Miet- und Kautionsrecht

Hallo Leute!!!
ich bin im Juli 2017 in einer 1 Zimmerwohnung eingezogen. Nun habe ich vor ende Februar 2018 hier auszuziehen. Als ich heute mit dem Vermieter telefoniert hatte sagte er mir das ich nur einen Teil meiner Kaution zurück kriegen werde, das finde ich NICHT in Ordnung, erst vermietet mir der Vermieter die Wohnung vier tage später als das es im Vertrag (15.07.2017) steht und er weigert sich auch noch mir die vier tage die ich zu viel gezahlt habe für den nächsten fälligen Miete gut zu schreiben, und jetzt will er von meinem 855€ Kaution 300€ abziehen (wofür er mir 300€ Kaution abzieht habe ich vergessen). Grundsätzlich steht mir die Kaution voll und ganz zu die Wohnung wurde mir in einem Nicht renovierten zustand vermietet und ich habe keine Mietrückstände, meine Mietkündigung ist fristgerecht.

Bitte hilft mir habt hier vielleicht Tipps kennt ihr Paragraphen die mir helfen könnten weil meines Wissens nach bin ich im Recht.

OK, heute ist ja noch Karneval. Dann versuche dich zunächst hieran zu erinnern, und teils dies dann hier mit. Auf der Basis kann man dann auch eine Antwort geben, die dir etwas nützt. Ohne dieses „lächerliche Detail“, kann man nur im Nebel stochern, und von „vollkommen grundlos“ bis „mehr als berechtigt“ alles vermuten.

Darf ich raten, für die Nebenksotenabrechnung die noch aussteht?

ja eine Tipp habe ich, ein gut erklärtes Problem ist ein halb gelöstes Probelm.

ich hab zwar viel geschrieben aber trotzdem ist es doch zu verstehen das es mir um die volle Kaution geht.

Ich habe keine offene Nebenkosten ist alles abbezahlt

okay
ich hab mein Vermiete eine Email geschickt telefonisch ist er schwer erreichbar hat mich gewundert das ich ihn heute überhaupt erreicht habe.

und genau darüber hast du kaum was geschrieben.

Gennerell hat der Vemieter das Recht, die Kaution über 6 Moante zu behalten. Grund ist §548 BGB. Einen Teil darf dieser dann immer noch für die Nebenksotenabrechnung einbehalten § 556 ,3 BGB

du hast vorrauszahlungen geliestet, aber wurde schon die jährliche Abrechnung für 2018 erstellt? Garantiert nicht

Nicht das ich wüsste

Wie auch: es geht um die Nebenkostenabrechnung 2018. Zumindest bei mir hat das Jahr aber gerade mal vor eineinhalb Monaten begonnen. Eine Abrechnung für das Jahr 2018 kann es also gar nicht geben.

Also: Du zahlst monatlich eine Vorauszahlung auf die Nebenkosten. Nach Ende des Jahres gibt es eine Abrechnung und Du zahlst nach oder bekommst etwas erstattet. Für den Fall, daß Deine Vorauszahlungen nicht für die Nebenkosten ausgereicht haben, behält ein Vermieter einen Teil der Kaution ein, wenn ein Mieter auszieht. So einfach ist das.

… auch für 2017 muss der Vermieter erst nach 12 Monaten abgerechnet haben, das ist noch lange nicht vorbei, auch da ist vermutlich noch nicht abgerechnet nur voraus gezahlt worden. Und für 2018 hat der Vermieter nach Ablauf der Abrechnungszeit 12 Monate noch einmal, und dann kann er die Kaution zurückzahlen. Das ist normal, kein Aufreger. Dein Vermieter kann vermutlich nichts dafür, dass du schon nach einem halben Jahr schon wieder ausziehst, sondern du übst deine persönliche Freiheit aus.
Grüße

Schon klar, ich war mir nur nicht sicher, ob der Fragesteller diese Komplexitätserhöhung in einer Antwort verarbeiten kann. Mich nur auf 2018 zu beziehen, fand ich da zielführender.

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:grin:

Ja vielleicht aber zeitlich nicht bei Auszug,
im Februar oder vielleicht Mai 2019 bekommt der Vermieter die Jahres-Abrechnung 2018 der Nebenkosten, dafuer braucht er Teile der Kaution zum Abrechnen, was bis Weihnachten 2019 fertig sein muesste, um mal die ueblichen Zeitraeume darzustellen.

OKay aber vielen dank für die Aufklärung :blush:

OH Gott
Das wäre ein problem wenn ich zumindest nicht ein teil meiner kaution nicht bekommen würde :frowning:

Tut mir leid
ich hätte die genauer schreiben sollen das es mir um die volle Rückzahlung der Kaution geht

ich konnte beim schreiben meine Emotionen nicht zurück lass

Tach,

dir sollte auch klar sein, dass zumindest für 2018 die Nebenkosten mit einer relativ hohen Nachforderung enden werden, denn du hast die Wohnung ja im Januar und Februar benutzt.

Das sind Monate, wo sehr hohe Heizkosten anfallen.

Normalerweise zahlt man jeden Monat die selbe NebenkostenVORAUSzahlung.
Du zahlst also auch im Juni und Juli für Heizung, obwohl da praktisch nicht geheizt wird.

Man verheizt im Schnitt in Januar und Februar zusammen 32% aller Heizkosten, leistet aber nur 2/12 = 16,7% der Nebenkostenvorauszahlung.

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OH Gott
was es so alles zu wissen geht an Miet rechten und Pflichten