Mich wollte jemand absichtlich anfahren

Hallo Leute,
hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.
Mein Anliegen:

Vor gut 2 Wochen hat mich jemand versucht muttwillig mit seinem Auto anzufahren…
ich konnte noch rechtzeitig aus dem Weg gehen.
Er ist kurz vor mir zum stehen gekommen,
da ich den Autofahrer kannte bin ich gleich zur Polizei und habe Strafanzeige gestellt.

Das Problem was ich habe ist…
das es dafür keine Zeugen gab,
Ich habe ja 2 mal laut gebrült auf den Autofahrer, und das hat mein Vater der grade im Keller war gehört und ist hoch gekommen um nach zu schauen was los ist.

Leider zu spät weil der Autofahrer gleich wieder Rückwärts gefahren ist und sein Auto abgestellt hat, und weggelaufen ist.

Wie schaut es aus wen es vor Gerricht geht?

Würde ich den Prozess gewinnen oder ehr verlieren?

Danke im Voraus.

Hallo Michael,

da Sie keinen Zeugen haben und sofern Sie niemanden finden der die Tat bezeugen kann, wird es gar nicht zu einer Verhandlung kommen.
Somit stellt sich hier nicht die Frage ob Sie gewinnen oder verlieren werden.
Ihr Vater fällt als Zeuge aus, da er nichts gesehen hat.

So, wie ich das sehe, geht das vor Gericht zu Gunsten des Angezeigten aus (Im Zweifel für den Angeklagten). Da du den Fahrer kennst und er vieleicht einen Grund für sein Verhalten hatte, war es richtig ihn anzuzeigen. Das schreckt ihn auf jedenfall ab, es nochmal zu versuchen. Damit die Sache nicht eskaliert, würde ich das Gespräch mit ihm vor einem Schiedsmann suchen.

Also, da ich jetzt direkt angesprochen wurde, Rechtsanwalt bin ich allerdings nicht:

Irgendwie hast Du jetzt etwas falsch verstanden: Du hast eine Strafanzeige wegen Nötigung erstattet. Das ist kein (Zivil-)Prozess, den man gewinnen oder verlieren kann.

Du hast ja keinen finanziellen Schaden erlitten, sondern möchtest nur, dass Dein Kontrahent bestraft wird. Hier kommt es darauf an, ob der zuständige Staatsanwalt Anklage erhebt oder nicht. Wenn er das Verfahren einstellt, ist die Sache so gut wie erledigt. Eine mögliche Beschwerde würde vermutlich nichts nützen.

Sollte es zum Strafprozess kommen, steht vermutlich Aussage gegen Aussage. Es kommt dann sehr auf den Richter an, ob er Dir glaubt.

Schwer zu sagen, ich würde auf jeden Fall eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen und den Autofahrer namentlich der Polizei nennen damit die etwas unternehmen können.

hallo michael9114!
da du für diesen fall keine zeugen hast würde ich auf jeden fall einen anwalt einschalten.
wenigstens einmal nachfragen, wie es in diesem fall ohne zeugen ausschaut.
ich selbst hatte 1993 einen ähnlichen fall, hatte aber eine zeugin die gerade in ihrem haus beim fensterputzen war. ich hatte also glück!
sorry, daß ich dir nicht wirklich weiterhelfen kann!!!

schönen tag und viel glück!

Hallo michael9114
danke für Ihre Anfrage. Leider bin ich hier überfordert.
Ich würde Ihnen vorschlagen, diese Frage in dem Forum
www.123recht.net/forum unter Verkehrsrecht/ Button
„SUCHE/LOS“ links oben zu stellen. Vorher bitte anmelden. Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Sie es rechtsgenau wissen wollen, mit einem minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter: www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
kraroma

Hallo,

Mein Anliegen:

Vor gut 2 Wochen hat mich jemand versucht muttwillig mit
seinem Auto anzufahren…
ich konnte noch rechtzeitig aus dem Weg gehen.
Er ist kurz vor mir zum stehen gekommen,
da ich den Autofahrer kannte bin ich gleich zur Polizei und
habe Strafanzeige gestellt.

Ich vermute einmal, dass ein Offizialdelikt aufgenommen wurde (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr o. Nötigung o. vers. gefährliche Körperverletzung).

Das Problem was ich habe ist…
das es dafür keine Zeugen gab,
Ich habe ja 2 mal laut gebrült auf den Autofahrer, und das hat
mein Vater der grade im Keller war gehört und ist hoch
gekommen um nach zu schauen was los ist.

Leider zu spät weil der Autofahrer gleich wieder Rückwärts
gefahren ist und sein Auto abgestellt hat, und weggelaufen
ist.

Wie schaut es aus wen es vor Gerricht geht?

Diese Frage ist leider nicht zu beantworten, da dies insbesondere von einer nicht unwichtigen Person - namentlich dem Richter - abhängt.

Würde ich den Prozess gewinnen oder ehr verlieren?

Im Falle eines durch die Polizei aufgenommenen und durch die Staatsanwaltschaft angeklagten Offizialdeliktes stellt sich diese Frage so überhaupt nicht. In diesem Fall geht es um den Strafrechtsanspruch des STAATES, nicht einer einzelnen Person. Wenn also der Staatsanwalt die von Ihnen angezeigte Straftat als so schwerwiegend erachtet, dass er das Verfahren nicht einstellt, sondern bei einem ordentlichen Gericht anklagt, dann kann dort maximal der Staatsanwalt (Staat) verlieren. Aber selbst in dieser Konstellation gibt es noch X-Varianten, warum es doch nicht zu einem gerichtlichen Strafverfahren kommt.

Danke im Voraus.

Bitte.

Hallo michael9114,

diese Frage zu beantworten, ob Du einen Prozess gewinnst oder verlierst, kann Dir vermutlich niemand. Dazu müsste man viele Details wissen, die Du hier nicht darstellst. Und selbst dann, wenn Du gute Argumente hast (Beweise oder Zeugen hast Du ja nicht), kommt es darauf an, welche Gegenargumente er hat. Der Richter wird sich auch Dein Persönlichkeitsbild und das Deines Gegners anschauen. Leztendlich zählen aber Beweise. Da habe ich noch nicht einmal die Rechtsanwälte ins Spiel gebracht! Die können auch einiges bewirken (oder aber auch nicht!).
Ich schätze Deine Aussichten so wie Du es geschildert hast, eher gering ein.
Das soll Dich jedoch nicht davon abhalten, jede Nötigung, die Dir widerfährt, zur Anzeige zu bringen! Wo kämen wir denn da hin, wenn man sich alles gefallen ließe!
Einmal klappt das schon.

Freundliche Grüße

Wolfgang

DU kannst den Prozess weder gewinnen noch verlieren.

Nach deiner Anzeige und der Bewertung aller Aussagen und Beweise entscheidet die Staatsanwaltschaft ob hinreichend Verdachtsgründe vorhanden sind um Anklage beim Gericht zu erheben oder nicht.
Dann entscheidet das Gericht.