Merkwürdige Gutschrift

Ich habe einen Vollkaskoschaden reparieren lassen. Die Werkstatt hat mir schon bei der Vorbesichtigung erklärt, dass ich die Selbstbeteiligung der Versicherung (300 €) über einen Gutschein ausgleichen kann. Wir wurde erst später klar, dass der Meister diese 300 € nicht von seiner Rechnung abzieht, sondern erst mal um 300€ mehr verlangt als eigentliche Kosten entstehen. ich habe jetzt zwar keinen finanziellen Schaden, aber eigentlich ist das doch Betrug der Werkstatt. Sollte oder kann man da was machen?

GuV

Hallo Anna,

wenn ein Einzelunternehmer immer nur die Kosten an die Kunden fakturiert, die ihm entstehen, wovon lebt er dann?

Schöne Grüße

MM

Korrekt Versicherungsbetrug. Sie machen mit, wenn Sie schweigen bzw. nichts tun. Wenn die Versicherung dahinter kommt, haben Sie ein Problem. so long

hi,

ist es nicht ein durchlaufender Posten, wenn die Werkstatt die SB des Versicherten bei der Versicherung abrechnet und anschließend ausbezahlt?
Direkte Gewinne oder Verluste entstehen da nicht, beabsichtigt ist wohl eher eine Werbewirksame Verbreitung seiner Aktivitäten und damit eine bessere Auftragslage.

grüße
lipi

Details hier:
https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Sagen wir, die Rechnung der Werkstatt wäre normalerweise 1000€, also wenn jemand ohne Versicherung gekommen wäre. Wie hat die Werkstatt nach Deiner Meinung jetzt abgerechnet?

A) Rechnung über 1000€ und dann 300€ als Gutschein an Dich erstattet?
B) Rechnung über 1300€ und dann 300€ als Gutschein an Dich erstattet?

und falls B), wie erscheinen die 300€ das auf der Rechnung

B1) Rechnung über 1000€ Teile und Lohn + 300€ „Sonderposten“?
B2) Rechnung über 1300€ Teile und Lohn?

In allen 3 Fällen betrügst DU die Versicherung, wenn Du den Gutschein nicht angibst, da die Versicherung so mehr bezahlt als erforderlich. Und die Werkstatt begünstigt Deinen Betrug.

Dich hingegen betrügt die Werkstatt nicht. Egal, ob sie 1000€ oder 1300€ in Rechnung stellt, der Unterschied geht im freien Spiel des Marktes zwischen Werbeaktion und teuer unter.

Hallo,

die Werkstatt schickt die komplette Rechnung an die Versicherung. Die Versicherung erstattet sie bis auf die 300 SB. Diese SB will nun die Werkstatt von Dir einfordern, verrechnet sie aber mit einem bestehenden Gutschein.

Die Versicherung hat nicht mehr bezahlt als sie muss.
Die Werkstatt hat ihre gesamte Rechnung erstattet bekommen.
Du bist den Gutschein los.

Wer soll hierbei nun betrogen haben? Ich sehe auf weiter Flur niemanden.

Gruß
vdmaster

Ja eben, das isses doch!
Bei korrektem Handling hättest Du einen finanziellen „Schaden“, nämlich Deine SB in Höhe von Euro 300, die Du aus eigener Tasche hättest beisteuern müssen.

ist das doch Betrug der Werkstatt.

Nein, Du betrügst Deine Versicherung mithilfe der Werkstatt.

.

Hi,

frag Dich, wo denn der Gutschein herkommt bzw. wer ihn bezahlt hat?
Keine Werkstatt verschenkt „einfach so“ Euro 300.

Die Versicherung hat nicht mehr bezahlt als sie muss.

Doch, Sie hat eine um 300 Euro überhöhte Rechnung erhalten, zieht davon 300 SB ab und hat somit die „eigentlichen“ Rep,-Kosten in voller Höhe bezahlt

Die Werkstatt hat ihre gesamte Rechnung erstattet bekommen.

Richtig, den „eigentlichen“ Rechnungsbetrag plus den „Zuschlag“.

Du bist den Gutschein los.

Ja, und sie hat keine Euro 300 SB aus eigener Tasche beisteuern müssen.

Gruß
.

1 Like

Hallo Gudrun,

aus dem UP geht das nicht hervor. Aber ich verstehe nun, dass Du denkst, der Gutschein sei so ganz plötzlich im Rahmen der Vorbesichtigung „ausgestellt worden“. Könnte aber genausogut irgendein gewonnener Gutschein sein, oder ein vom Opa geschenkter, ein Überbleibsel von einem Autokauf/-verkauf oder weil was vor nem halben Jahr mal mit einer Reparatur noch so lief wie es sollte.

Denn in diesen Fällen liefe ja alles unbedenklich.

