Melderecht: Zweiwohnung anmelden bei zweiter Wohung im selben Haus?

hallo,

wie sieht es aus, wenn eine Familie sich zusätzlich eine weitere Wohung im selben Haus mietet. Diese Wohnung wird als Arbeits- und Wohnzimmer genutzt. Die Küche dort als Waschküche. In der alten Wohnung, Schlaf-, Kinder- und Esszimmer.

Sieht das Melderecht hier beide Wohnungen als Hauptwohnung an? Oder muss die neue Wohnung als Zweitwohnung angemeldet werden?

Die beiden Wohnungen trennen eine Etage.

Im speziellen interessiert es mich wie die Sachlage in Berlin ist.

Freue mich über eine aufschlussreiche Disussion :slight_smile:

Gruß

vielleicht noch als Ergänzung:

  • Es wird zwei Mietverträge geben
  • Es handelt sich um ein verheiratetes Paar mit einem Kind. Daher wäre auch: Jeweils ein Ehepartner meldet sich in einer Wohnung an auch schwierig, weil da evt. gemeinsame Veranlagerung wegfällt oder sich dann jeweils beide bei dem anderen anmelden müssen, schwierig?

Tatsächlich stellt § 20 BMG auf den Begriff der Wohnung ab, die anzumelden ist. D.h. da geht es nicht um dem Wohnort oder die Adresse, sondern tatsächlich um den als abgetrennte Wohnung anzusehenden umbauten Raum. Da könnte man bei zwei zwar mit getrennten Wohnungstüren aber doch aufgrund einer zusätzlichen Verbindung innen als einheitlich zu betrachtenden Wohnung sicherlich hinwegkommen. Aber wenn hier eine Etage dazwischen liegt, und man nur über ein öffentlich zugängliches Treppenhaus zwischen den Wohnungen wechseln kann, funktioniert dies nicht.

Auch findet sich keine passende Ausnahmevorschrift im BMG, wonach eine Meldepflicht für eine 2. Wohnung im selben Haus nicht gesondert anzumelden wäre. Demnach würde es sich hier tatsächlich um eine Zweitwohnung handeln. Und BTW: Berlin speziell ist seit 2015 kein Thema mehr, da wurden die Landesmeldegesetze durch das BMG abgelöst.

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Danke für die ausführliche Antwort.

Ja hört sich erstmal nachvollziehbar an. Aber die Frage der Hauptwohnung wird die Famile ja gar nicht beantworten können, da das Leben verteilt auf zwei Etagen stattfindet. Und so wirklich öffentlich ist der Treppenflur ja auch nicht (also teilen sich alle Mieter im Haus).

Bitte in dem Fall auch bedenken:

  • Es wird eine Zweitwohnungssteuer in Höhe von 15% der Nettokaltmiete fällig (je nach Bundesland, Berlin derzeit 15%)
  • Die „Haushaltsabgabe“ (a.k.a. GEZ- oder Rundfunkgebühr) wird zweimal fällig
  • Die Zweitwohnung ist in der Hausratversicherung nicht automatisch enthalten
  • Strom (und ggf. Gas) müssen zweimal angemeldet werden -> doppelter Grundpreis
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Danke für den Hinweis. Bei GEZ haben wir das so verstanden, dass nur noch im Hauptwohnsitz zu zahlen ist:
https://www.zeit.de/kultur/2019-11/nebenwohnung-rundfunkbeitraege-befreiung-ehepartner-beitragsservice

genau, wegen der Zweitwohnsteuer auch die Frage nach der Meldung als Zweitwohnsitz…

das mit der Hausrat ist erstmal vernachlässigbar.

Du hast recht - da hab ich dem „Beitragsservice“ zu viel Schlechtes zugetraut.

