auch wenn es ins Steuerbrett gehört…
Hallöchen,
Ich könnte mich irren, aber ist es nicht so, daß wenn jemand
etwas spendet, er es in der Steuererklärung angeben kann und
dafür eine „Befreiung“ bekommt?
Wenn ich böse bin, würde ich sagen, dafür das Einige spenden
stoßen die sich noch gesund.
das Geld kommt aus versteuertem bzw. zu versteuerndem Einkommen (es sei denn, das Geld war Schwarzgeld (siehe Becker)), die Spende kann abgesetzt werden und mindert somit die Steuerlast. D.h. das Finanzamt beteiligt sich an der Spende (durch Minderung der Steuerlast), bezahlt hat Schumacher das aber allemal, wenn eben letztlich nicht ganz bzw. zu ca. 55%. Von Gesundstoßen kann da ganz sicher keine Rede sein.
Gruß
Christian