Merkwürdige Mitteilung von Check24 zur PH von ONE

Hallo Zusammen,

ich möchte über einen sehr eigenartigen Vorgang mit Check24 // ONE berichten. Ich habe dort im November 2019 eine Privathaftpflicht über den Versicherungsanbieter ONE abgeschlossen auf 60 Monate. Im Versicherungsschein steht eindeutig, versichert ist:

Geliehene Sachen & fremde Schlüssel

Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen

Schlüsselverlust Beruf (z.B. Schule)

Schlüsselverlust Ehrenamt (z.B. Sportstätten,

Kirchengemeinden)

10.000 €

50.000 €

50.000 €

Auf einmal bekomme ich vorletzte Woche eine Email von Check24:

Sehr geehrte Frau …,**
uns ist bei den Angaben zu Ihrem Tarif der ONE ein Fehler unterlaufen: Schäden an geliehenen oder gemieteten beweglichen Sachen wurden auf unserer Webseite als mitversichert ausgewiesen. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz.

Beispiel: Sie leihen sich für Ihren Urlaub eine teure Kamera aus. Sie stolpern und die Kamera geht zu Bruch. Dieser Fall ist nicht versichert.

Der Verlust von geliehenen Schlüsseln für Beruf, Miete und Ehrenamt ist versichert. Ebenfalls sind Mietsachschäden weiterhin mitversichert. Beschädigen Sie zum Beispiel das Porzellanwaschbecken in Ihrer Mietwohnung, können Sie den Schaden der ONE melden.

Falls das für Sie in Ordnung ist, müssen Sie nichts weiter tun. Andernfalls unterstützen wir Sie gerne beim Wechsel zu einem gleichwertigen Tarif, der diese Leistung mitversichert. Antworten Sie uns hierfür einfach auf diese E-Mail.
Falls Sie den Vertrag beenden möchten, können Sie kurzfristig mit einer Frist von einem Monat kündigen.


Daraufhin habe ich geantwortet, dass dies ja aber ausdrücklich im Versicherungsschein steht. Daraufhin antwortet Check24:

Sehr geehrte Frau …,**
vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die detaillierten Beschreibungen sind in den Versicherungsbedigungen definiert. In den Ausschlüssen A.2.6.1.7. ist beschrieben, dass Schäden an geliehenen oder gemieteten beweglichen Sachen nicht mitversichert sind. Die Mitversicherung für bewegliche Gegenstände bezieht sich ausschließlich auf Gegenstände in Hotels und Ferienwohnungen.


Daraufhin antwortete ich an Check24, dass ja in der Versicherungsbedingungen eindeutig geschrieben steht, dass der Verischerungsschein maßgeblich ist:
2.6.1: Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes
bestimmt ist, sind von der Versicherung ausgeschlossen […]


Dann bekomme ich von Check24 folgende Antwort:

Sehr geehrte Frau …,
vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihre Verärgerung über die fehlerhafte Leistung im Bereich „Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen“ kann ich nachvollziehen. Die ONE hat uns hierzu mitgeteilt, dass der Versicherungsschein von den Versicherungsbedingungen abweicht und diese Leistung zukünftig nicht mehr abgesichert ist.

Es ist richtig, dass primär die Leistungen des Versicherungsscheins für Sie gültig sind. Die Versicherung hat jedoch die Möglichkeit den Vertrag durch einen Nachtrag zu ändern und Ihnen für die Änderung ein Sonderkündigungsrecht zuzusprechen.


Daraufhin habe ich geantwortet:

Danke für Ihre Email. Diese Mitteilung muss uns dann aber ONE zusenden als Vertragspartner und das wiederrum geht nur zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Versicherung ist nur berechtigt, die allgemeinen Versicherungsbedingungen während der Laufzeit zu ändern, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Die erforderlichen Gründe sind explizit in den Vertragsbedingungen festgelegt. Eine Änderung der Bedingungen darf nur vollzogen werden, wenn der jeweilige Versicherungstarif von einem der Gründe betroffen ist. Desweiteren darf eine Bedingungsänderung nur dann durchgeführt werden, wenn eine Lücke im Vertrag geschlossen wird und der Versicherungsnehmer durch die Änderungen nicht wesentlich schlechter gestellt wird als bei Vertragsabschluss. Wenn wir eine solche Mitteilung bekommen, kündigen wir die Versicherung nach Ablauf der 60 Monate und machen einen neuen Versicherungsvergleich bei Check24. Solange gelten die Bedingungen weiter für uns. Danke VG


Wie seht ihr das ? Ich fühle mich von Check24 total verar*****. Das war doch nur ein läppscher Versuch mich in eine andere Versicherung zu drücken. Ich kann doch einwandfrei nachweise dass

a) geliehene Sachen versichert sind
b) keine besondere Gründe vorliegen, dass geliehene Sachen nicht versichert sind und somit eine Änderung der Vertragsbedingungen während der Laufzeit nicht möglich ist

Wie seht ihr das ?

Danke für euren Tipp.

Man kann sich schon auf deinen Standpunkt versteifen, aber willst Du das im Zweifel rechtlich klären lassen und klagen ?
Und wer nun eigentlich Vertragspartner ist ist doch mehr als unübersichtlich.
Was mir auffällt: Wer schließt eigentlic eine so wichtige aber trotzdem Allerweltsversicherung über 5 Jahre ab ? Das ist doch völlig unüblich und kann im Grunde nur im Sinne der VS sein.
Man kann üblich jährlich kündigen.

MfG
duck313

Momentan besteht ein gültiger Vertrag. Ich verstehe nicht, warum der Versicherte auf seine Kosten klagen muss, wenn die Versicherung plötzlich kündigen will?

Ähm - genau das sollte doch sehr eindeutig aus dem Vertrag hervorgehen. Es wäre der erste Versicherungsvertrag, in dem nicht steht, wer die Vertragspartner sind.

Dass dann 5 Jahre lang keine Prämienerhöhung kommen kann ist eher im Sinne des Versicherten.

Ich würde mich mal ganz unverbindlich und -verzüglich an eine Verbraucherzentrale wenden und den Vorgang dort schildern.

Danke für eure Antwort. Ich halte die 5 Jahre eigentlich auch eher für einen Vorteil, da die Versicherung a) sehr sehr günstig ist und b) sich die Anforderungen da sogut wie nicht ändern. Unüblich mögen die 5 Jahre natürlich trotzdem sein.

Ich habe jetzt auch noch mal mit meinem Anwalt gesprochen, er sagte „klarer könnte die Aktenlage nicht sein“ und ich soll mich ganz entspannt zurücklehnen, weil im Zweifelsfall könnte ich jeden Anspruch mit einem klar formulierten Brief durchsetzen. Check24 hat mich auf meine Email gerade auch angerufen und erklärt dass es nur eine „Vorsichtsmaßnahme“ wäre, weil Sie gemerkt hätten dass die Versicherungsbedingungen von dem Versicherungsschein abweicht (Was ja nicht stimmt, denn in den Bedingungen steht ja ganz klar dass die Ausschlüsse nur gelten wenn es nicht anders im Versicherungsschein geschrieben steht) und dass Sie die Erfahrung gemacht hätten dass ONE den Anträgen für geliehene Sachen nicht nachkommt und Sie deshalb AKTIV Ihre Kunden benachrichtigen würden und ich ab jetzt jederzeit ein Sonderkündigungsrecht hätte (Was dem ja wiederspricht dass es nur eine Aktion von Check24 sein soll…). Ein Schelm wer böses dabei denkt…unglaublich.

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