Hallo,
Mein Anliegen:
Vor gut 2 Wochen hat mich jemand versucht muttwillig mit
seinem Auto anzufahren…
ich konnte noch rechtzeitig aus dem Weg gehen.
Er ist kurz vor mir zum stehen gekommen,
da ich den Autofahrer kannte bin ich gleich zur Polizei und
habe Strafanzeige gestellt.
Ich vermute einmal, dass ein Offizialdelikt aufgenommen wurde (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr o. Nötigung o. vers. gefährliche Körperverletzung).
Das Problem was ich habe ist…
das es dafür keine Zeugen gab,
Ich habe ja 2 mal laut gebrült auf den Autofahrer, und das hat
mein Vater der grade im Keller war gehört und ist hoch
gekommen um nach zu schauen was los ist.
Leider zu spät weil der Autofahrer gleich wieder Rückwärts
gefahren ist und sein Auto abgestellt hat, und weggelaufen
ist.
Wie schaut es aus wen es vor Gerricht geht?
Diese Frage ist leider nicht zu beantworten, da dies insbesondere von einer nicht unwichtigen Person - namentlich dem Richter - abhängt.
Würde ich den Prozess gewinnen oder ehr verlieren?
Im Falle eines durch die Polizei aufgenommenen und durch die Staatsanwaltschaft angeklagten Offizialdeliktes stellt sich diese Frage so überhaupt nicht. In diesem Fall geht es um den Strafrechtsanspruch des STAATES, nicht einer einzelnen Person. Wenn also der Staatsanwalt die von Ihnen angezeigte Straftat als so schwerwiegend erachtet, dass er das Verfahren nicht einstellt, sondern bei einem ordentlichen Gericht anklagt, dann kann dort maximal der Staatsanwalt (Staat) verlieren. Aber selbst in dieser Konstellation gibt es noch X-Varianten, warum es doch nicht zu einem gerichtlichen Strafverfahren kommt.
Danke im Voraus.
Bitte.