Hallo,
ich versuche dir mal einen allgemeinen Überblick in einfachen Worten zu geben.
1.) Menschenrechte sind Rechte, bei denen man davon ausgeht, dass jeder Mensch sie von Geburt an hat. Um sich hier einen Überblick zu verschaffen ist die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der UN sicherlich hilfreich ( auf deutsch z.B. hier: http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?Lan… )
2.) Bürgerrechte sind Rechte, die ein Staat seinen Bürgern zubilligt, also in Deutschland allen Deutschen. Dazu prägnanteste Bürgerrecht dürfte wohl das allgemeine Wahlrecht sein. Denn natürlich wählen nur die hiesigen Bürger ihre Volksvertreter und nicht Menschen aus anderen Staaten, würde ja auch wenig Sinn machen. Interessant hierbei ist noch, dass innerhalb der Schengener Vertragsstaaten ein Diskriminierungsverbot besteht, das heisst man darf den Mitgliedern anderer Schengener Vertragsstaaten bürgerrechtlich (oder sonstwie) nicht weniger Rechte zugestehen als den eigenen Bürgern (siehe: http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/conte… ).
3.) Grundrechte nennt man generelle Rechtskataloge an Menschen- und Bürgerrechten, die jeder innerhalb der deklarierenden Gesellschaft allen anderen und dem Staat gegenüber hat. Der Begriff ist nicht überall gebräuchlich, im deutschsprachigen Raum nennt man so die grundlegenden Rechte, die sich direkt aus der Landesverfassung ergeben (z.B. das deutsche Grundgesetz).
4.) Völkerrechte sind Rechte, die nicht ein Einzelner gegenüber anderen Einzelnen oder seinem Staat hat sondern die Rechte eines Staates oder Volkes gegenüber einem anderen Staat oder Volk. Zum Beispiel ist ein Angriffskrieg ein völkerrechtlicher Rechtsbruch. Hierzu empfehle ich als Lektüre die Völkerrechts-Charta der UN http://www.unric.org/de/charta
Hoffe das hilft dir weiter.
mfg’chen
ZZ