Gruß
vdmaster

Ist das hier eine Anleitung zum Versicherungsbetrug? Die Werkstatt macht die Rechnung 300 € teurer, weil sie ja weiß, dass die Versicherung 300 € von der Rechnung als Selbstbeteiligung abzieht. Dann verschleiert sie das als Gutschein für den Werkstattkunden. Das ist schlicht und einfach Betrug. Und derjenige, der sich daran beteiligt ist genauso des Betruges schuldig und macht sich strafbar. Allerdings hätte der Gutachter bereits eingreifen müssen, denn mit der heutigen Technik wird der Reparaturwert relativ genau festgelegt. Vielen Dank an solche Werkstätten. Ich bin auch Kunde und ich zahle das alles mit, denn normalerweise wäre der Reparaturwert, den die Versicherung bezahlt hätte, 300 € niedriger gewesen, wegen der Selbstbeteiligung halt. Und da wundern wir uns, dass alles teurer wird, wenn sich einige wenige an allen anderen bereichern. Ich ärgere mich jedes Jahr, wenn meine Autoversicherung teurer wird. Hier sieht man warum. Wenn du das mitmachst, hat dich die Werkstatt womöglich in der Hand, weil du den Betrug ja mitgemacht hast. Solchen Werkstätten muss das Handwerk gelegt werden.

Servus,

Selbstbehalt ist der Teil des Schadens, den der Versicherte tragen muss. Der Kfz-Meister fakturiert der Versicherung mindestens 300 € mehr, als er sonst für die erbrachte Leistung fakturieren würde, und überlässt der Versicherten einen „Gutschein“ für künftige Leistungen im Wert von 300 €. Es wird also gemeinsam ein Betrag von der Versicherung erschlichen, den sich der Meister und die Versicherte teilen.

So weit, so schlecht -

wenn aber der Meister nicht

, macht er keinen Gewinn. Bei Einzelunternehmern besteht die Entlohnung des (mitarbeitenden) Unternehmers ausschließlich aus dem Gewinn - d.h. wenn Anna Hase es normal findet, dass nur die entstehenden Kosten fakturiert werden, erwartet sie, dass Einzelunternehmer für sie für Gotteslohn arbeiten, aus purem Vergnügen an der Beschäftigung.

Das ist dann irgendwie auch nicht so der Bringer.

Schöne Grüße

MM

1 Like

hi,

ich fand den Sachverhalt sehr deutlich erklärt, auch wenn der Fragende fehlerhafter Weise von ‚entstandenen Kosten‘ spricht.
Beißt man sich an dem einem Wort fest und ignoriert den restlichen Text hast du natürlich recht.

fein aufgepasst :wink:

grüße
lipi

Nun, dir entsteht in dem Moment kein wirtschaftlicher Schaden, der Versicherung schon. Über die rechtlichen Probleme, die sich daraus ergeben, haben andere schon referiert.

Ich möchte kurz noch etwas zum Thema Versicherung sagen. Wir arbeiten viel mit Versicherungen zusammen, als Werkstatt. Es war in den vergangenen Jahren durchaus bei einigen Werkstätten üblich, die Selbstbeteiligung als Kundenbindung den Versicherungen unterzujubeln, geht natürlich nur bei fetten Rechnungen. Dazu reicht es, die Gutachterkosten abzurechnen, die meist mit festgelegten AW arbeiten. Wenn man einen halbwegs flinken Monteur hat, hat man die SB schnell beisammen. Die Versicherungen haben den Braten relativ schnell gerochen und zum Gegenschlag ausgeholt. Mittlerweile ist es aber so, dass jede, wirklich jede Rechnung von den Versicherungen geprüft wird und gekürzt wird. Das ist natürlich nicht im Interesse der ehrlichen Werkstätten, sie müssen jetzt mitbluten.
Besonders hervor hebt sich im Moment die Versicherung, wo mit Ritterschildern geworben wird. Wir haben mittlerweise die These aufgestellt, dass die Herrschaften in Zusammenarbeit mit den anderen Großen das Arschloch spielen, um rauszubekommen, was sich Kunden alles gefallen lassen.

Data

Servus,

das „Festbeißen“ war als Hilfestellung gedacht: Der Kfz-Meister wird die arme Hanna ganz übel auflaufen lassen, wenn sie ihm gegenüber den Begriff der „eigentlichen Kosten“ so verwendet wie im Vortrag der Frage.

Ein billiger, aber einigermaßen verlässlich funktionierender Pfaffentrick, dass man sich aus dem Vortrag des Gegners einen angreifbaren Nebenaspekt herauspickt und den Gegner auf diese Weise dazu zwingt, sich in einem Punkt zu verteidigen, der für die These, um die es wirklich geht, belanglos ist. Damit ist er gleichzeitig in der Defensive und muss sich damit beschäftigen, wie er die Diskussion wieder zu ihrem eigentlichen Inhalt zurückbringen kann.

Schöne Grüße

MM

Servus,

die in diesem Zusammenhang kaum durch hohe Preise auffallen. Es genügt, ein Angebot von ATU einzuholen und parallel vorzulegen, dann wirkt jedes Schlitzohr im Vergleich auffallend billig.

Schöne Grüße

MM

Hallo, hier eine vorerst letzte Stellungsnahme: Lt Rechtsanwalt ist hier keinerlei rechtlicher Mißstand gegeben -alles rechtens. Der einzig strittige Punkt wäre die Höhe der Reparaturkosten über das Gutachten hinaus. Das könnte man über die Schiedstelle der Handwerkskammer abklären lassen.