Meldung zur Sozialversicherung

Moin,

kann mir bitte jemand nachvollziehbar begründen, warum auf den Meldungen zur Sozialversicherung immer noch DM steht. Ein Anruf bei mehreren Krankenkassen ergab folgende Antwort:" Stimmt, da steht ja noch DM. Ist mir noch nie aufgefallen. Ich weiß nicht, warum das so ist." Ich hatte geraume Zeit die Verjährungsfristen plus Aufbewahrungsfristen als Theorie. Mittlerweile ist zu viel Zeit vergangen, um das als Theorie zu nehmen.
Wer weiß was? Wo ist eigentlich @Jadzia_Dax abgeblieben. Sie hätte es mir wahrscheinlich aus dem Ärmel geschüttelt, oder @Secret_Eyes ?

Soon

Hallöchen,

der Ansatz mit der Verjährung war schon der richtige.

Das Sozialversicherungsrecht kennt in § 25 Abs. 1 SGB IV zwei Verjährungen: die allgemeine mit 4 Jahren und die verlängerte bei bedingt vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen (z. B. Schwarzarbeit) mit 30 Jahren.

Bedingt vorsätzlich vorenthaltene Beiträge aus Dezember 2001 sind am 15.1.2002 fällig geworden. Wenn ich mich nicht verfahren habe, müssten sie mit Ablauf des 31.12.2032 verjährt sein. Somit können dem Grunde nach noch bis dahin DM gemeldet werden.

LG
S_E

Cool, danke dir. Frage mich gerade, warum ich die Idee nicht schon früher hatte.

Soon

Dafür hast du ja mich und mit etwas Glück triffst du auf meinen lichten Moment am Tag ^^ Spaß beiseite, ich denke diese Fälle dürften eher theoretischer Natur sein. Also ich wäre sehr gespannt, wenn sowas mal auf meinem Tisch liegt. Und würde erstmal leise weinen ^^

LG
S_E

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