Hallo
Ich würde gern wissen wie es sich bei folgendem verhält:
Ein Freund und Nachbar bittet einen Anderen um Hilfe bei seinem Umzug. Er hat ein Auto jedoch keine Berechtigung in seinem Führerschein dieses mit einem Anhänger zu fahren und der ursprünglich geplante Helfer viel aus.
Er bittet also kurzfristig, den Nachbarn/ Freund um Hilfe . Da er aufgrund der fehlenden Berechtigung auch keinen Anhänger mieten darf, übernimmt auch dies der andere Helfer.
Sie besprechen den Umzug zu einer späteren Uhrzeit zu fahren, als direkt nach der Entleihung, da der Helfer noch privat eingebunden war.
Der Nachbar entschliesst kurzfristig ohne das Wissen und entgegen der Abmachung, die erste Fahrt mit den Umzusagsachen doch selbst zu erledigen, um Zeit und Hilfe zu sparen . Da Das Auto ihm selbst gehört , kein Hindernis .
Auf dem Weg passiert ihm ein Unfall ( der Anhänger kippt), zwar ohne Personenschäden, jedoch mit (totalen) Schäden an Anhänger und Auto.Dieser Unfall wurde polizeilich aufgenommen.
Der Nachbar zeigt große Reue und versichert dem Helfer, sämtliche Schuld zu tragen .
Nun bekommt der Helfer ein Schreiben von der Firma der Anhängervermietung, indem er aufgefordert wird, sämtliche Kosten ( Anhänger,Kosten der Verwahrung bis Klärung ect.) zu tragen.
Meine Frage ist: Muss der Helfer, dadurch das er den Mietvertrag und die darin enthaltene Klausel, den Anhänger nicht durch Dritte nutzen zu lassen, diese Kosten tatsächlich begleichen? Obwohl der Anhänger entgegen der Absprache und ohne Wissen des Helfers ,durch den Unberechtigten genutzt wurde?
Der Schädiger hat zwar das Versprechen gegeben , die vollständigen Konsequenzen zu tragen, aber wenn er das zb. nicht kann ( finanzielle Unfähigkeit z.B., oder das Versprechen zurück zieht), wird/kann dann auf den Helfer zurück gegriffen werden?
Wäre ein z.B. schriftlich fixiertes Schuldanerkenntnis ausreichend bzw tragfähig?
Oder ist trotz des Anerkenntnisses z.B. durch vorgeworfene Fahrlässigkeit auch der Helfer weiterhin in Haftung zu nehmen?