Meldung zur Sozialversicherung

Hallo,

kann mir bitte jemand verraten, warum auf den Meldungen zur Sozialversicherung immer noch nach der Währung (also DM oder Euro) gefragt wird? Ich könnte mir nur vorstellen, dass hier eine wie auch immer geartete Verjährung greift?

Wer weiß was?

Viele Grüße

Gesine

Hallo!

Weil man wohl auch noch Meldungen aus DM-Zeiten nachträglich abgeben oder ändern kann ?
Es wird ja auch nach „Betriebsstätte Ost oder West“ gefragt und das ist doch auch schon seit 25 Jahren Geschichte.

Oder gehts um „Ändere nie ein eingeführtes und bewährtes Formular“ ?

MfG
duck313

Hallo!

Weil man wohl auch noch Meldungen aus DM-Zeiten nachträglich
abgeben oder ändern kann ?

Ja, das ist auch meine Vermutung. Aber welche Verjährungsfristen greifen denn hier?

Es wird ja auch nach „Betriebsstätte Ost oder West“ gefragt
und das ist doch auch schon seit 25 Jahren Geschichte.

Ost und West ist Geschichte (oder so), aber es gibt für Ost und West nachwievor unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Also hat dieses Feld durchaus seine Berechtigung.

Oder gehts um „Ändere nie ein eingeführtes und bewährtes
Formular“ ?

Das kann ich mir nicht vorstellen.

Viele Grüße

Gesine

MfG
duck313

Hallo,
weil bis zur Einführung des Euro eben alles in D-Mark gemeldet und gespeichert wurde.
Schau dir mal ein Versicherungskonto bei der Rentenversicherung an, dort wird auch noch der D-Mark-Betrag aufgelistet. Die Speicherung von solchen Meldungen beträgt meines Wissens nach bis zu 30 Jahren bei den Krankenkassen und es kann auch heute noch vorkommen dass „Fehlzeiten“ aus der D-Mark-Zeit heute noch geklärt werden können.
Gruss
Czauderna

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Hallo,

Weil man wohl auch noch Meldungen aus DM-Zeiten nachträglich
abgeben oder ändern kann ?

Ja, das ist auch meine Vermutung. Aber welche
Verjährungsfristen greifen denn hier?

Für die Abgabe von Meldungen habe ich bis heute noch keine Verjährungsvorschrift gefunden. Für Beitragszahlung schon, aber das hat nichts mit den abzugebenden Meldungen zu tun.

Es wird ja auch nach „Betriebsstätte Ost oder West“ gefragt
und das ist doch auch schon seit 25 Jahren Geschichte.

Ost und West ist Geschichte (oder so), aber es gibt für Ost
und West nachwievor unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen
in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Also hat dieses
Feld durchaus seine Berechtigung.

Und aus den Entgeltpunkten wird die Rente dann anders berechnet wenn ich mich richtig entsinne…

Liebe Grüße
S_E