Messungen nach DGUV Vorschrift 3

Hey.
Ich soll in unsere Firma VDE Messungen durchführen können. Leider besitze ich keine Elektrotechnische Ausbildung oder ähnliches.

Leider weiß ich nicht was ich machen soll.
Ich hoffe es kann jemand helfen. :slight_smile: Danke

MOD(TOO) Verschoben, zu den Leuten welche mit diesen Kursen praktische Erfahrung haben.

Dann soll ( muss !) dich deine Firma auf einen Lehrgang schicken.

Und die nötigen Messgeräte hat die Firma bereitgestellt ?

Da die Prüfungspflicht nicht neu ist, wer hat es denn bisher gemacht ? Ein externer Prüfdienst gegen Bezahlung ?
Gibt es keinen Hauselektriker im Betrieb ?

Wie so eine Prüfung der elektrischen Geräte im Betrieb prinzipiell abläuft kann man in Broschüren der BGV nachlesen.
Sie besteht aus Besichtigung (auf sichtbare Schäden an Kabeln, Steckern, Abdeckungen Gehäuse usw) und aus einer Messung auf Einhaltung der elektrischen Werte (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Differenzstrommessung) je nach Schutzart der Geräte.

MfG
duck313

Alles vorhanden. Mein Teamleiter hat das bis heute gemacht (und wird es auch weiter mitmachen)
Ich suche den passenden Lehrgang. Das ist vor allem mein Problem.

Welcher kommt in frage. Ich soll mich da selber drum kümmern und habe reichlich wenig Ahnung. …

Ähm - was bist Du denn von Beruf? Und wie kommen die darauf, dass Du das jetzt machen sollst, wenn Du weder Ahnung noch Ausbildung dazu hast?

Ich bin Bürokaufmann. Arbeite aber als Hardwarebetreuer in unserer Firma. Und da kommen die VDE Messungen zwangsläufig dazu.

Und damit nicht mal ein wenig Elektrofachkraft im Sinne von §2 Abs.3 (http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/vorschrift3.pdf).

Damit hast Du auch nach einem Kurzlehrgang nicht annähernd die erforderliche Eignung (siehe §3 Abs.1) und solltest die Prüfung an einen externen Dienstleister vergeben.

Dient auch Deiner eigenen Sicherheit und Verantwortung.

Okay das leuchtet mir ein. Also bleibt aber auch gar keine Möglichkeit zur Weiterbildung?!

Ist natürlich abwegig, aber Du könntest Dir nur vom genannten was aussuchen:

Hallo,

es gibt nahezu vollautomatische Messgeräte, bei denen am Ende eine „Bestanden“ - „Nicht bestanden“ Anzeige am Gerät steht.
Dann darf eine „elektrotechnisch unterwiesene Person“ (hier ist kein großer Lehrgang nötig) die Prüfungen durchführen. Genau heißt es
Stehen für die Mess- und Prüfaufgaben geeignete Mess- und Prüfgerä-te zur Verfügung, dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

„Leitung und Aufsicht“ - die Fachkraft muss also „bei Fuß“ stehen.
Und so eine Fachkraft muss auch wirklich eine Fachkraft sein. Fachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen
Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen
Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann (im Regelfall z. B. Elektrogeselle, Elektromeister, Elektrotechniker, Elektroingenieur).

Doch es gibt Lehrgänge, die sich gerade an „Nicht-Elektriker“ richten, wenn sie in ihrem Betrieb zukünftig unter Fachaufsicht einer Elektrofachkraft diese Messungen machen sollen.
Sie haben dann den Status einer „elektrisch unterwiesenen Person“ und können bestimmte „elektrische“ Dinge machen.

Es gibt recht viele Anbieter, hier wäre einer, der auch bundesweit an versch. Orten etwas anbietet.

https://www.tuev-nord.de/weiterbildung/seminare/Pruefung-ortsveraenderlicher-elektrischer-Betriebsmittel/

MfG
duck313

Und wo soll diese Fachaufsicht im besprochenen Fall herkommen, bitteschön?

Ich gehe davon aus, sein „Teamleiter“, der diese Prüfungen bisher durchführte, hat die Qualifikation dazu.

Ich nicht.
Wenn der Teamleiter Ahnung hätte, würde er nicht versuchen, diese Tätigkeit kommentarlos an einen Bürokaufmann zu delegieren.