Meß-Stipendium

Hallo, Kirchenrechtskundige!
Kürzlich nahm ich bei der Besichtigung einer (r.k.) Kirche den aufliegenden Pfarrbrief mit und las darin, dass für eine einzige Messe jeweils eine ganze Kolonne von „Bestellern“ aufgelistet ist.
Daraufhin suchte ich im LThK den Artikel „Meßstipendium“ und fand unter Hinweis auf CIC cc. 824-844 den Satz: „Für ein u. dieselbe Messe darf nur ein [auch im Original kursiv] M. genommen werden.“
Meine Frage: Wurde das CIC geändert oder werden diese Vorschriften jetzt anders gehandhabt oder verstehe ich da etwas falsch?
Beste Grüße!
H.

Hallo hannes,

es kann vorkommen, dass zwei bzw. mehrere Stipendien für eine Messe gegeben werden. Dann müssen sie bis auf eines weitergeleitet werden.
In unseren Breitengraden ist das regelmässig der Fall. Infolge Priestermangels werden die Stipendien weitergeleitet an Orte, wo Priester Messen lesen können. Dieses Verfahren wird so lange angewandt, bis pro Stipendium genau eine Messe gelesen ist.

Gruss,
Mike

Messstipendium
http://de.wikipedia.org/wiki/Messstipendium