Hallo!
Weil man wohl auch noch Meldungen aus DM-Zeiten nachträglich
abgeben oder ändern kann ?
Ja, das ist auch meine Vermutung. Aber welche Verjährungsfristen greifen denn hier?
Es wird ja auch nach „Betriebsstätte Ost oder West“ gefragt
und das ist doch auch schon seit 25 Jahren Geschichte.
Ost und West ist Geschichte (oder so), aber es gibt für Ost und West nachwievor unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Also hat dieses Feld durchaus seine Berechtigung.
Oder gehts um „Ändere nie ein eingeführtes und bewährtes
Formular“ ?
Das kann ich mir nicht vorstellen.
Viele Grüße
Gesine
MfG
duck313