Menschenrechte, Grund-, Völer-, Bürgerrecht

Hallo,

kann mir bitte bitte jemand helfen? Ich schreibe übermorgen eine Klausur über Menschenrechte…und jetzt tauchen immer wieder die Begriffe Bürger, Völker-, und Grundrechte auf. Wie hängen die mit den Menschenrechten zusammen? Sind das ganz andere oder gehören die dazu??

Vielen Danke!!!:smile:

Liebe Grüße

hallo
ich kann dir leider nicht helfen ,ich wünsche dir aber alles gute .

ich mein mal das ist die basis - denn bürger, völker, menschen haben die grundrechte - insofern gehört es - wie mir jetzt kommt - SO neu sortiert.
also, wir b,v,m haben grundrechte - die aber sicher nicht von ebensolchen pflichten trennbar, gegenüber der natur, dem planeten - auszuüben sind.

das war mal mein 10 minutenstatement - bis vielleicht mal ausführlicher - hans

Hallo,
ich versuche dir mal einen allgemeinen Überblick in einfachen Worten zu geben.
1.) Menschenrechte sind Rechte, bei denen man davon ausgeht, dass jeder Mensch sie von Geburt an hat. Um sich hier einen Überblick zu verschaffen ist die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der UN sicherlich hilfreich ( auf deutsch z.B. hier: http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?Lan… )

2.) Bürgerrechte sind Rechte, die ein Staat seinen Bürgern zubilligt, also in Deutschland allen Deutschen. Dazu prägnanteste Bürgerrecht dürfte wohl das allgemeine Wahlrecht sein. Denn natürlich wählen nur die hiesigen Bürger ihre Volksvertreter und nicht Menschen aus anderen Staaten, würde ja auch wenig Sinn machen. Interessant hierbei ist noch, dass innerhalb der Schengener Vertragsstaaten ein Diskriminierungsverbot besteht, das heisst man darf den Mitgliedern anderer Schengener Vertragsstaaten bürgerrechtlich (oder sonstwie) nicht weniger Rechte zugestehen als den eigenen Bürgern (siehe: http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/conte… ).

3.) Grundrechte nennt man generelle Rechtskataloge an Menschen- und Bürgerrechten, die jeder innerhalb der deklarierenden Gesellschaft allen anderen und dem Staat gegenüber hat. Der Begriff ist nicht überall gebräuchlich, im deutschsprachigen Raum nennt man so die grundlegenden Rechte, die sich direkt aus der Landesverfassung ergeben (z.B. das deutsche Grundgesetz).

4.) Völkerrechte sind Rechte, die nicht ein Einzelner gegenüber anderen Einzelnen oder seinem Staat hat sondern die Rechte eines Staates oder Volkes gegenüber einem anderen Staat oder Volk. Zum Beispiel ist ein Angriffskrieg ein völkerrechtlicher Rechtsbruch. Hierzu empfehle ich als Lektüre die Völkerrechts-Charta der UN http://www.unric.org/de/charta

Hoffe das hilft dir weiter.

mfg’chen
ZZ

  1. Versuch
    Sorry, so schnell kann ich keinen Text zusammen stellen.
    Schon mal gegoogelt?
    völkerrecht definition
    Bürgerrecht definition
    Grundrechte definition

Viel Erfolg
Klaus