Hat ja wohl auch das Bundesverfassungsgericht entschieden :wink:

Na ja, wenn man bislang mit einer Wohnung ausgekommen ist, wird man über § 21 Abs. 2 BMG vermutlich diese auch weiterhin als Hauptwohnung ansehen, zumal ja auch deren Küche die tatsächliche Küche ist, während die Küche in der zweiten Wohnung nur Waschküche werden soll. Ich hätte da keine Hoffnung auf „mangelnde Phantasie“ bei der Meldebehörde, aufgrund derer man um die 2. Anmeldung hinwegkäme.

Wenn es wenigstens noch ein einheitlicher Mietvertrag und keine komplett ausgestattete zweite Wohnung wäre, dann könnte man da ggf. mit „untergeordneten Räumen“, wie bei einem Keller oder DG argumentieren, die man zugemietet hat. Aber zwei komplette Wohnungen mit eigenem Bad, eigener Küche und dann auch noch getrennten Mietverträgen, …

Und „öffentlich“ ist das Treppenhaus in diesem Fall durchaus in ausreichendem Maße, weil es der Mieter der beiden Wohnungen eben nicht unter Ausschluss Dritter, die nicht zu seinem Hausstand gehören, nutzen kann. Das wäre in einem Zweifamilienhaus, welches man komplett mieten würde, eine andere Geschichte (oder bei den einzigen zwei Wohnungen auf einem abschließbaren Flur, oder den beiden obersten Wohnungen im einem größeren Haus ohne Dachräume, …), die einem dann ggf. noch argumentativ helfen könnte. Zu meinen Kinderzeiten hatten wir mal ein paar Jahre so eine Situation, in der es zur Wohnung meiner Eltern noch zwei Zimmer im DG mit eigenen Türen vom Treppenhaus aus gab, die dann zur unteren Wohnung zählten. So etwas dürfte unproblematisch als eine Wohnung anzusehen sein.

verstehe, wird also schwer bis unmöglich hier zu argumentieren keine zweite Wohnung anmelden zu müssen und so die Zweitwohnsteuer legal zu umgehen.

Vielleichtg noch ergänzend. Die Wohnung oben hat für das Ehepaar gereicht. Mit Kind wird sie aber langsam zu klein (das Ess- und Schlafzimmer der Eltern ist im moment ein Zimmer, jetzt ist es quasi Ess,- Wohn- und Schlafzimmer).

Selbst mit Zweitwohnsitzsteuer ist es noch günstiger als andere vergleichbare Wohnung in der Umgebung… daher der Gedanken der Familie dieses Konzept umzusetzen…

Ich habe durchaus Verständnis für deine Situation, und finde es auch etwas eigenartig, dass es für solche Fälle keine Ausnahmeregelung gibt. Schließlich müsste man für eine große Wohnung, die zufällig der Fläche der beiden Einzelwohnungen entsprechend würde, auch keine zweite Wohnung anmelden, und dafür extra Kosten tragen. Aber die Rechtslage gibt das nun mal leider nicht her.

Auf einem anderen Blatt steht natürlich, inwieweit man mit so einer Sache tatsächlich ein Entdeckungsrisiko hat/mit was für einer Strafe man zu rechnen hätte, wenn man darlegt, dass man die Notwendigkeit einer 2. Anmeldung in dieser besonderen Situation nicht erkannt hat.

Das soll jetzt keine Aufforderung zu einer OWI sein, aber man kann natürlich eine Risikobetrachtung anstellen. Du wohnst schließlich vor Ort, bist dort persönlich und postalisch erreichbar, kannst problemlos Leute in der offiziell angemeldeten Wohnung empfangen, …

In Köln habe ich gelesen, dass dort explizit für einen solchen Fall keine Zweitwohnsitzsteuer erheben wird… Natürlich das ist die andere Frage.

Es ist ja auch so, dass nur meldefplicht ist, wenn man eine Wohnung zum Wohnen nutzt? Das heißt im Umkehrschluss man könnte eine Wohung mieten und einfach leer stehen lassen (auch wenn es nicht sinnvoll ist). Dann ist man auch nicht meldepflichtig?