Mens rea, actus reus

Hallo!
Obiges (Begriffe aus dem Strafrecht) übersetzt Wikipedia mit „schuldiger Geist“, bzw. „schuldige Handlung“, aber von Schuld ist da nicht die Rede, oder? Ich kann kein Latein, aber „mens rea“ bedeutet eher „der Geist einer Sache“, Absicht, Vorsatz, die innere Einstellung zu einer Tat. So erklärt es Wikipedia auch, aber die Übersetzung ist dann eher unbeholfen oder sehe ich das falsch?

Gruß,
Eva

PS Wenn man auf die englischen Begriffe geht - fault element/external element - kommt man auf Schuldelement, bzw. externes Element. Da werde ich nochmal im Strafrecht fragen.

„rea“ kommt nicht von „res“ (Sache) sondern von „reus“ (angeklagt, schuldig). Der Genitiv von „res“ wäre „rei“

Hi,

lat. reus/rea = Subst. der/die Schuldige, der/die Angeklagte
lat. reus/rea = Adj. schuldig

„Actus non facit reum, nisi mens sit rea“ wäre also zu übersetzen:
wörtlich:
„Die Tat macht nicht den Schuldigen, wenn nicht der Geist schuldig ist“
also:
„Die Tat (als solche) macht jmd. nicht zum Schuldigen, wenn er nicht seiner Geisteshaltung nach schuldig ist.“

Danke euch! Wieder mal gerettet :smile:
Gruß,
Eva