümer wirksam zu verpflichten, an die Hausverwaltung/den Vermieter zu melden, wen er beherbergt, noch kann man diese Daten über die Meldeämter abgreifen - und nicht zuletzt fördert man das Denunziantentum. Man stochert schlicht im Nebel, macht sich angreifbar und verschlechtert das Klima im Haus. Daher ist lediglich zu empfehlen, einen anderen Umlagemodus zu wählen.
Gruß
C.
Servus,
die sind aber ganz wichtig im vorliegenden Zusammenhang: Welche gibt es denn da noch, die sich sinnvoll nach Köpfen umlegen lassen?
Wasser bei sehr hohen Gebühren nicht nach Verbrauch abzurechnen, ist unabhängig vom vorliegenden Zusammenhang eine Riesenschlamperei.
Schöne Grüße
MM
Geht´s noch, woher haste denn dieses Unwissen?
Es gibt weltweit, nicht nur in D auf dem Lande und in den Städten, massenhaft Häuser die nur 1 Wasseruhr im Haus und die an der Eitrittstelle der Leitung ins Haus haben und mitnichten auf der Abrissliste stehen!
ramses90
Noch fehlerhafter wäre die Umlage nach Köpfen bei ´nem Mieter in der 100 Qm Wohnung gegenüber den Mietern mit mehr als einer Person in ´ner 50 Qm Wohnung denn für die Zahlt der !00 QM Mieter mit.
Und ja zu den Umlagen gehört noch mehr als die von Dir genannten, z. B. Strassenreinigung, Hausmeisterdienste, Schornsteinfeger…
ramses90
Servus,
Einbau und Eichung einer Wasseruhr kostet übern Daumen einen Hunderter. Bei eher hohen Gebühren für Wasser und Kanal ist der recht schnell amortisiert, wenn die einzelnen Beteiligten das Wasser, das sie verbrauchen, auch bezahlen müssen.
Schöne Grüße
MM
Was hat das jetzt damit zu tun?
Und selbst wenn, es müssen mind. 4 sein pro Wohnung weil die an die Eintrittsstellen müssen und die sind nie gebündelt, dass es nur eine ist, jedenfalls nicht in den angeblich abrissreifen Häusern! Und vom Wasser mal ganz abgesehen kommen die anderen Umlagen ja auch noch dazu…
ramses90
Bei Häusern, die nicht von vornherein als Mehrfamilienhaus geplant waren, gibt es oft mehrere senkrechte Stränge für übereinander liegende Küchen und Bäder. Da baut niemand mal eben für kleines Geld Wasseruhren pro Wohnung ein! Das trifft ganz viele große Einfamilienhäuser, die im Rahmen des Generationenwechsels dann zunächst für Kinder geteilt werden und deren zweite Wohnung dann später fremd vermietet wird. Daher verzichtet der Gesetzgeber auch bewusst auf eine Pflicht zu getrennten Wasseruhren für solche Häuser. Und die sind beileibe nicht alle abbruchreif!
Es ist auch schwierig, einen Modus zu finden, der Allen gerecht wird. S. die gesamte Diskussion. In unserem Haus einzelner Eigentümer geht es bislang recht friedlich zu. Die Wohnungen sind etwa gleich groß, Wasser und Heizung werden nach Verbrauch umgelegt, Treppenhausreinigung gleichmäßig (es gibt , einen Fahrstuhl), Gemeinkosten nach m2, Müllabfuhr nach Personenzahl in der einzelnen Wohnung…
Ich empfinde das als vergleichsweise gerecht und angemessen. In einem Haus, in dem jeder Kleinscheiss kontrolliert wird, würde ich mich nicht wohl fühlen. Wenn allerdings über einen längeren Zeitraum eine Wohnung „übrbelegt“ ist, wäre auch meine Geduld am Ende. Weil sie das bislang einvernehmliche und tolerante System des Zusammenlebens stört.
LG
Amokoma1
Das ist natürlich falsch und ein Fehler von mir denn die Umlage nach Köpfen ist die gererechtere Variante.
Würde der Mieter in der 100 Qm Wohnung nach Qm abgerechnt, würde er für die 4 Personen in der 75 Qm Wohnung mit zahlen.
ramses90
Es gibt keine Variante, die objektiv gerecht ist. In der einen Wohnung ziehen sich vier Leute auf 65 qm im Winter in ihrer Wohnung gerne dick an, während der andere auf 100 qm im Winter gerne in der Badehose rumläuft. Bei der Umlage zu x% nach qm zahlen die einen für den anderen natürlich mit, aber bei der Umlage nach Köpfen wird es richtig ungerecht. Das ganze läßt sich von der Heizung bequem auf Abfall, Abwasser, Treppenhausreinigung, Aufzug usw. übertragen. Gerecht ist nur, wenn der Verbrauch/Gebrauch rein nach diesem abgerechnet wird, aber das ist dann u.U. auch schon wieder ungerecht, weil der, der wenig heizt, davon profitiert, daß die anderen für ihn mitheizen.
Am Ende kann also nicht die objektive Gerechtigkeit, die es nicht gibt, der Maßstab sein, sondern die Nachvollziehbarkeit und das ist halt nach Quadratmetern am einfachsten.
Das kann nur für die Leute am Einfachsten sein die a) davon profitieren und die b) des Rechnes nicht mächtig oder trotz Taschenrechner, zu faul dazu sind. sind
Bei welchen meiner vorstehenden Erklärungen, warum die Umlage nach Köpfen nicht gerecht ist, bist Du denn anderer Meinung? Gerne auch mit Argumenten unterlegt.
Das sehe ich als Stadtmensch ein bisschen anders. Meinem Vermieter gehören gut 2.500 Wohnungen. Wenn man einen Posten per Anzahl der Wohnenden umlegen wollte, müsste man das regelmäßig kontrollieren, um sicherzustellen, dass niemand übervorteilt wird. Wer soll das Personal bezahlen?
Ja, es gibt einige Nebenkosten die mehr von einer „Kopfumlage“ profitieren würden als andere, zum Beispiel der Müll oder die Reinigung des Treppenhauses. Da verursacht die 5-köpfige Familie sicher mehr als meine Frau und ich und wir wiederum mehr als die Nachbarin über uns. Wie viel könnte ich wohl sparen? Wie stark müsste die Miete steigen, um den Aufwand der Zählung zu finanzieren?
Mein Vermieter (eine Genossenschaft) will gar nicht in meine Wohnung - schon gar nicht, um nach Methoden, die inzwischen dank zweier Diktaturen in Deutschland als überholt gelten sollten, zu kontrollieren, wie viele Menschen sich wirklich regelmäßig dort aufhalten. (Mir reicht schon der Schornsteinfeger einmal im Jahr.)