Man darf ja rechtlich erst ab 14 Jahren Geschlechtsverkehr haben. Fällt das dann unter Kindesmissbrauch? Kann eigentlich nicht sein, weil sie es ja wennn dann genauso will wie er. Trotzdem, hab ich ganz starke Bauchschmerzen bei dieser Sache. Ich meine ausreden wird er es sich wohl kaum lassen, das hätte ich in seinem Alter auch nicht. Also was kann ich machen? Ich mag das Mädchen - sie ist wirklich ne Süße, deswegen möchte ich auch auf keinen Fall die Beziehung zu ihr gefährden.
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Wird es was helfen? Ich glaub nicht …
Wie lange dauert es denn noch, bis sie 14 ist?
Gruß
HH
Hallo.
Ja, aber man muß nicht. Oder ist das inzwischen wie beim Führerschein? Wer ihn mit Punkt 18 nicht hat, muß sich blöde Fragen gefallen lassen?
Apropo Führerschein… nee, die Diskussion stoß ich jetzt nicht an. Ich will aber hier nicht in vier Wochen schon wieder lesen „Hilfe! Hatte ungeschützten Sex! Kann ich schwanger sein!!!“
Ob sie das „will“ spielt aus gutem Grund keine Rolle: Man kann einem in dem Alter nämlich alles mögliche Wollen suggerieren. Deswegen ist die gängige Meinung, daß es keinen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit Kindern (im gesetzlichen Sinne) geben kann.
Gruß
Michael
16 und 13 ist ein Problem. Im schlechtesten Fall können ihre Eltern natürlich rechtliche Schritte einlegen. Aber eventuell passiert ja auch nix … soll ja noch Leute geben, die in dem Alter andere Interessen haben.
Die Wahrscheinlichkeit, dass sie es nicht genauso will wie er ist aber wesentlich größer.
Wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie es nicht genauso will wie er und es trotzdem tut, kann ich nicht einschätzen. Sowas kommt aber auch vor.
Also eure Antworten haben meine Bauchschmerzen auf jeden Fall nicht besser gemacht. Werde wohl doch nochmal mit dem Sohnemann reden müssen, dass sie bitte warten sollten bis sie 14 ist
Hi,
die Situation ist ja jetzt wirklich doof… sorry nicht böse gemeint. Und den beiden Sex verbieten ist wahrscheinlich für alle Parteien noch blöder…,!
Die rechtliche Situation ist eindeutig und in 176 StGB geregelt. Das Gesetz schreibt ganz klar, dass derjenige, der mit einer / einem unter vierzehn Jährigen Geschlechtsverkehr hat einen Missbrauch vollzieht. Der Missbrauch ist auch beim Einvernehmen gegeben.
Natürlich gilt immer, wo kein Kläger, da kein Richter…
Dennoch, stell Dir mal vor, den Eltern passt das nicht oder die Beziehung geht auseinander und das Mädchen stellt die ganze Sache dann ggf. anders dar, als sie wirklich waren … dann hat Dein Sohn ein verdammtes Problem.
Also es wird Dir leider keine andere Möglichkeit bleiben, als mit deinem Sohn bzw. mit beiden darüber zu reden.
Viel Erfolg
Gruß D-T
Die Situation ist klar: Er muss mindestens warten, bis sie 14 ist. Auch von einem 16-jährigen kann erwartet werden, sich an Gesetze zu halten.
Warum das ist unserem Land so ist, wurde ja schon erklärt.
Narürlich wird man die beiden nicht lückenlos kontrollieren können, aber du solltest ihm schon ganz klar machen, dass er in diesem Fall die Verantwortung für das Mädchen hat und und sich ggf. wegen Kindesmissbrauchs strafbar macht.