Aktuell bin ich Gesellschafter-Geschäftsführer, zahle mir jedoch kein Gehalt aus. Daneben habe ich Miet- und Zinseinnahmen. Zurzeit bin ich freiwillig Krankenversichert.
Ich spiele mit dem Gedanken mir einen Midijob (nicht Minijob) bei einem fremden Arbeitgeber zu suchen. Wäre ich dann über den Midijob krankenversichert und bräuchte keine freiwilligen Krankenversicherungsbeiträge mehr zahlen? (siehe Beispiel)
Beispiel:
Gehalt durch Midijob: 650,- Euro / Monat
Geschäftsführergehalt: 0,- Euro / Monat
Miet- und Zinseinnahmen: 1000,- Euro / Monat
Ist es korrekt, dass ich in diesem Beispiel über den Midijob pflichtversichert wäre, solange das Geschäftsführergehalt unter 650,- Euro / Monat liegt?
Soweit ich das verstehe, würde ich durch meine Beschäftigung als Gesellschafter-Geschäftsführer nur dann in die freiwillige Krankenversicherung fallen, wenn mein Gehalt als Geschäftsführer höher wäre als das Gehalt durch den Midijob, korrekt? Spielt die Arbeitszeit auch eine Rolle?
Und spielt es eine Rolle, wenn die Miet- und Zinseinnahmen die Einnahmen aus dem Midijob übersteigen? (Soweit ich das verstehe, spielen diese keine Rolle, sobald man pflichtversichert ist, egal wie hoch diese sind!?)
Danke und viele Grüße.